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Klage vor Sozialgericht

Hallo Ritchie1960,

Um 10 %, um 20 % oder um 50%?
Welche Merkzeichen sollen Dir zuerkannt werden?

Du mußt schon ein wenig konkreter werden.
Bisher hast Du Diagnosen mitgeteilt, keinerlei Einschränkungen.

Ich kenne Menschen die haben eine GdB von 100 und Du siehst es Ihnen nicht an und ich kenne Menschen, die können kaum krauchen (sich bewegen) und haben keinen Schwerbehindertenstatus.

Was versprichst Du Dir von der Höherstufung? Einen besseren Schlaf?
Weshalb willst Du kostbare Lebensenergie in eine Nebensächlichkeit investieren? Dich mehrere Jahre mit Gericht und Gutachtern streiten?

Diese Fragen interessieren mich sehr....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
meine Einschränkungen sind schon erheblich. Wenn man in meinem Alter sich zurückzieht, weil man nicht mehr alles mitmachen kann, sei es um die Schmerzmittel die man nimmt, oder weil man vor lauter Schmerzen am liebsten laut schreien möchte.
Wenn man nicht mit den Enkel spielen kann, weil`s einfach nicht geht. Dann überlegt man, ob man nicht für das bisschen Leben kämpfen soll.
Vielleicht hilft es anderen Menschen, wenn ein gutes Urteil gesprochen wird.
Was den GdB angeht, hatte ich so an mindestens 70 mit nem G gedacht. Vielleicht hilft es mir auch, dass ich dann früher in Rente gehen kann.
Also warum sollte ich es nicht versuchen.
Für dich ist es vielleicht eine Nebensächlichkeit. Aber jeder Mensch ist anders gestrickt.
Vielleicht will ich es auch dem VA zeigen, dass man mit behinderten Menschen nicht so umgehen kann. Ich werde natürlich nicht das achte Weltwunder schaffen, aber wenn einem so etwas zusteht, warum sollte ich nicht mein Recht dafür einfordern.
Meine Familie unterstützt mich in dieser Angelegenheit und dafür bin ich auch dankbar. Natürlich geht es anderen Menschen viel schlimmer als mir, aber ich wollte lediglich eine Einschätzung von dir/euch wissen.
Für mich ist das keine Spielerei.
...und ich weiß auch: Recht haben und Recht bekommen ist ne ganz verzwickte Sache.
Spreche da aus Erfahrung. Durch eine Gutachterin - die hier im Forum auch ganz bekannt ist - habe ich einen Prozess verloren. Es ging um einen Behandlungsfehler.
Vielleicht denke ich auch deswegen so.
Gruß von Ritchie
 
Hallo Mainzbub,

ich kann nicht bestätigen, dass das Versorgungsamt im Regelfall nachprüft, ob einmal jährlich ein (Fach)Arzt aufgesucht wird.

Die Einzelgrade werden normalerweise auch nicht addiert. Dazu gibt es bereits zahlreiche Beiträge im UOF, die das erklären.

LG
 
Hallo Ritchie,

darf ich fragen wie so du dir so sicher bist das die mehr zu steht?
hast du das in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen so gelesen?
Oder ist das deine Empfindung das du sagst du möchtest mehr berücksichtigung deiner
Funktionseinschreckungen (was z.b. damals bei mir der Grund war zusagen ich geh in den Widerspruch)

Weil wie schon öfter erwähnt man darf die GdB nicht einfach zusammen Rechnen.

zu deiner Frage, ja auch das unbefristet kann weg fallen,
aber auch wenn es bestehen bleibt - kann das VersorgungsAmt wenn es das möchte jeder zeit
überprüfen. was aber nach meiner erfahrungen/Informationen selten gemacht wird.

Grüße Michi
 
HWS Schaden @ Doch sowas wird überprüft ,ansonsten geht das Versorgungsamt nämlich davon aus ,das eine Besserung erfolgt ist und reduziert die Prozente . Hierzu erhält man einen Bescheid ,den man widersprechen kann und am besten schnellstmüglich zum Arzt geht .Der Arzt kann das per Attest widersprechen.Ich spreche aus Erfahrung. Bei mir war das mal vor Jahren als ich 50 % hatte der Fall.
Einzelgrade werden schon adiert .Bei mir war das so ,das ich 30 %Psysche, 20% beide Schultergelenke ,20% Rückenleiden ,sowie 20% Verlust einer Niere.Hierzu bekam ich einen Prozentsatz von gesamt 80% Schwerbehinderung zugesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallöchen,

nun ist doch schon ne ganze Weile vergangen.
Möchte euch berichten wie es mittlerweile zu meiner Klage vor dem SG aussieht.

Vom Gericht aus wurde ich zu zwei unterschiedlichen Gutachtern geschickt. Der eine für den orthopädischen Bereich, der andere für die Lunge.
Mein RA hat mir nun beide Gutachten zugesandt. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Orthopäde der "Hauptgutachter'?

Dieser Gutachter sagt bei seiner zusammenfassender Beurteilung folgendes:

Orthopädisch
Funktionssystem Beine 50
Funktionssystem Wirbelsäule 20
Funktionssystem Arme 20

Internistisch
Funktionssystem Brustkorb 30

Insgesamt seit Oktober 2016 80

Innerhalb des Funktionssystem Beine kommt es zu einer erheblichen Verstärkung.

Innerhalb des Funktionssystem Wirbelsäule kommt es zur Verstärkung.

Die Funktionsbeeinträchtigungen, wie sie von den unteren Extremitäten ausgehen, wirken sich nachteilig auf die Wirbelsäule aus und umgekehrt.

Der Grad der Behinderung wird durch das altersübliche Maß eingeschätzt.

Da mein RA nun in Urlaub ist, habe ich noch einige Fragen:
Geht das jetzt noch vors SG?
Übernimmt der Richter die Einschätzung des Gutachters?
Warum hat der Gutachter kein Merkzeichen dabei geschrieben? Wird das jetzt aberkannt?

Wäre nett, wenn mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen könnte.
Vielen lieben Dank
 
Hallo Ritschie69,

wenn ich das richtig gelesen habe, hat das SG den Gutachterauftrag an die beiden Gutachter vergeben. Sollte das so sein, gehen diese Gutachten natürlich auch zum Richter bzw. sind offensichtlich schon, weil Dein Anwalt sie Dir schicken konnte. Es ist nämlich unüblich, dass die Gerichtsgutachter ihre Gutachten direkt an die Parteien schicken.

Was der Richter jetzt daraus macht, liegt im Rahmen seiner Meinungsbildung. Und wie wir hier im Forum schon mehrfach lesen konnten, weichen auch Richter in ihrer Allwissenheit durchaus auch von der Meinung der Gutachter ab. Kann, muss aber nicht sein.

Es bleibt Dir also nichts anderes übrig, als abzuwarten, wie der Richter entscheidet.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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