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Klageerhebung?

Mika88

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Juni 2020
Beiträge
4
Hallo,
sechs Jahre nach meinem Fahrradunfall mit schwerem SHT bin ich derzeit zu 100 % erwerbsunfähig, mit 70% Schwerbehinderung und einer Pflegestufe von 1. Mein Anwalt will jetzt klagen, da die Versicherung sich weigert zu zahlen. Bislang ist Schmerzensgeld eingegangen und ein Vorschuss. Die Regulierung lief bislang schleppend auch seitens meines Anwaltes. Eine detaillierte Aufstellung aller Posten ist nicht so sein Ding. Bislang war ich noch nicht beim Gutachter auch nicht von der DRV. Eine Rechtsschutzversicherung besteht auch für das gerichtliche Verfahren.
Da ich zum Unfallzeitpunkt Mutter von zwei Grundschulkindern war, war ich froh nicht arbeiten zu müssen, was ich auch nicht hätte leisten können. Jetzt geht es mir gesundheitlich wieder besser und ich stelle mir die Frage, ob eine Klage zielführend ist oder ob ich den Weg ins Berufsleben wieder starten soll. Oder geht auch beides?
Da ich einen gerichtlichen Weg scheue und ich natürlich nicht weiß, ob ich darauf gut vorbereitet bin oder es aus gesundheitlicher Sicht Sinn macht, bin ich sehr unschlüssig, ob ich mich in diesen Kampf begehen soll.

Was trägt hier zur Entscheidungsfindung bei?

LG Mika
 
Hallo Mika,

Dir bleiben im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten:

1. Du "pfeiffst" Deinen Anwalt zurück mit der Begründung, dass Du nicht klagen willst. Dann wird er wahrscheinlich sein Mandat niederlegen, weil für ihn die Zeit der Klage gekommen und die Versicherung anders nicht zu einer weiteren Zahlung zu bewegen ist und er deshalb keine weitere Handlungsmöglichkeit für sich und Dich sieht. Das wird die Versicherung erleichternd zur Kenntnis nehmen und zukünftige Zahlungen ganz einstellen und darauf hoffen, dass die Verjährungsfrist bald eintritt. Fazit: Du würdest damit auf weitere Zahlungen verzichten.

2. Du lässt Deinen Rechtswalt machen und hoffst damit auf weitere Zahlungen der Versicherungen. Allerdings ist damit auch das Prozessrisiko verbunden, dass die Klage abgewiesen werden könnte. Mal abgesehen von Deiner Beweislast und den damit einher gehenden Stress der Begutachtungen.

Die Frage ist also, verzichtest Du lieber auf die Möglichkeit der weiteren Zahlungen durch die Versicherung und ersparst Dir den Stress, oder beisst Du die Zähne zusammen und ziehst das Ganze durch mit der Perspektive, eventuell doch noch irgendwann weiteres Geld von der Versicherung zu bekommen.

Ich hoffe, mein Gedankenanstoß hilft Dir bei Deiner Entscheidung.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Mika, willkommen im Forum.

Ich habe Kontakt zu Menschen, die ein schweres SHT hatten, teils lang zurückliegend, und mein erster Tipp wäre, dir eine Selbsthilfegruppe zu suchen und deine Situation dort zu schildern. Ich kenne Betroffene, die ebenso wie du Elan hatten und dann in der beruflichen Praxis feststellen mussten, dass sie ihren Gesundheitszustand und ihre Leistungsfähigkeit im Beruf überschätzt hatten. Das festzustellen, nachdem du die Klage zurückgezogen hast, wäre vermutlich hart.

Was sagen deine neuropsychologischen Tests aus / was sagt der Neurologe zu Gesundung?
Hast du einen GdB oder mal einen beantragt?
Nimmst du (noch) Medikamente?

