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Klage wegen Erwerbsminderung aussichtslos

kläger

Nutzer
Registriert seit
1 Okt. 2006
Beiträge
15
Hallo,

Ich bin wegen einem von der DRV Bund abgelehnten Erwerbsminderungsantrag bis zum Sozialgericht Dresden gegangen und nun legt mir der zuständige Richter schriftlich nahe, meine Klage auf Erwerbsminderung zurückzunehmen!

Meine Daten:

- 1994 bis 1995 Berufsausbildung zum Brauer & Mälzer,
- 1995 unverschuldeter Verkehrsunfall der den Ausbildungsabbruch zur Folge hatte
- seit dem 80% G behindert
- 06/1998 auf eigenen Wunsch neue Berufsausbildung Bürokaufmann (Invalidenrente wurde deshalb gestrichen)
- Ende 1998 Abbruch dieser Ausbildung wegen großen Problemen mit der Ausbildungsfirma
- nahtloser Übergang dieser Ausbildung in eine überbetriebliche Ausbildung im Kolping Dresden
- nach einigen Monaten wurde diese Ausbildung als Bürokraft weitergeführt und 2001 erfolgriche mit IHK beendet
- seit dem bin ich ohne Arbeit
- 2003 Rentenantrag bei der DRV Bund gestellt

Es folgten mehrere medizinische Untersuchungen im Auftrag der DRV Bund.
Angeblich bin ich schon seit 1995, dem Unfalltag erwerbsgemindert und von der Zeit vor 1995 fehlen mir Beitragszeiten was zur einer Ablehnung des Antrags führen würde.

Ich sage, dass ich in meiner anerkannten Berufsausbildung mit IHK Abschluss voll erwerbsfähig war, weil ich 8h pro Tag über 3 Jahre gearbeitet habe. Und wer das kann ist voll erwerbsfähig, so steht es im Gesetz!
Dann würden auch meine Beitragszeiten reichen weil sich die Erwerbsminderung erst nach der Berufsausbildung eingestellt hat!
Die letzte medizinische Untersuchung fand im Auftrag des Sozialgerichtes statt, es stellte sich heraus, dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig bin (entspricht der Erwerbsminderung), jedoch teilte der Sachverständige mit, dass ich durchgehend seit 1995 (Unfalljahr) erwerbsgemindert bin. Von 1995 bis 1998 voll erwerbsgemindert und seit dem Ausbildungsbeginn 1998 teilerwerbsgemindert.

Ich bleibe bei meiner Meinung und sage dem Gericht das ich in meiner Ausbildung 1998 bis 2001 nicht erwerbsgemindert war!

Deshalb frage ich mich, ob ein erwerbsgeminderter der nur 3 bis unter 6 Stunden pro Tag abreiten kann, eine Berufsausbildung mit IHK Abschluss schaffen kann. Auch wenn mein Arbeitsplatz bei Kolping (der nicht behindertengerecht eingerichtet war) meinen qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprochen hat. So sagt es das Sozialgericht nämlich.


Kann mir jemand einen Tipp geben ob ich noch Aussicht auf Erfolg habe?
Danke im Voraus!
 
Hallo Kläger,
herzlich Willkommen hier im Forum.
als erstes vorneweg: Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Wir sind auch Betroffene, deren Ansatz es ist, anderen zu helfen und zu Unterstützen.
Dein Ansatz ist schon ok. aber er widerspricht dem Rechtssystem. Durch Dein bestehen auf Arbeitsfähigkeit hast Du deine Invalidenrente verloren und in diesen Status wirst Du jetzt nur schwerlich wieder zurück finden, da die gesetzlichen Grundlagen anders sind.
Frage einen guten Anwalt.

