• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

kleiner blechschaden

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

newman

Nutzer
Registriert seit
15 Okt. 2007
Beiträge
2
hallo!

letztens beim spurwechseln habe ich es in meiner müdigkeit irgendwie geschafft meinen vordermann anzurempeln. das "unfallopfer" war mit seinem firmenwagen unterwegs und meinte wenn es sein privates auto wäre hätten wir es gleich regeln können, aber da der kombi von seiner firma war, dürfte er es nicht machen. also füllten wir den unfallbericht aus und fuhren weiter. es ist nicht viel passiert, ich hatte ne verbogene stoßstange, er ne kleine delle an der rechten tür vom laderaum. ich bin gleich zur nächsten versicherungsstelle und hab den bericht abgegeben. so, das ganze ist nun einen monat her und ich frag mich ob da überhaupt noch was kommt. was wenn die sich nicht gerührt haben bzw. der unfallbericht von deren seite nicht abgegeben wurde? es war ein älterer kombi und ein ganz kleiner blechschaden und ich weiss wenn autos in einer fachwerkstätte begutachtet werden wird’s meistens teuer. also was habt ihr für ne meinung? Warten die auf weihnachten um mir dann die rechnung zu schicken?


grüße
 
Es kann Sinn machen, nochmals mit der eigenen Versicherung zu sprechen. Es kommt durchaus vor, dass Schäden bereits reguliert sind und der VN noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
 
und was kann passieren wenn ich mich nicht rühre?

und wie >bereits reguliert<? heisst das dass von deren seite der schaden schon behoben wurde und die sich keine mühe machen den schaden über die versicherung und werkstatt laufen zu lassen?
 
Hallo newman,

wenn die Versicherung reguliert hat, muss dir das mitgeteilt werden. Schließlich steigt dadurch deine Haftpflicht nächstes Jahr.

Die Versicherung muss dir zumindest Gelegenheit geben den Schaden "zurückzukaufen", sprich du zahlst an die Versicherung die Summe, die dem Geschädigten ausgezahlt wurde.

Ein Anruf bei deiner Versicherung sollte ausreichen um die fehlenden Informationen dazu zu bekommen.

Gruß Jens
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top