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Kleinschaden mit Giftzwerg

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Zementa

Nutzer
Registriert seit
31 Dez. 2007
Beiträge
4
Eigentlich ist nicht viel passiert, ich fuhr aus einer Parkbox auf dem Parkplatz eines Discounters rückwärts raus. Die Fahrspur ist hinter einer Kurve. Dort kam ein Fahrzeug als der Ausfahrvorgang schon zugange war. Normal lasse ich in so einer Situation den Ausparkenden fahren, aber dieser Fahrer natürlich nicht. Er fuhr dann und ich wartete bis er vorbei war. Dann setzte ich den Ausparkvorgang fort, aber es kam zu einem leichten Stoß, der Herr war nur ein Stück weitergefahren, weil wegen rechts vor links von ihm Vorfahrt zu gewähren war.
Der Typ brüllte mich dann gleich an, bevor ich noch die Situation erfassen konnte wurde die Polizei gerufen. An seinem alten heruntergekommenen Auto war die Plastikstoßstange an einer Aufhängung gelöst, aber nicht defekt.
Die Polizei hat mich dann belehrt, doppelte Sorgfaltspflicht beim Rücksichtsfahren, ich bekam die Alternative Verwarnungsgeld oder Anzeige, wovon ich ersteres wählte. Der Schaden wurde ansonsten aufgenommen mit einem Polizeiformular. Ich wurde befragt wegen Schäden bei mir, da es ein altes Auto ist, hatte ich schon eine Macke an der Stoßstange.
Der Unfallgegner schimpfte die ganze Zeit nur rum und informierte per Handy seine Verwandtschaft.

Nach einer endlosen Warteschleife konnte ich den Schaden auch bei der Versicherung melden. Die meinten, ich werde (Pech das es nicht Neujahr passierte) noch für das ganze 2007 zurückgestuft in der Haftpflichtversicherung.
So wie der Unfallgegner drauf war, wird er sich an dem heruntergekommenen Auto sicher erstmal eine neue Stoßstange und sonst noch etwas gönnen.
Ich war erstmal mit den Nerven fertig:confused:, zum Glück ist nichts passiert, aber dann gerät man nicht an jemand, mit dem man reden kann, sondern der gleich die Sau raus lässt und nervt.
 
Hallo Zementa,

eine Rückstufung für das ganze Jahr 2007 ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Eine Erhöhung der Schadenfreiheitsklasse greift erst ab 2008.

Und letztendlich muss dir die Versicherung noch die Möglichkeit geben, den Schadenfreiheitsrabatt zurückzukaufen. Das heißt dann, dass du den Schaden des Unfallgegners selbst bezahlst. Bis ca. EUR 1.000,00 lohnt sich das auf alle Fälle. Schau mal in deinen Versicherungsvertrag.

Da die Polizei da war, kann er sich bestimmt mit dem Schaden nicht sanieren. Und wenn er den Schaden nicht reparieren lässt und sich nur das Geld auszahlen lässt, bekommt er noch die Mehrwertsteuer abgezogen, da wird es noch mal billiger für dich.

Guten Rutsch,

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
danke für die Antwort, muss ich dann wegen der Daten der Rückstufung wohl warten, bis ich das von der Versicherung schriftlich habe, ob die mich wirklich noch für 2007 neu berechnen oder mir nur eine neue Beitragsrechnung für 2008 schicken.
Frage mich auch ob es richtig war das Verwarnungsgeld zu zahlen, war ja dann wohl mehr oder weniger ein Schuldanerkenntnis. Allerdings habe ich nicht gesehen, ob der Typ:p wirklich jemandem Vorfahrt gewährt hat oder vielleicht angehalten hat, um selber nach einem Parkplatz Ausschau zu halten. Der Polizist fragte auch, wo dieser Fahrer sei, hieß er sei weitergefahren. Aber man ist so überrumpelt und weiß erst hinterher, was man hätte sagen oder fragen sollen. Leider habe ich ein Handy ohne Kamera, ein Foto wäre sicher auch nicht schlecht gewesen.
Frage mich nun, ob ich es so laufen lassen soll, halt Rückstufung in der Versicherung bzw. Übernahme des Schadens je nach Höhe zur Vermeidung der Rückstufung - oder noch einen Rechtsanwalt einschalten.
Kann 2008 ja nur besser werden als 2007:mad: ärgerlich aufhörte, was ich auch allen:) wünsche, die das lesen, allzeit gute Fahrt und vor allem beste Gesundheit!
 
Hallo Zementa

Also mit der Rückstufung hast du ca. bis Ende des Jahres Zeit. Mein Mann hatte auch mal einen kleinen Auffahrunfall. Unsere Versicherung schrieb ihm das er den Schaden bis Ende November zahlen kann. Wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt ist dann gibt es die Hochstufung. Wir mußten es aus finaziellen Gründen darauf ankommen lassen.
Was den Schaden bei deinem Gegner betrifft, hat Jens Recht. Die Frau der mein Mann hinten draufgefahren ist versuchte auch Kapital rauszuschlagen. Da spielte unsere Versicherung nicht mit und sie bekam nur die Hälfte von dem was sie wollte:p.

Liebe Grüße
 
Hallo Zementa,

die Versicherung muss dir mitteilen, ob sie in Leistung treten musste und wie hoch (um die Erhöhung des Beitrags zu begründen). Dann kannst du ja selbst entscheiden ob du den Schaden selbst bezahlst oder die Versicherung (dann geht dein Schadenfreiheitsrabatt aber flöten). Und das muss dann aber auch innerhalb dieses Jahres erfolgen.

Bleib auf jeden Fall an der Sache dran und teile dies der Versicherung unbedingt mit.

Gruß Jens
 
Beitragserhöhung durch Rückstufung rechtens?

Für das laufende Jahr habe ich eine Beitragserhöhung erhalten, da ich auf der SF-Stufe nun wieder ungünstiger stehe. Wie hoch der Schaden des anderen Fahrzeuges war wurde mir bisher nicht mitgeteilt, so dass ich auch keine Entscheidung treffen konnte, ggfs. diesen Schaden zu übernehmen und einer Rückstufung zu entgehen.
 
Hallo zementa,

verlange von deiner Versicherung Auskunft, ob und mit welcher Summe in Leistung getreten wurde.

Wenn du den Schaden dann selbst bezahlst, werden zuviel entrichtete Beiträge rückerstattet und die SF dem angepasst, wie ohne den Unfall.

Gruß Jens
 
Hallo Jens, danke für die Antwort, werde die Reparaturkosten anfordern, auf die ich sehr gespannt bin, auf den ersten Blick hing ja nur die Stoßstange runter.
 
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