Hallo,
nehmen wir an meinem Widerspruch wird nicht abgeholfen (es handelt sich hierbei um einen Verschlimm.antrag/Opferentschädigung, Erhöhung Grad d. Schägigung).
Muß ich dann innerhalb 4 Wochen Klage einreichen o. kann ich auch einen neuen Antrag auf Verschlimmerung stellen?
Soviel ich weiß kann man alle halbe Jahre einen Verschlimm.antrag stellen. Mein Antrag wurde bereits Anfang 2018 gestellt, also über ein halbes Jahr her.
Was ist besser, Klage o. Neuantrag? Ich steh grad auf dem Schlauch u. bitte um Ideen, herzlichen Dank!
Grüße
Marcela
nehmen wir an meinem Widerspruch wird nicht abgeholfen (es handelt sich hierbei um einen Verschlimm.antrag/Opferentschädigung, Erhöhung Grad d. Schägigung).
Muß ich dann innerhalb 4 Wochen Klage einreichen o. kann ich auch einen neuen Antrag auf Verschlimmerung stellen?
Soviel ich weiß kann man alle halbe Jahre einen Verschlimm.antrag stellen. Mein Antrag wurde bereits Anfang 2018 gestellt, also über ein halbes Jahr her.
Was ist besser, Klage o. Neuantrag? Ich steh grad auf dem Schlauch u. bitte um Ideen, herzlichen Dank!
Grüße
Marcela