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Klage selbst einreichen beim Sozialgericht !

hi, hollis
werde berichten, wie es ist, mit selber klagen.
vielleicht müssen wir berücksichtigen, dass vorher kein anwalt rumgepfuscht hat?
mfg
pussi
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, hollis
danke für die blume: durchblick.
leider 10 jahre zu spät.
die rechnung hab ich sofort erhalten, nach mandatskündigung.
für den pfusch bezahle ich aber nicht! die vorkasse kann er sich in die hosentasche stecken. will ja nicht unhöflich sein.
meinen mund kann ich selber halten, bei gericht, dafür muss ich nicht noch bezahlen!
bin aber trotzdem nervös - wenn ich doch nur klar denken könnte -
drück mal die daumen!
lg
pussi
 
Hallo Pussi:):),

es werden alle Daumen gedrückt..versprochen...gebe bitte sofort Ton ab...Unterstützung hast du hier ...ganz bestimmt:):)

Gruß Buffy07
 
Hallo Pussi,

nach meinen schlechten Erfahrungen mit meinem Anwalt vor dem SG werde ich bei meiner nächsten Klage (die voraussehbar ist) keinen Anwalt mehr nehmen. Es wurde ja schon öfters im Forum darüber diskutiert und erkannt, dass man viele Verfahren besser selbst in die Hand nimmt. Dazu habe ich auch mal den Tread

BG-Kampf ohne Rechtschutz? http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=9816 eröffnet.

Natürlich ist jeder Fall anders gelagert und manchmal kommt man ohne Anwalt nicht aus. Aber Du mußt selbst am besten wissen, ob Du Dir das zutraust, Dich auf Dein Verfahren entsprechend vorzubereiten. Was natürlich eine unbedingte Voraussetzung ist!

Was ich als Vorteil sehe, dass man selbst mit dem Richter sprechen kann. Gerade in meinem Verfahren hatte ich plötzlich nur eine Vertreterin meines Anwaltes bei der Verhandlung, die fast nur Bödsinn verzapfte. Und ich hatte nicht die Möglichkeit zu korrigieren, weil mein Richter in seiner Arroganz mich kaum zu Wort kommen ließ. Auch vielleicht deshalb weil er erkannte, dass die Anwältin ihm nicht gewachsen war und er die Klage leichter abweisen konnte.

Wenn Du dann noch mehreren Verhandlungen beiwohnst, kriegst Du auch die notwendige Ruhe und Selbstsicherheit die natürlich auch notwendig ist, um Dich gut zu vertreten. Aber letztlich bleibt es Deine Entscheidung.

Grüße von
IngLag
 
hallo, inglag

na, du bist ja gut!
es ist mein letzter notnagel!
ich kann mir nur noch selber helfen!
ich will keine andere verhandlung sehen oder hören!

wenn ich denn verliere, bin ich selber schuld. obwohl dieses auch nicht ganz stimmt, weil,
du kannst nicht 10 jahre ra-pfusch in 20-30 minuten wett machen.
wir werden sehen - zumindest hab ich es versucht.

übrigens wäre es mir ein ausserordentlicher genuss, dem bg-vertreter meine meinung zu geigen, in welcher form auch immer - auch wenn es meine letzte tat wäre.
vielleicht bringt mir dann ein forum-freund ein kippchen vorbei.
mal schön abwarten! - so schnell schiessen die preussen nicht!
schönes we
pussi
 
Undank ist der Welten Lohn :)

es ist mein letzter notnagel!
ich kann mir nur noch selber helfen!
ich will keine andere verhandlung sehen oder hören!


Hallo pussi :)

es ärgert mich, wenn ich hier mitkriege, wie Du Dich auf so eine entscheidende Schlacht um Deine Angelegenheiten vorbereitest.

Und es ist ein Schlag ins Gesicht, diejenigen die Dir die Daumendrücken und Hilfestellung geben, könnten ihre Zeit auch sinnvoller nutzen ... so ein posting ist doch nicht in Sekunden geschrieben ....

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
hallo, fliedertiger
irgendwie hast du was in den verkehrten hals bekommen.
ich danke jedem im forum für seine unterstützung!
wenn es nicht so wäre, würde ich doch gar nicht erst versuchen, meine rechte in eigene hände zu nehmen.
vor gericht - versteht sich - da muss ich selber durch.
der notnagel bin ich selber!

mfg
pussi
 
Hallo pussi :)

ja ich hab da was in den falschen Hals gekriegt .... es war die Aussage:

Ich will keine andere Verhandlung sehen und hören

Hier im Forum, nach mehreren Stunden ist es Dir gelungen, dieses Mistverständnis aus der Welt zu schaffen ...
Im Real Live ... bei Gericht, während Deiner eigenen Verhandlung muß sofort reagiert werden und es fällt mir sehr schwer zu glauben, daß jemand in der Lage ist, einen eigenen falschen Zungenschlag oder einen Blickkontakt zwischen Richter und gegn. Anwalt rechtzeitig "richtig" zu deuten.

Auf der anderen Seite spiegelt es mir grad meine eigene Situation, hier im Forum geb ich Tips und befolge sie für mich nicht !

fliedertigerische Grüße mit einem AHA-Erlebnis Grinsen im Gesicht :p:p:p
 
Hallo,

Pussi hat mir Ihr SG-Urteil gerade mal per E-Mail zugesendet - habe den springenden Punkt im Urteil gefunden (Denke ich) - das machen doch sehr viele irgendwie falsch. Liegt sicherlich auch an unseren Rechtsanwälten!

Es ist der Absatz vor: Die Klägerin beantragt, (S.4). Hierzu hat sie (also scheinbar Ihr Rechtsanwalt Ihres Vertrauens) keinen Beweis erbracht.

Am Besten wäre Du bringst den Prozeß erstmal zum Ruhen vor dem LSG, hast ja zur Zeit eh keinen Rechtsanwalt oder möchtest den wechseln. Geht glaube ich bis zu 3 Jahren - bis der Beweis überprüft wurde oder ggf. erbracht wurde!

gruß

Hollis
 
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