Rehaschreck
Erfahrenes Mitglied
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- 8 Juli 2012
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Hallo Rosi,
da Du über eine Deckungszusage der RSV verfügst, dürften alle weiteren Kosten in dieser Instanz abgedeckt sein, so dass Du Dir wenigstens in dieser Hinsicht keine Sorgen machen musst. Problematisch allerdings dürfte sein, dass ein Großteil Deiner Einschränkungen - soweit ich mich hier recht erinnere - keinem messtechnischen Beweis zugänglich sind (zB. die Sehfeldeinschränkung). Genau hierauf wird sich die Gegenseite in aller Genüsslichkeit konzentrieren. Insbesondere wenn eine große Kölner Kanzlei mit drei Buchstaben beauftragt werden sollte. Hiergegen solltest Du Dich schon im Vorfeld wappnen, indem Du z.B. als Prozessbeobachterin an einschlägigen Verfahren vor den Versicherungskammern teilnimmst. Dann erkennst Du bestimmte Argumentationsmuster und kannst diese bereits in eine eigene Abwehrstrategie wandeln. Weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Gruß Rehaschreck
da Du über eine Deckungszusage der RSV verfügst, dürften alle weiteren Kosten in dieser Instanz abgedeckt sein, so dass Du Dir wenigstens in dieser Hinsicht keine Sorgen machen musst. Problematisch allerdings dürfte sein, dass ein Großteil Deiner Einschränkungen - soweit ich mich hier recht erinnere - keinem messtechnischen Beweis zugänglich sind (zB. die Sehfeldeinschränkung). Genau hierauf wird sich die Gegenseite in aller Genüsslichkeit konzentrieren. Insbesondere wenn eine große Kölner Kanzlei mit drei Buchstaben beauftragt werden sollte. Hiergegen solltest Du Dich schon im Vorfeld wappnen, indem Du z.B. als Prozessbeobachterin an einschlägigen Verfahren vor den Versicherungskammern teilnimmst. Dann erkennst Du bestimmte Argumentationsmuster und kannst diese bereits in eine eigene Abwehrstrategie wandeln. Weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Gruß Rehaschreck