Gruß von der Seenixe
 
danke für die schnelle antwort, ich bin am donnerstag beim anwalt weil ich nicht mehr weiter weis. aber was soll das eigentlich, selbst der richter vom sozialgericht legt mir nahe die klage zurückzunehmen und bis ende oktober darüber zu entscheiden. die drv bund hat nämlich noch einen antrag auf klagabweisung laufen! wieso wird die klage nicht einfach abgewieden wenn die beweislage gegen mich ist??? wieso fordert der richter mich auf die klage zurückzunehmen! das sieht für mich so aus als ob selbst das sozialgericht versuchen will den beginn des prozesses zu verhindern! ich versteh auch nicht wieso ich in meiner anerkannten berufsausbildung mit IHK Abschluss (8h pro tag über 3 jahre) erwerbsgemindert sein soll, auch wenn die ausbildung überbetrieblich bei kolping stattfand. damals konnte ich noch 8h pro tag arbeiten und jetzt nachgewiesen nur noch 3 bis unter 6h was einer erwerbsminderung entspricht.der gutachter schrieb allerdings mit rein das sich mein jetziger gesundheitszustand nicht von dem vor der berufsausbildung unterscheidet, obwohl ich jetzt nur noch 3 bis unter 6 h arbeiten kann! meine ausbildung entsprach angeblich aber meinen qualitativen und quantitativen voraussetzungen. der hat mir noch viel glück für meine klage gewünscht. ich verabscheue den! wieso nimmt mir keiner ab das ich in einer berufsausbildung voll erwerbsfähig war!
 
Hallo Kläger,

willkommen bei uns im Forum.
Wie seenixe Dir schon schrieb eine Rechtsberatung ist hier bei uns im Forum nicht möglich. Was Du benötigst ist einen guten RA im Sozialrecht.
Ich gehe mal davon aus das bei der Klageerhebung vor dem SG Deine Klagebegründung unzureichend ist, denn bevor es zur Klage vor dem SG kommt, muss der zuständige Richter die Klage auf; - Zulässigkeit der Klage - prüfen. In diesem Sinne, sam ;)
 
und was wäre in meinem fall eine gute begründung für die zulassung der klage? danke auch wenn ihr keine rechtsberatung seit.
 
Hallo Kläger,

Suche Dir einen guten RA im Sozialrecht und er wird Dir sagen was nicht richtig ist. Ich vermute zu Deine Klage und mit Deine Meinung / Aussage widersprechen sich, sind nicht stimmig. So mit schießt Du Dich selbst in der Rechtssprechung ins aus. Frage Deinen RA, dieser wird Dir sagen wie.
In diesem Sinne, sam
 
Hallo Kläger,
meiner Meinung nach wirfst du einige Sachen durcheinander und deshalb weist das Gericht dich darauf hin indem es dir nahelegt die Klage zurück zu ziehen. Vielleicht solltest du bevor du die Klage gedenkst durchzuziehen, erst einmal noch ein paar Dinge klären, und dann erneut losziehen. Die Frage, ob du die Beitragszeiten erreicht hast, kannst du u.a. auch mit einem Rentenversicherungsältesten versuchen zu klären. Diese machen Ihre Arbeit umsonst und werden dir auf Nachfrage bei der Rentenversicherung genannt. In meinem Fall war dieser Vertreter der BfA fair und bemüht. Vielleicht ist das schon mal ein erster Schritt. Darüber hinaus denke ich auch, dass der Wechsel von Invalidität zu berufstätig dir Schwierigkeiten bereiten wird. Trotzdem kannst du natürlich jederzeit einen IHK Abschluß auch mit geringerer Arbeitszeit erwerben. Daher würde dir die erfolgte Prüfung keinen Rückschluss auf die Erwerbsfähigkeit zulassen. Ich wünsche dir, dass du mit einem guten Rechtsbeistand weiterkommst. Eigentlich wolltest du mit deinem Neuanfang ja nur etwas Gutes erreichen und stehst jetzt im Regen. Viel Glück für die Zukunft!
Erna
 
anwalt sagt "klage nicht zurück nehmen" sollte das gericht die klage zurückweisen, soll ich wieder zum anwalt kommen. er sagt das auch in dem fall einer klagabweisung eine berufung möglich ist.

hab dem sozialgericht noch mal umfangreich geschrieben das ich nicht wie vom letzten gutachter benannt, durchgehend seit 10.06.1995 (unfalltag) erwerbsgemindert sein kann. wäre das der fall, reichen meine beitragszeiten nicht aus!

ich erzähle dem gericht immer wieder das meine berufsausbildung 1998 bis 2001 eine anerkannte ausbildung war und mit IHK abschluss nur von voll erwerbsfähigen machbar ist. ok, anscheinend habe ich unrecht.

