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Klage gegen UK/Stellungnahme ohne Beweisführung

Divenire

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Mai 2017
Beiträge
137
Website
www.ps3conclase.com
Hallo :)

und zwar geht es um meine UK; ich klage Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Nachhilfeunterricht ein.

In meiner Klage hatte ich auf über 400 Seiten einschließlich Belegen dargelegt, weshalb mit diese Leistungen zustehen.

Nun erhielt ich Post mit der "Stellungnahme" seitens der UK - aber ohne Beweise :/

Es wird auf eine beratungsärztliche Stellungnahme verwiesen, dessen Existenz ich nicht mal bestätigen kann, da ich keine Akteneinsicht habe.

Des Weiteren wird angegeben, dass der Gutachter - den ich endlich nach 10 Jahren Unfallleiden sehen durfte (von mir selbst ausgesucht ) - seine Arbeit nicht richtig gemacht hätte - der Gutachter weiß davon nichts.

Es wird angegeben, dass laut deren Meinung in der Schule kaum Fehlzeiten hätten anfallen können. Außerdem konnte ich nicht als "arbeitsunfähig" geschrieben werden, weil man als Schüler keiner "Arbeit" nachgeht. "Ersatzbegriffe wie "Schulunfähig" seien abzulehnen", heißt es weiter.
-> Widerspricht sich das ganze nicht? Wie soll ein Schüler "richtig" "kankgeschrieben" werden, wenn es sowas nicht wirklich gibt?


Ich soll nun auch Stellung dazu beziehen - aber wie kann ich Stellung zu Thesen machen, bei denen keine Begründung beigelegt wurde?

Kennt sich jemand hierbei aus?

Grüße
Divenire
 
1. Aktensicht bei der UK mit Fristsetzung : Eingang bis... ; beantragen (kann nicht abgelehnt werden)
2. beratungsärztliche Stellungstellung schriftlich anfordern samt dessen Vertragsverhältnis
Kann ebenfalls nicht abgelehnt werden;
3. richtigerweise geht ein Schüler keiner Arbeit nach - aber er ist ja nicht bis zur Rente Schüler, daher besteht Rentenanspruch ab dem 1. Tag des Unfalls (kein Verletztengeld als
Ausgleich für entgangenen Lohn)
4. deine UK sollte mal die gesetzliche Grundlage lesen bei Schülerunfällen !

Hinweis an die UK nachdem bisher die Akteneinsicht trotz Rechtsanspruchs verwehrt wurde
kannst du erst auf da Schreiben vom .... begründet antworten.
Aber - beachte - dass du innert der Rechtsbehelfsfristsetzung (idR. 4 Wochen ) formlosen Widerspruch gegen den hier offenbar vorliegenden Bescheid einlegen musst.
Grüße user06
 
Hallo @User06:

1. Meine UK bekam schon etliche Fristen (auch zu sehen in nem anderen Post von mir) und immer hieß es, man wäre an der Sache dran, aber der Fall sei "zu komplex". Man hoffe, dass die Akte bis November bei mir sei....

2. Beratungsärztliche Stellungnahme habe ich ebenfalls schon mehrfach schriftlich angefordert. Also AUSDRÜCKLICH angefordert - neben der "normalen" Akteneinsicht. Das Schreiben wurde komplett ignoriert.

3. Ich bekomme - 12,5 Jahre nach dem ersten Unfall (hatte insgesamt 3, bin nach wie vor in Behandlung) - keine Rente und nichts. Kann aber auch weder Arbeiten noch Sitzen -.-

4. Ich hatte bei meiner Klage darauf hingewiesen, dass die UK gegen einige Gesetze des SGB verstoßen hatte

5. Ob das ein "Bescheid" ist, weiß ich nicht? Da schreiben kam vom SG mit der Bitte um Stellungnahme meinerseits auf die Stellungnahme der UK hin, Frist ist bis 20.09.

Kannst du damit etwas anfangen? :D
 
Hallo,

ich kann bestätigen, das ich auch 4 Jahre versucht habe Akteneinsicht zu erhalten -
erfolglos. Sogar der VDK konnte diese nicht erreichen. Ich und der VDK hatten uns die Finger wundgeschrieben, mit Fristsetzung und allem - die haben einfach nicht drauf reagiert...

