mengo
Erfahrenes Mitglied
Hallo condor,
gegen ein MdE Gutachten der BG wird Dir im Verwaltungsverfahren ein Gegengutachten wenig bringen.
Dieses Geld kannst Du Dir sparen, da die BG dafür nicht aufkommt.
Hat Dir ein Arzt bestätigt, dass die Prozente im Gutachten zu niedrig sind?
Das wäre wichtig, denn dann solltest Du Dir einfach von diesem Arzt eine Stellungnahme schreiben lassen und aufgrund dieser Stellungnahme einen Wiederspruch schreiben.
Wenn nur Du der Meinung bist, dass die Prozente zu niedrig sind und keine Unterstützung von einem Arzt vorhanden ist, hasr Du fast keine Chance mit einem Wiederspruch durch zu kommen.
Selbst mit Unterstützung könnte es schwer werden, aber dann hast Du wenigstens schon mal eine gute Grundlage für eine eventuelle Klage.
Wo wurdest Du begutachtet und wie viele Prozente hast Du bekommen?
Liebe Grüße
Mengo
gegen ein MdE Gutachten der BG wird Dir im Verwaltungsverfahren ein Gegengutachten wenig bringen.
Dieses Geld kannst Du Dir sparen, da die BG dafür nicht aufkommt.
Hat Dir ein Arzt bestätigt, dass die Prozente im Gutachten zu niedrig sind?
Das wäre wichtig, denn dann solltest Du Dir einfach von diesem Arzt eine Stellungnahme schreiben lassen und aufgrund dieser Stellungnahme einen Wiederspruch schreiben.
Wenn nur Du der Meinung bist, dass die Prozente zu niedrig sind und keine Unterstützung von einem Arzt vorhanden ist, hasr Du fast keine Chance mit einem Wiederspruch durch zu kommen.
Selbst mit Unterstützung könnte es schwer werden, aber dann hast Du wenigstens schon mal eine gute Grundlage für eine eventuelle Klage.
Wo wurdest Du begutachtet und wie viele Prozente hast Du bekommen?
Liebe Grüße
Mengo