aber jetzt kommt mein letzter beweis für meine volle erwerbsfähigkeit in der ausbildung:

bescheid der BFA vom 09.01.04 in dem mein Rentenantrag das erste mal abgelehnt wurde... "SIE SIND DAHER WEDER VOLL NOCH TEILWEISE ERWERBSGEMINDERT" das steht dort als abschließender satz drin

bescheid der BFA vom 02.09.02 wegen ablehnung von leistungen zur teilhabe am arbeitsleben... "DIE PRÜFUNG DER VORLIEGENDEN MEDIZINISCHEN UNTERLAGEN HAT ERGEBEN, DASS DER ERLERNTE BERUF DER BÜROKRAFT WEITERHIN OHNE ERHEBLICHE GEFÄHRDUNG/MINDERUNG DER ERWERBSFÄHIGKEIT AUSGEÜBT WERDEN KANN".

so, wenn das gericht jetzt immer noch der meinung ist, dass meine erwerbsminderung durchgehend seit dem unfall von 1995 vorliegt dann geh ich zum fernsehen.
(hinweis: eine anerkannte erwerbsminderung nach meiner ausbildung ab 2001 erfüllt auch alle vorraussetzungen)
 
teilerfolg

drv bund: ...erkennen wir nach erneuter prüfung der sach und rechtslage den anspruch auf rente wegen teilweiser erwerbsminderung auf unbestimmte zeit auf der grundlage eines leistungsfalles vom DATUM (TAG DES RENTENANTRAGS) an.

darüberhinaus wird der anspruch auf rente wegen voller erwerbsminderung auf zeit auf grund eines leistungsfalles vom DATUM (TAG DES RENTENANTRAGS) ab beginn des siebten kalendermonates nach eintritt des leistungsfalles bis 28.02.2007 anerkannt.

grundlage für die zeitliche befristung des anspruches auf rente wegen voller erwerbsminderung ist die tatsache, dass nach dem ergebnis der beweisaufnahme das leistungsvermögen auf dem allgemeinen arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 stunden einzustufen ist und ein entsprechender arbeitsplatz zurzeit nicht zur verfügung steht. § 102 Abs. 2 SGB VI gestattet in diesen fällen nur die gewährung einer rente auf zeit.

ich: bin morgen beim anwalt

wie würdet ihr euch verhalten? meiner meinung nach sagt der § das nicht wirklich aus, was die mir da erzählen

danke euch im voraus
 
na da hast du ja wie es aussieht schon was erreicht. Die EU Renten werden immer nur auf Zeit bewilligt. Meißtens 2-3 Jahre. Dann muss man einen neuen Antrag stellen auf Weiterbewilligung.

Tobse:)
 
Gratuliere für den Erfolg, etwas besseres kannst Du in der jetzigen Rechtslage nicht erreichen. Ich hätte bei dieser Sachläge nicht mit diesem Ergebnis gerechnet, da hast Du auch bestimmt einen guten Anwalt gehabt.

Chartkiller
 
ich: bin morgen beim anwalt

wie würdet ihr euch verhalten? meiner meinung nach sagt der § das nicht wirklich aus, was die mir da erzählen

danke euch im voraus


Hallo Kläger,

wie ich mich verhalten würde? Ich würde mich freuen, dass da eine gute Nachzahlung kommt und alles soweit anerkannt wurde.
Was möchtest du denn, was dein RA noch durchsetzen soll?

Wie Tobse schon schrieb: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur für einen befristeten Zeitraum - maximal drei Jahre - gezahlt. Auf Antrag können sie wiederholt verlängert werden, spätestens nach neun Jahren ist dann eine Dauerrente zu zahlen.

Eine unbefristete Zahlung kann erfolgen, wenn es im höchsten Maße unwahrscheinlich ist, dass die Leistungsminderung behoben werden kann und der Rentenanspruch nicht von der Arbeitsmarktlage abhängig ist.

Aber dein Rentenanspruch ist von der Arbeitsmarktlage abhängig. Daher bekommst du glücklicherweise 'volle' anstatt Teilrente.
Du kannst rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen.

Gruß
Cindy
 
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