Erst mein Rechtsanwalt hat Akteneinsicht erreicht, aber der kostet....

7 Jahre wurde mein fehlendes Einkommen mit nichts ausgeglichen nur mit Hilfe meiner Familie hab ich finanziell überlebt.

Das mit den Thesen kenne ich auch. Da wurde irgendwas an den Haaren herbei gezogen
das ich erst mühevoll mit Gutachten widerlegen musste.

Aber 12,5 Jahre ist wahnsinn. Vor allem als Schüler hat man ja auch noch keine Rechtschutz etc. und kein Geld einen Anwalt zu bezahlen, das wissen die natürlich. Eine riesen SAUEREI
 
Hallo,
die Frist wurde dir also vom SG mitgeteilt, da musst du oder dein Rechtsbeistand (frage nach
Prozesskostenhilfe) innerhalb der Frist ergo bis 20.09.( EINGANG beim SG) antworten.
Sonst tritt die Verfristung mit Klageabweisung ein.
Setzte dich so bald als möglich mit dem SG in Verbindung dass dir bislang die Akteneinsicht
von der UK verweigert wird. Du kannst beim SG den Antrag stellen dass du erst die Einsicht in die vollständige Akte erhalten mußt um auf den Beklagten(UK) Antrag reagieren zu können.
Es ist für deinen Fall von "elementarer Bedeutung" dass dir der komplette Akteninhalt
samt Kopie des Beratungsarztvertrages, Kopie des Auftrages an den Beratungsarzt vorgelegt wird.
Sollte der Nachweis eines rechtsgültig bestehenden Beratungsarztvertrag seitens der Beklagten (UK) nicht vorgelegt werden können, so gehst du von einem unter Verstoß des § 200...eingeholten Gutachten aus. Dieses müsste dann mit sofortiger Wirkung aus der UK Akte gelöscht werden.

Gebe dem SG bekannt das dir bis heute der Inhalt sowie der gesamte Umfang der beratungsärztlichen Stellungnahme -seitens der UK -verweigert wird.

Bei sogenannten Schülerunfall wird die UV-Rente ab dem 1. Tag nachdem Unfall berechnet.
z.B. für die Krankenhauszeit 100% ; Gips .....; ist nachlesbar auf der Internetseite deiner UK unter Leistungen/Entschädigung.

Leider ist es so wie immer wenn eine berechtigte Entschädigung ansteht:
" dann sind wir alle mündige Bürger die sich das Wissen selbst aneignen müssen "

Wie sagte mir mal ( gefühlt vor 100 Jahren) ein sehr bekannter Rechtsanwalt
" der Anwalt ist nur so gut, wie der Mandant entsprechendes Wissen einbringt " wohl heute noch wahr.

Grüße user06
 
Hallo Espresso,
war denn der damalige Mitarbeiter des VDK neu im Business ?
Das Recht auf Akteneinsicht des Betroffenen müsste diesem doch hinreichend bekannt gewesen sein.
Spätestens nach dem 2.Anschreiben mit Fristsetzung hätte dieser Dir sagen müssen dass nur noch eine Aufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit zu Lasten des Versicherten helfen würde.

Grüße user06
 
Hallo Divenire,

Deine Klage ist doch bereit beim SG eingereicht, oder?

Also schreibst Du nicht an die UK sondern nimmst das Schreiben und gibst dieses mit Deiner Stellungnahme an das SG!

Im Grunde nach der Form:

1. Lt.. Schreiben vom xxx, xxxx, xxxx wurde mir bislang die Akteneinsicht verweigert

2. Lt. Schreiben vom xx,xx, xxx wurde seitens der UK bislang noch immer nicht begründet, warum das GA nicht verwertbar ist. In diesem Zuge erbitte ich von der UK den Nachweis, was die UK unternommen hat, um ggf. noch offene Fragen mit dem GA zu klären.

3.......

Das SG ist jetzt Dein "Gesprächspartner" und nicht mehr die UK seit Klageeinreichung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Divernire,

was für beweise hast du denn gemeint, das die Nicht dabei sind?

Wenn du im Klage verfahren bist ist der Ansprechpartner das SG an dem du Klage eingereicht hast.

Das du bis heute keine Akeneinsicht erhalten hast würde ich mit dem Schreiben deiner UK in dieses Drin steht, an das Gericht schicken.

