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Knorpelschaden (OSG) bei Begutachtung nicht relevant?

Michap

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Apr. 2022
Beiträge
2
Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir der ein oder andere ja weiterhelfen.
Ich hatte vor zwei Jahren einen Skitourenunfall, wobei die Bindung nicht aufgegangen ist. Resultat war ein Verdrehtrauma des rechten Sprunggelenks, das erst ernst genommen wurde als die Gelenkflüssigkeit durch die kaputte Knorpelschicht durchgedrungen war und mir Teile der medialen Talusschulter rechts regelrecht aufgelöst haben. Der fehlende Knochen wurde mit Knochengewebe aus dem Fersenbein aufgefüllt. Der kaputte Knorpel entfernt und durch eine Amic Membran ersetzt. Im Gutachten der privaten Unfallversicherung wurde der Schaden anerkannt. Allerdings war für den Gutachter nur die eingeschränkte Beweglichkeit des oberen Sprunggelenks von 5-0-35 relevant. Die Tatsache, dass das Gelenk aufgrund des fehlenden Knorpels die Druckbelastung nicht mehr aushält hat ihn nur am Rande interessiert. Das könne man Objektiv nicht bewerten. An Sport ist nicht mehr zu denken, und beim Gehen muss ich ständig Krücken dabei haben, da auch bei kürzeren Strecken immer wieder starke Schmerzen ein freies Gehen unmöglich machen. Im Gutachten sind mir 4/20 des Fußwerts geben worden. Allein die Beweglichkeit ist bewertet worden. Auch die sehr wahrscheinliche Verschlechterung des Gelenks hat er nicht berücksichtigt. Ich habe jetzt noch ein knappes Jahr Zeit bei Verschlechterung ein weiteres Gutachten bei der Versicherung machen zu lassen. Danach wäre laut Versicherung (3 Jahre nach dem Unfall) die Beurteilungsmöglichkeit vorbei.
Was kann ich in diesem Fall machen? Wie macht man den fehlenden Knorpel und den damit verbundenen Schden im Gelenk geltend? Auch die erwartbare Verschlechterung sollte doch berücksichtigt werden?
Vielen Dank im Voraus!

Micha
 
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum.

Kannst Du Dir bitte Deine Vertragsunterlagen genau anschauen? Dort muß irgendwo stehen, ob nur die Versicherung berechtigt ist ein 2.Gutachten erstellen zu lassen oder ob auch Du dieses Recht wahrnehmen kannst. Hast Du der Versicherung bereits mitgeteilt, dass Du eine erneute Begutachtung wünschst, weil Du mit dem jetzigen Ergebniss nicht zufrieden bist.
Hast Du mal mit Deinem behandelnden Arzt über die Bewertung gesprochen?
Empfehlung: Suche Dir einen neutralen Arzt für eine Begutachtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes. Das könnte in einer gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Deiner PUV sehr hilfreich sein, wenn Du nicht einverstanden mit der Bewertung bist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
danke für deine schnelle Antwort. Das sind schon mal gute Ratschläge die sich schnell klären lassen :)
 
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