JoachimD.
Nutzer
Da nicht wenige vor dem Sozialgericht klagen - hier eine gewisse Erklärung zum Thema. > So zusagen eine kleine Stütze für den Weg
durch den Paragraphendschungel! Auch wenn es vom LSG NRW ist gilt es doch Bundesweit!
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/klage_4/index.php
Gruss Joachim
durch den Paragraphendschungel! Auch wenn es vom LSG NRW ist gilt es doch Bundesweit!
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/klage_4/index.php
Gruss Joachim