Grüße Michi
 
@user06, @Kasandra, @Michi104, @espresso:

1. Ich kann belegen, dass ich zigtausend mal die Akte schriftlich angefordert habe.
Aber eine schriftliche Mitteilung seitens meiner UK habe ich bis heute NIE erhalten.
Deshalb rief ich an; hier teilte man mir mit, dass das zu komplex sei. Ich hab dann meine Schreiben als "Gedächtnisstütze" geschrieben und alle gesprochenen Inhalte und Meinungen dargelegt.

2. Heißt ich schreibe nun an das SG und verlange von DENEN Akteneinsicht sowohl in die verwaltungstechnische als auch in die medizinische Akte?
Kann ja erwähnen, welche Personen und Institutionen ich schon eingeschaltet habe, um die Akteneinsicht zu erhalten, oder?

3. bezüglich der vermeintlichen beratungsärztlichen Stellungnahme steht da folgendes:

"Im Rahmen der Leistungsfeststellung aufgrund des Unfalles vom [wurde nur einer genannt] wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Klägerin ein Gutachten bei [Wunschgutachter, selbst ausgesucht] in Auftrag gegeben.
Zum Inhalt des Gutachtenauftrages verweisen wir auf den entsprechenden Schriftsatz (Seite 804).
Die von uns erbetene kritische Auseinandersetzung mit den Äußerungen der Klägerin sowie eine Begründung der Auffassung von [Wunschgutachter] blieben aus (Seite 962).

Dieses Gutachten wurde, einschließlich der bereits [Wunschgutachter] überlassenen medizinischen Unterlagen, an Herrn [Beratungsarzt] mit der Bitte um Erstattung einer beratungsärztlichen Stellungnahme am 01.02.2016 weitergegeben. Wir verweisen ebenfalls auf den entsprechenden Schriftsatz (Seite 1493). Hinsichtlich des Ergebnisses der beratungsärztlichen Stellungnahme verweisen wir auf Seite 1567.
Herr [Beratungsarzt] wird im Rahmen seines beratungsärztlichen Vertrages als freier Mitarbeiter der Unfallkasse tätig. Für diese Ärzte gilt nicht das Auswahlrecht nach § 200 Abs. 2 SGB VII, da dieser sich in seiner Stellungnahme mit einem aktenkundigen Vorgutachten im Sinne einer Beweiswürdigung auseinandersetzt.
Es wird hier auf das BSG-Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R verwiesen.

Die Klärung zum möglichen Anspruch auf Nachhilfe erfolgte vorrangig im Rahmen des Gutachtenauftrages bei Herrn [Wunschgutachter]. Aus dem Begutachtungsergebnis sollten sich dann auch die unfallbedingten Schulausfallzeiten ersehen lassen. Die Beantwortung dieser Frage ist maßgeblich, da Nachhilfe nur gewährt werden kann, wenn ein erheblicher unfallbedingter Schulausfall und damit das Nichterreichen des Klassenzieles absehbar ist (§ 35 Abs. 2 SGB VII).

Wie bereits oben erwähnt, hat sich Herr [Wunschgutachter] trotz Aufforderung im Gutachtenauftrag, nicht hinreichend zur Frage der Nachhilfe und zu den Angaben der Versicherten geäußert. Auch diesbezüglich war die Einholung einer beratungsärztlichen Stellungnahme geboten.

In Gesamtschau aller vorliegenden Unterlagen einschließlich des klagebegründeten Schriftsatzes können aus Sicht der Belagten keine erheblichen Schulausfallzeiten festgestellt werden, die dem Abschluss der Hochschulreife im Jahr 2010 entgegenstehen."


So:

