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Komisches Schreiben... Oder gehört das so?

monroe

Nutzer
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
35
Hallo,

ich habe im August diesen Jahres einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.

Im September kam dann die Mitteilung, dass 20 % anerkannt werden. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt, weil ich den Gesamt-GDB zu niedrig angesetzt fand.

Ende November kam jetzt der Bescheid, dass 40 % anerkannt werden.
Damit bin ich zufrieden.

Nun kam Anfang Dezember ein Bescheid von einer höheren Instand (Die ersten beiden schienen sowas wie Bezirksebene zu haben, der neuere Bescheid scheint eine Landesebene zu sein). Darin steht, dass mein Widerspruch abgelehnt wird und dass 40 % doch angemessen sind.

Aber gegen die 40 % habe ich doch nie Widerspruch eingelegt?

Oder wollen die mir mitteilen, dass 40 % angemessen sind uns somit der Antrag auf Schwerbehniderung abgelehnt wurde? (Weil keine 50 % erreicht wurden).

Hat jemand schon mal so ein Schreiben bekommen? Ich möchte da noch mal nachfragen, allerdings ist es etwas schwierig, weil ich arbeite und vom Arbeitsplatz aus solche Telefonate eigentlich nicht führen möchte... Und abends sind die vom Versorgungsamt nicht mehr da..

Danke
Monroe
 
Hallo Monroe,

da hast Du also einmal einen Bescheid über 40 % GdB bekommen (damit kannst Du bei der Arge Gleichstellung beantragen) und dann einen Widerspruchsbescheid. Deinem Widerspruch wurde abgeholfen und mit (extra Schreiben) Bescheid auf 40 % GdB erhöht.
Zwei schreiben sind eigentlich ok. Entweder Du schreibst noch mal genauer was zum Inhalt oder schaust mal, ob Du das nachvollziehen kannst an Hand des Textes.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Monroe,

Du hast Schwerbehinderung beantragt = Antrag GdB 50 <. Diese 50 < hast Du nicht bekommen. Somit richtet sich Dein Widerspruch gegen alles
unter GdB 50. Automatisch geht GdB 40 in Deinen Widerspruch mit rein.

Mit GdB 40 bist Du so gestellt wie Seenixe schreibt.

Jetzt das Problem:
Läßt Du die Frist im Bescheid verstreichen, dann bist Du nicht anerkannt Schwerbehindert. Willst Du später die Anerkennung, dann mußt Du einen Verschlimmerungsantrag stellen. Somit verlierst Du viel Zeit.
Reichst Du jetzt die Klage gegen den Bescheid ein und begehrst jetzt die Schwerbehinderung GdB 50 <, dann gewinnst Du viel Zeit.

Du müßtest Dir klar werden - bist Du Schwerbehindert 50 <?
 
hm..

Vielleicht versuche ich das hier noch einmal in Reihenfolge zu bringen...

1. Antrag auf Schwerbehinderung
2. Anerkennung von 20 % durch das Versorgungsamt A
3. Von mir wurde Widerspruch eingelegt und innerhalb der Frist begründet
4. Vom Versorgungsamt A wurden 40 % anerkannt.

Damit bin ich einverstanden. Mehr wird da wohl kaum zu holen sein und mein Ziel (Möglichkeit der Gleichstellung) ist erreicht. Habe den Bescheid hier vorliegen und auch die Bescheinigung für das Finanzamt.

Nun, etwa drei Wochen später, flattert mir von Versorgungsamt B (wohl eine übergeordnete Stelle) ein Schreiben ins Haus.

Widerspruchsbescheid
...

auf Ihren Widerspruch vom 05.09. und die Begründung vom 28.09. gegen den Bescheid des Landesamtes... vom 30.08. und den Teilabhilfebescheid vom 14.11, der gem. $Xy Gegenstand des Vorverfahrens ist, ergeht folgende Entscheidung:

Ihr Widerspruch wird - soweit ihm nicht abgeholfen wurde - zurückgewiesen. Die nachgewiesenen notwendigen Kosten des Vorverfahrens werden auf Antrag durch das Landesamt zu ein Halb erstattet.

Begründung:
Der weitergehende Widerspruch ist zulässig, aber nicht begründet. Mit den angefochtenen Bescheiden ist entschieden worden, dass der Grad der Behinderung mit 40 zu bewerten ist und Ihnen deshalb ein Ausweis nach ... über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht ausgestellt werden kann.

Hiergegen richtet sich Ihr Widerspruch.

Die angefochtenen Bescheide sind unter Würdigung der Sach- und Rechtslage überprüft worden; sind jedoch, soweit dem Widerspruch nicht abgeholfen worden ist, nicht zu beanstanden.



Ehrlich gesagt, verstehe ich nur Bahnhof. Ich kann mir halt nur vorstellen, dass ich von Amt A halt den Bescheid mit der Zuerkennung der 40 % bekommen habe und nun Amt B halt schreibt, dass das nicht für die Schwerbehinderung reicht. Und das mit der Kostenerstattung heisst dann wohl, dass man mir die Hälfte erstatten würde, wenn ich für den Widerspruch z.B. einen Rechtsbeistand gebraucht hätte?

Beamtendeutsch...

VG
Monroe
 
Hallo Monroe,

nur wenn Du mit den 40 % nicht zufrieden wärst, müßtest Du jetzt handeln. Ansonsten ist der entscheidende Satz :
es wurde ihm ja abgeholfen. Wegen der Kosten: auch Du kannst ja Kosten haben...Kopien, Porto, Auslagen für Bescheinigungen, Fahrtkosten. Jeweils im Zusammenhang mit dem Verfahren. Da würdest Du dann auch 50% erstattet bekommen.

Gruß von der Seenixe
 
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