Wenn die Klage geführt wird, beachte, dass du beim Thema „Vergleich“ sehr vorsichtig sein musst.
Wenn das ein Thema wird, lies dich (es gibt oben rechts eine Suchfunktion) ein und frage nach!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Mika,

Was trägt hier zur Entscheidungsfindung bei?

da gibt es so einiges, das dir die entscheidung leichter machen sollte. das fängt schon mit der von dir wiedergegebenen beschreibung an

SHT bin ich derzeit zu 100 % erwerbsunfähig, mit 70% Schwerbehinderung und einer Pflegestufe von 1

und den weiteren familiären verhältnissen

zum Unfallzeitpunkt Mutter von zwei Grundschulkindern

hört es sicher nicht auf.

du hast den derzeitigen zustand und die folgen zu deinen privaten und beruflichen (un)möglichkeiten geschildert. den weiteren umständen nach zu urteilen (alter der kinder) bist du in einem sagen wir nicht fortgeschrittenen alter und hast noch einige jahrzehnte vor dir. und das mit den kindern, auch wenn sie aus dem grundschulalter heraus sein dürften.

deine entscheidung sollte daher vor allem folgendes beeinflussen, wobei die tatsache "kinder" gleich in welchem alter immer mit bedacht werden sollte:
die verletzungen und folgen sind erheblich; wer kann abschätzen oder sicher feststellen, dass sie im weiteren verlauf nicht zunehmen, sich nicht deutlicher bemerkbar machen oder andere beeinträchtigungen und gesundheitliche probleme nach sich ziehen?
welche - auch späteren - einkommen fallen weg oder sind (auch in späteren jahren, was jedoch derzeit kaum abzuschätzen ist) gefährdet? welche absicherung hast du selbst? auf wen bist du angewiesen, finanziell, aber auch durch häusliche oder sonstige hilfe? was, wenn die einschränkungen weiter zunehmen und du zusätzliche hilfen brauchst? welche späteren unterstützungen (rente/pflege/evtl grundsicherung?) sind zu erwarten?

irgendwann werden die kinder eine berufliche ausbildung, ein studium beginnen, das zusätzlich fordert. du siehst, es gibt zahlreiche, fast unendlich viele gründe, die dir bei der entscheidung helfen können; viele liegen im ganz persönlichen bereich und sind so individuell, dass nur du sie selbst herausfinden und einfliessen lassen kannst.


gruss

Sekundant
 
Hallo zusammen,

danke für Eure Ideen.
Ich weiß nicht wirklich, was ein Prozess für ein Stress ist und ob es sich lohnt, wegen xx Euro xx Lebensjahre zu opfern? Mein Anwalt steht in den Startlöchern.

Folgende Fragen sind mir noch gekommen:
1. Prozessrisiko - Wie komme ich da zu einer Einschätzung, ob eine Klage abgewiesen werden kann? Welche Gründe gibt es da?
2. Folgeschäden - Bislang sagte meine Neuropsychologin, leichte kognitive Defizite und geringere Belastbarkeit, ausreichend?
3. Welche Beweise sind vor Gericht für die Klage notwendig? Sind Gutachten vorher zielführend? Wo bekomme ich Infos zur Prozessvorbereitung bzw. wie gehe ich da vor?
4. Wo gibt es im Münchner Raum Selbsthilfegruppen?
5. Da ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme, ist zumindest ein Grundstock da. Die Versicherung meint allerdings, dass damit der Erwerbsschaden erledigt ist. Die Rente beträgt mehr als das Teilzeitgehalt, das ich ich mit den kleinen Kindern hatte. Zuvor war ich allerdings in Vollzeit in den Bankenbranche tätig. Hier wurde ich nach den Kindern "netterweise" abgefunden. War wohl ein Fehler, weil ich hier nicht beweisen kann, dass ich künftig wieder so einen Job bekommen hätte.
6. Wieviel arbeiten ist neben Klageerhebung noch ok?
Über eine Antwort freue ich mich.
Liebe Grüße
Mika
 
Hallo Mika, Deine Fragen sind sehr speziell und sie sind ihrer Natur nach Rechtsfragen. Qualifizierten Rechtsrat kann und darf Dir in einem Laienforum wie diesem niemand beantworten, dies ist Rechtsanwälten vorbehalten. Gruß Rehaschreck

Hallo Mika, desweiteren können auch Sozialverbände wertvolle Hinweise liefern und unter Umständen auch Selbsthilfegruppen benennen. Alles Gute.
 
