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Klage o. Neuantrag

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

nehmen wir an meinem Widerspruch wird nicht abgeholfen (es handelt sich hierbei um einen Verschlimm.antrag/Opferentschädigung, Erhöhung Grad d. Schägigung).

Muß ich dann innerhalb 4 Wochen Klage einreichen o. kann ich auch einen neuen Antrag auf Verschlimmerung stellen?

Soviel ich weiß kann man alle halbe Jahre einen Verschlimm.antrag stellen. Mein Antrag wurde bereits Anfang 2018 gestellt, also über ein halbes Jahr her.

Was ist besser, Klage o. Neuantrag? Ich steh grad auf dem Schlauch u. bitte um Ideen, herzlichen Dank!

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

es wäre Klage angeraten. Im Verfahren wird auch der Zustand neu festgestellt und und auf Grund dieser Tatsachen entschieden. Ein neuer Antrag würde das gleiche Schicksal erleiden wie der derzeitige.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für deine Hilfe! Die letzte Klage (OEG betreffend) dauerte über 5 Jahre! daher mein o.g. Gedanke. Ich hoffe es geht dieses mal schneller.

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,
und Du meinst, bei einem und noch einem und noch einem Antrag würden sie anders reagieren?
Nein, das wird leider wieder so lange dauern. Aber auch das überstehst Du.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Marcela,

ich denke auch, Du musst nun endlich in die Klage gehen!

Wie willst Du alle 6 Monate mit welchen NEUEN Diagnosen und Einschränkungen eine Verschlechterung / Verschlimmerungsantrag stellen?

Irgendwann ist Ende der Fahnenstange!

Du brauchst nun eine Klage! Wie willst Du alle 6 Monate Deine Beschwerden / Einschränkungen aufs Neue toppen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
Ich habe damals jedes halbe Jahr eine Erhöhung meines gdb beantragt, es wurde jedesmal mit der Begründung abgelehnt das keine wesentliche Veränderung vorliege.
Dann hatte ich die Nase voll und habe Klage eingereicht, ohne Anwalt.
Ich habe einen fünfseitigen Begründungsbrief und meine kompletten Diagnosen als Kopie dazu gelegt. Darin begründet was mir laut SGB 9 zusteht und mir vom Versorgungsamt verweigert wird.
Ich hatte damit Erfolg.
Mein Rat nicht aufgeben.
Nach dem Motto :
Wer kämpft kann verlieren,
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Also kämpfe für deine Rechte.
LG Siola
 
Hallo Marcela,

ich muss Siola Recht geben!

Aktuell bin ich in der Klage bzgl. GdB.

Bei mir geht es um die Verlängerung des GdB´s.

Facharzt wurde vom Versorgungsamt angeschrieben. Aussage vom Facharzt: Seit 2015 WESENTLICHE VERSCHLECHTERUNG!!!!

Fazit vom VA; keine Veränderung des Zustandes - es bleibt wie es ist...

Äh??? I wonder!

Nett ist war es, wenn ich jetzt den Vergleich bringe, ein Augenarzt hat orthopädisch beurteilt!

Super, ich bin von der Fachkompetenz begeistert. Werde mir jetzt auch bei dem Augenarzt Termine für Kardiologie oder auch Dermatologie holen. Dieser Arzt ist kompetent und kann mir helfen, auch bei Zahnschmerzen!

Ein Allrounder! Ach und auf dem Wege wird mir auch noch psychologisch geholfen!

ch überlege gerade, habe ich ggf. noch ein gynäkologisches oder urologisches Problem???!?!???!?

Dieser Arzt wird mir helfen und mich heilen!!!!!!

Lege Klage ein!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

vielen Dank für eure Beitrage Seenixe, Siola u. Kasandra.

Es tut gut zu lesen, dass es Euch (leider!) auch so geht, wie mir. Auch ich habe div. Arztbefunde, wo eindeutige beweisbare (anerkannte Test-verfahren, u.a.) Verschlechterungen drinstehen, das Amt lehnt alles ab.

@ Seenixe - vielen Dank für deine lieben aufmunternden Worte u. überhaupt für deine umfangreichen Hilfen hier
@ Siola - danke auch dir herzlich, ich werde nicht aufgeben, Du bist ein sehr gutes positives Beispiel hierfür
@ Kasandra - herzlichen Dank für deine Beiträge u. leider war es bei mir genauso. Meine PTBS wurde von einem Tropenmediziner! beurteilt, zudem bin ich, wie Du auch, wundergeheilt - von jetzt auf gleich - jemand muß uns geheilt haben, bloß wer? Das Christkind, der Nikolaus, mh,...

Ich sage nur K L A G E

Liebe Grüße
Marcela

PS: Bei der 1. Klage hat mir der v. Gericht bestellte Gutachter einen GdS v. 90! zugesprochen, das Amt hat mir diesen GdS auf 40! reduziert. Warum 40? Weil bei OEG 10a braucht man mind. einen GdS v. 50 um anspruchsberechtigt zu sein - Nachtigall ich hör dir trapsen,... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,

Ich habe mal den Auszug aus dem SGB IX hinzugefügt, den ich für meine Klage in meiner Begründung eingefügt habe und die für mich in Frage kommenden Sätze rot gekennzeichnet.
Mir war es wichtig auf einen Behindertenparkplatzmit mit Ausweis parken zu dürfen.
Vorher hatte ich GDB 50 mit dem G für Gehbehindert.
Nach der Klage habe ich GDB 80 mit dem aG und dem B bekommen.
Ohne das ich ein Gutachten von meiner Behinderung machen lassen musste.
 

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Hallo Siola,

vielen Dank für die eingestellten Anhänge, sehr interessant u. hilfreich!

Grüße
Marcela
 
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