Hallo,
Ich bin wegen einem von der DRV Bund abgelehnten Erwerbsminderungsantrag bis zum Sozialgericht Dresden gegangen und nun legt mir der zuständige Richter schriftlich nahe, meine Klage auf Erwerbsminderung zurückzunehmen!
Meine Daten:
- 1994 bis 1995 Berufsausbildung zum Brauer & Mälzer,
- 1995 unverschuldeter Verkehrsunfall der den Ausbildungsabbruch zur Folge hatte
- seit dem 80% G behindert
- 06/1998 auf eigenen Wunsch neue Berufsausbildung Bürokaufmann (Invalidenrente wurde deshalb gestrichen)
- Ende 1998 Abbruch dieser Ausbildung wegen großen Problemen mit der Ausbildungsfirma
- nahtloser Übergang dieser Ausbildung in eine überbetriebliche Ausbildung im Kolping Dresden
- nach einigen Monaten wurde diese Ausbildung als Bürokraft weitergeführt und 2001 erfolgriche mit IHK beendet
- seit dem bin ich ohne Arbeit
- 2003 Rentenantrag bei der DRV Bund gestellt
Es folgten mehrere medizinische Untersuchungen im Auftrag der DRV Bund.
Angeblich bin ich schon seit 1995, dem Unfalltag erwerbsgemindert und von der Zeit vor 1995 fehlen mir Beitragszeiten was zur einer Ablehnung des Antrags führen würde.
Ich sage, dass ich in meiner anerkannten Berufsausbildung mit IHK Abschluss voll erwerbsfähig war, weil ich 8h pro Tag über 3 Jahre gearbeitet habe. Und wer das kann ist voll erwerbsfähig, so steht es im Gesetz!
Dann würden auch meine Beitragszeiten reichen weil sich die Erwerbsminderung erst nach der Berufsausbildung eingestellt hat!
Die letzte medizinische Untersuchung fand im Auftrag des Sozialgerichtes statt, es stellte sich heraus, dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig bin (entspricht der Erwerbsminderung), jedoch teilte der Sachverständige mit, dass ich durchgehend seit 1995 (Unfalljahr) erwerbsgemindert bin. Von 1995 bis 1998 voll erwerbsgemindert und seit dem Ausbildungsbeginn 1998 teilerwerbsgemindert.
Ich bleibe bei meiner Meinung und sage dem Gericht das ich in meiner Ausbildung 1998 bis 2001 nicht erwerbsgemindert war!
Deshalb frage ich mich, ob ein erwerbsgeminderter der nur 3 bis unter 6 Stunden pro Tag abreiten kann, eine Berufsausbildung mit IHK Abschluss schaffen kann. Auch wenn mein Arbeitsplatz bei Kolping (der nicht behindertengerecht eingerichtet war) meinen qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprochen hat. So sagt es das Sozialgericht nämlich.
Kann mir jemand einen Tipp geben ob ich noch Aussicht auf Erfolg habe?
Danke im Voraus!
Ich bin wegen einem von der DRV Bund abgelehnten Erwerbsminderungsantrag bis zum Sozialgericht Dresden gegangen und nun legt mir der zuständige Richter schriftlich nahe, meine Klage auf Erwerbsminderung zurückzunehmen!
Meine Daten:
- 1994 bis 1995 Berufsausbildung zum Brauer & Mälzer,
- 1995 unverschuldeter Verkehrsunfall der den Ausbildungsabbruch zur Folge hatte
- seit dem 80% G behindert
- 06/1998 auf eigenen Wunsch neue Berufsausbildung Bürokaufmann (Invalidenrente wurde deshalb gestrichen)
- Ende 1998 Abbruch dieser Ausbildung wegen großen Problemen mit der Ausbildungsfirma
- nahtloser Übergang dieser Ausbildung in eine überbetriebliche Ausbildung im Kolping Dresden
- nach einigen Monaten wurde diese Ausbildung als Bürokraft weitergeführt und 2001 erfolgriche mit IHK beendet
- seit dem bin ich ohne Arbeit
- 2003 Rentenantrag bei der DRV Bund gestellt
Es folgten mehrere medizinische Untersuchungen im Auftrag der DRV Bund.
Angeblich bin ich schon seit 1995, dem Unfalltag erwerbsgemindert und von der Zeit vor 1995 fehlen mir Beitragszeiten was zur einer Ablehnung des Antrags führen würde.
Ich sage, dass ich in meiner anerkannten Berufsausbildung mit IHK Abschluss voll erwerbsfähig war, weil ich 8h pro Tag über 3 Jahre gearbeitet habe. Und wer das kann ist voll erwerbsfähig, so steht es im Gesetz!
Dann würden auch meine Beitragszeiten reichen weil sich die Erwerbsminderung erst nach der Berufsausbildung eingestellt hat!
Die letzte medizinische Untersuchung fand im Auftrag des Sozialgerichtes statt, es stellte sich heraus, dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig bin (entspricht der Erwerbsminderung), jedoch teilte der Sachverständige mit, dass ich durchgehend seit 1995 (Unfalljahr) erwerbsgemindert bin. Von 1995 bis 1998 voll erwerbsgemindert und seit dem Ausbildungsbeginn 1998 teilerwerbsgemindert.
Ich bleibe bei meiner Meinung und sage dem Gericht das ich in meiner Ausbildung 1998 bis 2001 nicht erwerbsgemindert war!
Deshalb frage ich mich, ob ein erwerbsgeminderter der nur 3 bis unter 6 Stunden pro Tag abreiten kann, eine Berufsausbildung mit IHK Abschluss schaffen kann. Auch wenn mein Arbeitsplatz bei Kolping (der nicht behindertengerecht eingerichtet war) meinen qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprochen hat. So sagt es das Sozialgericht nämlich.
Kann mir jemand einen Tipp geben ob ich noch Aussicht auf Erfolg habe?
Danke im Voraus!