Sowohl mein Anwalt, als auch ich gingen davon aus. dass dieses Gutachten damals meine SCHÜLERUNFALLRENTE betreffen würde. Deshalb waren auch keine Schulstellungnahmen bezüglich der Fehlzeiten vorhanden. Und somit musste diese Frage aus dem Gedächtnisprotokoll meiner Eltern und mir geschehen.
Auf Nachfrage beim Wunschgutachter fanden seitens der UK keine NAchfragen statt, ebenso ist ihm schleierhaft wieso sein Gutachten "nicht akzeptiert" wurde, da es - habe es vorliegen - sehr gut die Fragen nach Fragestellung beantwortet.
All diese genannten Seitenangaben "zum Beweis" habe ich NICHT vorliegen.
Nach dem Gutachten im April 2015 erhielt ich im Oktober 2015 die BEWILLIGUNG der Nachhilfe.
Und im Februar 2016 dann plötzlich eine "Ablehnung".
Habe dann die Fehlzeitenübersicht der Schule eingeholt - viele Tagebücher waren schon verbrannt, es konnten aber ca. 378 unfallbedingte Schulfehltage festgestellt werden INKLUSIVE zweiseitige Stellungnahme hierzu seitens der Schulleiterin.
Habe 378 Schulfehltage in meiner Klage auch als Beweis aufgeführt, weshalb ich den letzten Satz nicht verstehen kann?

4. Gerade meine UK ist sehr KARG mit den Informationen, weshalb ich das mit den Schülerunfällen bzw. den Renten auf deren Homepage nicht nachlesen kann.
Ein Leistungskatalog soll es laut telefonischer Aussage NICHT geben, ebenso wenig gibt es Informationen diesbezüglich für den Versicherten.
Habe auch das mehrmals angefordert. Kann doch nicht sein, dass der Versicherte weder Aufklärung, Beratung noch sonst was bekommt...

-> Bist du, user06, dir damit sicher?
"Bei sogenannten Schülerunfall wird die UV-Rente ab dem 1. Tag nachdem Unfall berechnet.
z.B. für die Krankenhauszeit 100% ; Gips .....; ist nachlesbar auf der Internetseite deiner UK unter Leistungen/Entschädigung."


5. Beweise sind nicht dabei im Sinne von, dass ich hier nur 3 Seiten mit aufeinanderfolgenden Thesen ohne Begründung/Beweisführung habe.

6. Ich frage mich nun halt auch vor allem, wie meine Zukunft aussehen soll :(


Danke an ALLE :)
 
@User 06

Die BG hat damals einfach auf nichts reagiert, keine Fristsetzung keines der vielen Schreiben.
Es war als hätt ich die Briefe in irgendeine Tonne geworfen.

Erst auf den Anwalt wurde zögerlich reagiert.
 
Hallo Divenire,
Webseite deiner UK gehe auf " Entschädigung" Leistungen; dann auf " Verletztenrente"
Finanzielle Absicherung:
Verletztenrente " bei Schülerinnen, Schüler und Studierenden ´, die in der Regel keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und daher Verletztengeld nicht erhalten, beginnt die Rentenzahlung mit dem Tag nach dem Unfall. "

Logischerweise ist es bei Krankenhauszeiten 100% ; dass Weitere muß sowieso wie immer erstritten werden.
Hier werden meines Wissens wird für die Berechnung des Jahresarbeitsverdienst auf die Bezugsgrößen des Jahresarbeitsverdienstes berechnet. Nachlesbar im § 85 Abs. 1 SGB VII
Dein Anwalt müsste dies wissen.

Nach Aussage der UK hatte der Gutachter eine Frage nicht aussagekräftig beantwortet nämlich die der Fehlzeiten (Auswirkung). Dann hätte die UK beim Gutachten explizit nachfragen (was keine macht) und um Ergänzung beten müssen.

Es ist wieder weder der Inhalt der angeblichen beratungsärztlichen Stellungnahme -
noch die Rechtmäßigkeit der Beratungsauftrags (datiert am xx) bekannt.Eine Rückfrage beim Gutachter fand offensichtlich nicht statt.
Um ausreichend auf den Schriftsatz vom ... antworten zu können ist es unabdingbar dass
die vollständige Akteneinsicht ab Blatt 1 der Verfahrensakte samt Vorlage des Beratungsarztvertrages; Anforderungsschreiben (mit Benennung der Anlagen samt Blattnummern ) des Beratungsauftrags.
Du darfst daraufhinweisen, daß eine beratungsärztliche Stellungnahme nur einen Parteivortrag und kein Gutachten darstellt. Jedoch ohne Nachweis eines zum Zeitpunkt des
Auftrag der ärztlichen Beratung vorliegend rechtsgültigen ärztlichen Beratervertrag wird
hier von einem Gutachtenauftrag ausgegangen. Da dies nicht vorab angekündigt wurde liegt hier ein klarer Verstoß gegen den §200... vor.

Grüße user06
 
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