Hallo Mika,

@Rehaschreck hat schon recht, was die Beurteilung Deines konkreten Prozessrisikos angeht. Allerdings kann ich Dir ruhigen Gewissen einige Tipps geben, mit denen Du eventuell Dein persönliches Prozessrisiko abschätzen kannst, soweit überhaupt möglich.

Beantworte Dir mal folgende Fragen:

1) Welche Lücken gibt es in Deiner Beweiskette? Kannst du beweisen, dass der Unfallgegner den Unfall verursacht hat? War der Unfall für Dich tatsächlich vermeidbar? Sind alle Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unfallursächlich? usw.

2) Welcher Gutachter mit welcher Fachrichtung müßte vom Landgericht beauftragt werden?

3) Welcher Richter wäre zuständig an welchem Landgericht?

Die letzten beiden Punkte sind eher weniger von Dir beeinflussbar, stellen aber ein erhebliches Prozessrisiko dar.

Noch kurz zu Deiner Frage nach der Selbsthilfegruppe im Bereich München. Wende Dich dort bitte mal an den Unfallopfer Bayern e.V. Findest Du im Internet.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Mika

War es eigentlich ein privater Unfall oder ein Arbeits/Wegeunfall?
Welche Versicherungen sind mit im „Spiel“?

LG
 
Grüß Dich, Mika 88!


01
Die Versicherung wird ohne Prozess nichts zahlen, denn sie hofft, dass Du schon klein bei gibst. Im weil Du Dich fürchtest vor der jahrelangen Belastung.
Ich kenne aber viele Leute, die das schon durchgestanden haben.


02
Unter anderem auch deshalb, weil der Unfallopfer Bayern e.V. in München eine kleine Selbsthilfegruppe hat. Ruf mal in der Zentrale an – Telefonnummer ist im Internetauftritt zu finden.

03
Ich verstehe eines nicht: Du bist viel zu schüchtern!

Wo soll denn das Prozessrisiko liegen?

Das Schlimmste, was in der Theorie überhaupt passieren könnte (damit sage ich nicht, dass es hier passieren kann!) liegt darin, dass man einen Prozess verliert. Dann steht zwar im Urteil auch der hässliche Satz: „die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger“,aber dieser Satz kann der egal sein. Du bist ja Rechtsschutzversichert. Also muss die Rechtsschutzversicherung für diese Kosten aufkommen.


04
Noch schlimmer als einfach aufzugeben kann es gar nicht kommen.
Also, rauf aufs Pferd mit Dir, die Lanze eingelegt zu einem tüchtigen Turnier vor Gericht!


05
Bei GdB 70 dürfte schwer sein, ins Erwerbsleben zurückzukommen, und erst recht bei Pflegegrad 1.

Dabei musst Du Dir aber nicht jedwede Erwerbstätigkeit zumuten lassen:

(a)
Zwar gibt es ein berühmtes Buch (Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden), in dem die Behauptung aufgestellt wird, Du müsstest eine verbliebene Arbeitskraft in jedweder Hinsicht einsetzen.
Dieses Buch ist in einem seriösen Verlag erschienen, aber ich habe schon oft feststellen müssen, dass die Autoren einseitig sind, und das ist anscheinend mit den Jahren noch schlimmer geworden. Nun, Küppersbusch war Prokurist einer Versicherung, die heute zum Allianz Konzern gehört, und Höher ist ein Rechtsanwalt, der in der größten deutschen Versicherungskanzlei ziemlich weit oben rangiert.

(b)
Was Küppersbusch und Höher schreiben, ist vielfach durchaus interessant, man muss ja wissen, was alles an Einlassungen daherkommen kann. Aber oft falsch: Diesen beiden Autoren glaube ich ziemlich wenig. Wie oft musste ich schon abenteuerliche Rechtsansichten in diesem Buch lesen, die vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg haben! Und zwar ganz einfach deshalb nicht, weil der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung konsequent anderer Ansicht ist dementsprechend anders urteilt!

Und wenn der Bundesgerichtshof sich mehrfach festgelegt hat, dann kann man sich mit 99,99 % Wahrscheinlichkeit darauf verlassen, dass die anderen Gerichte davon nicht abweichen. Dabei ist es völlig unsinnig, anderer Meinung zu sein, da ist ausdiskutiert. Von solchen Urteilen habe ich einen ganzen Packen.

