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Kleidermehrverschleiß

Beinmodel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2010
Beiträge
1,027
Hallo Gemeinde,
hier mal eine Frage für einen Bekannten.Steht auch einem nicht durch einen
Arbeitsunfall Beinamputierten der Kleidermehrverschleiß zu.Er ist mehr mit dem Rollstuhl unterwegs und auch wenn er seine Prothese trägt ist er auf Unterarmgehilfen angewiesen.Für entsprechende Antworten wäre ich euch dankbar.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel,

kurz beantwortet: es steht ihm Kleidermehrverschleiss zu.

Nutze mal hier die Suchfunktion, die Tabelle zur Berechnung wurde bereits eingestellt oder verlinkt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
danke für deine schnelle Antwort.Ich werde das so weiter geben.
Gruß Beinmodel
 
hallo alle zusammen,

Nutze mal hier die Suchfunktion, die Tabelle zur Berechnung wurde bereits eingestellt oder verlinkt.

leider bekomme ich unter Nutzung der Suchfunktion den Hinweis es gibt nicht dazu zu finden......warum?
ist was kaputt kann mir nicht vorstellen das es dazu nichts gibt.....also was mache ich verkehrt ?

danke gruß tom
 
Hallo Tom,

über die Suchfunktion finde ich auch nichts! Nicht mal diese Beiträge hier.

Also Jeans ( die alten Stoffe) wiederstehen den Belastungen der Oberschenkelprothese recht gut- diese neuen, dünnen Jeans sind im nu durch, genauso die Sporthosen....
Von der Couch, Stuhl-und Autostitzen ganz abgesehen:eek:

LG
Aramis
 
Guten Morgen!

Wow, ich lerne jeden Tag dazu...

Das heißt, dass man einen vermehrten Kleiderverschleiß bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung fordern kann?

Ist zur Ergänzung an den Gesetzestext von Meggy (Danke auch von meiner Seite aus!) dann diese Bewertungstabelle korrekt: ?

http://www.gesetze-im-internet.de/bvg_15dv/BJNR001050972.html

LG
Emma
 
Hallo Emma,

gute Frage! Im Netz finde ich dazu nur einkommensrelevante Themen?

LG
Aramis
 
Hallo emma,
danke auch für Deinen Beitrag damit ich kann ich eventuell noch einen anderen Bekannten fröhlich machen :))
Gruß Beinmodel
 
Es kommt aber darauf an, warum Derjenige beinamputiert ist.
Das BVG gilt erst mal nur für Kriegsbeschädigte, es wird für alle Beschädigten angewandt, die eine Anerkennung nach den Gesetzen haben, die das BVG für anwendbar erklären, also das OEG, SVG, IfSG usw.
Sollte Derjenige durch einen Autounfall o.ä. sein Bein verloren haben, kann man den Kleidermehrverschleiß sicher bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Sollte das aber durch eine Erkrankung o.ä. passiert sein, gibt es keinen Kleidermehrverschleiß. Wer sollte den auch zahlen?
 
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