Und so ist es auch mit der Erwerbstätigkeit. Du musst nicht alles annehmen!

(ba)
Man muss nicht jeden Job übernehmen. Du musst solche Arbeitsmöglichkeiten nutzen, die die zumutbar sind. Im Schadensersatzrecht ist es Dir zuzumuten, eine Arbeit zu übernehmen, die etwa gleich gut bezahlt wird wie Deine frühere Arbeit, die auch gleiches soziales Ansehen und ungefähr gleiches Niveau bietet. Jedenfalls näherungsweise.

(bb)
Wer aber einmal einen Beruf gelernt hat und in diesem Beruf auch tätig war, der braucht sich nicht auf Hilfstätigkeiten verweisen zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt, mir liegen die Urteile vor. So zum Beispiel hat das Oberlandesgericht München im Verfahren 24 U 716/15 das Urteil des Landgerichtes Augsburg 023 O 4375/14 bestätigt: ein Unfallopfer konnte noch einfache Büroarbeiten durchführen, auch Buchungsarbeiten. Ursprünglich hatte man auch Steuerfachangestellter gelernt gehabt. Doch danach hat er studiert und war Wirtschaftsprüfer geworden. Das war auch, also verunglückte. Als Wirtschaftsprüfer konnte er wegen des Unfalles nicht mehr arbeiten. Ausgeschlossen! Aber Steuergehilfenarbeit – das ging noch. Da wollte die Versicherung haben, dass er sich das dabei verdiente Geld anrechnen lässt. Schließlich, so meinte die Versicherung, sei das ja auch ein ehrbarer Beruf.

Da hat das Landgericht Augsburg aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das muss er nicht. Zuletzt war er Wirtschaftsprüfer gewesen, das ist der Maßstab. Und wenn er Wirtschaftsprüfer gewesen ist, dann braucht er nicht Arbeit als Steuergehilfe anzunehmen. Das Oberlandesgericht München hat das bestätigt.

(bb)
"Komisch!“, höre ich Dich sagen. "Ich habe immer gehört, dass man kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn man nicht bereit ist, jedwede Arbeit anzunehmen. Da habe ich gehört, dass ein arbeitsloser Professor notfalls als Gärtnereigehilfe arbeiten muss. Ist das nicht richtig?"

Nun, das hast Du schon richtig gehört. Das gilt dann, wenn man Arbeitslosengeld haben will. Geht es darum? Nein, darum geht es nicht..
Es geht darum, dass Du Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch von der gegnerischen Versicherung haben willst, und da gelten andere Regeln. Nämlich die, von denen ich oben berichtet habe und die das Landgericht Augsburg, das Oberlandesgericht München und auch der BGH oben genannt hat.

(c)
Ich glaube auch nicht recht, dass jemand, der eine Pflegestufe hat und einem Pflegegrad hat mit Erfolg auf den Arbeitsmarkt zurückkehren könnte, selbst dann wenn wollte.

(d)
zwar besteht grundsätzlich das Problem, dass Du das Gericht davon überzeugen musst: Ohne den Unfall wärest Du wieder in die Erwerbstätigkeit zurückgekehrt.

Dafür gibt es aber besondere Beweiserleichterungen (zum Beispiel § 252 BGB). Du musst zum Beispiel gar nicht mehr beweisen, dass Du (Unfall weggedacht) jetzt einen Job hättest. Es genügt, dass Personen, die eine vergleichbare Karriere gemacht haben, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit arbeiten würden. Da inzwischen 3 von 4 Damen nach einer Kinderpause wieder arbeiten (das kann man leicht belegen Mithilfe des statistischen Bundesamtes), sieht es gar nicht einmal so schwierig aus, dass Du auch belegen kannst, dass Du wieder gearbeitet hättest.
Und das Geld, dass Du dabei verdient hättest, das kannst Du einklagen. Sicher, eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente müsstest Du Dir anrechnen lassen, aber üblicherweise bleibt da Monat für Monat ein tüchtiger Schaden übrig. Den verlangst Du jetzt ersetzt.

03
Leute, die so stark eingeschränkt sind, haben in der Regel einen tüchtigen Haushaltsführungsschaden. Hast Du davon schon mal was gehört?


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