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Klage gegen PUV - Gericht bietet Vergleich an - Annehmen oder lieber nicht ?

uschreider

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Juni 2009
Beiträge
1,029
Hallole ihr Lieben,

könnte mal euren Rat gebrauchen.

Nachdem mein Anwalt Klage gegen die PUV erhoben hat, hat das Gericht jetzt einen Vergleich vorgeschlagen:

Weitere Zahlung in Höhe von 25.000,- Euro und damit wären alle Forderungen abgegolten.

Hm, gute Frage - was tun - Annehmen oder nicht :rolleyes:

Mein Anwalt will sich da nicht unbedingt festlegen. Er sagt, auf der einen Seite wäre es viel Geld - auf der anderen Seite - wenn wir bzw. ich den Vergleich nicht annehme, weiß man nicht, wie das GA seitens einem vom Gericht bestellten Gutachter dann ausfällt - könnte ja auch negativ ausfallen.

Will euch nochmal kurz meine Verletzungen aufzählen:

Offene Nasenbeinfraktur
Doppelseitige Rippenserienfrakturen
Kniespitzenfraktur
Luxasion li. Kleinzehe
LWK 2 + Fraktur
LWK 3 Kompressionsfraktur mit Pseudarthorosenbildung / Instabilität - ohne OP
PTBS (hi, erkennt die PUV nicht an, das ausgeschlossen)

Die schlimmsten Beeinträchtigungen, welche zurückgeblieben sind, sind die Rückenschmerzen durch die LWK-Frakturen, welche jetzt sich auch auf die Hüfte auswirkt. An der Kniespitze hat sich eine Arthrose gebildet. Nasenatmung ist eingeschränkt, schweres chronisches Schmerzsyndrom.

Chirurgisches GA (PUV 2010 30 % - jetzt neu über BG 40 %)
Neuro/psychologisches GA (PUV 2010 20 % - jetzt neu über 10 %)
Schmerzgutachten (PUV 2010 10 % - jetzt neu über BG 40 %).

Die PUV hat 30 % Invalidität anerkannt und eine Zahlung von 21.600,00 Euro geleistet (Versicherungssumme 72000,- Euro).

Lt. meinem D-Arzt sind die 30 % bei der PUV zu niederig bewertet.

Vor der Klageerhebung hat mein Anwalt von der PUV 50 % Invalidität gefordert, mit der ich auch einverstanden gewesen wäre. PUV war außergerichtlich nur bereit von 30% auf 40% Invalidität mit einer nochmaligen Zahlung von 10.000,- Euro zu erhöhen.

Klar, die wollen unbedingt unter der 50% Grenze bleiben, wegen der Rente.

Tja, und jetzt sitze ich da, und weiß nicht, was richtig oder falsch wäre - 25.000,- Euro lt. Gericht annehmen, oder es auf einen Gerichtsgutachter ankommen lassen.

Was würdert ihr mir den raten :confused: Oder was sind eure Erfahrungen :confused:

Ach ja, wie ist es bei einem Vergleich eigentlich mit der Rechtschutzversicherung? Ich bin der Meinung mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Restschutzversicherung bei einem Vergleich nicht zahlt.

Wenn es zum Vergleich kommt, muß ich 90% der Gerichtskosten tragen und die PUV 10%. Rechtschutzversicherung ist die gleiche Gesellschaft wie die Unfallversicherung.

So, nun würde ich mich riesig freuen, wenn mir der Ein oder Andere einen Rat geben würde.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,
Hast Du Progression vereinbart?
Wenn Du bei 30 Prozent 21600 Euro bekommen hast, dann würden die 25000 jetzt weit in die 50 Prozentebene hineingehen. Ich persönlich würde die Entscheidung davon abhängig machen, welche Punkte dafür und welche dagegen sprechen. Da geht sicher die Höhe der Zahlung ein, aber auch die zukünftigen Schmerzen und das Regulierungsverhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Du doch die Rente erhältst. Zumindest besteht diese Aussicht.

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen, schon weil Du mit den Folgen umgehen musst.

Gruß von der Seenixe
 
Weitere Zahlung in Höhe von 25.000,- Euro und damit wären alle Forderungen abgegolten.
Hm, gute Frage - was tun - Annehmen oder nicht :rolleyes:

Klar, die wollen unbedingt unter der 50% Grenze bleiben, wegen der Rente.

Würmlie

Hallo,
Würmelie zur Einschätzung der Prozente kann ich dir leider nichts sagen.

Was mir aber beim Lesen auffiel, ist dass du was von einer Rente geschrieben hast? Hast du einen Vertrag bei dem ab 50% eine Unfallrente gezahlt wird oder hast du das nur mit der Progression irgendwie verwechselt?

Wenn es realistisch bzw. möglich wäre eine Rente zu bekommen solltest du das natürlich entsprechend in die Überlegungen mit einbeziehen.

VG DH
 
Hey Würmli,

das sind zu wenig Informationen! :)

Um das abzuwägen müssten wir ja zumindest wissen wieviel du bei 50% bekommen würdest (wie schon erwähnt: Progression? Rente?).

Rechtsschutz:
bei einem Vergleich zahlt die RSV i. d. R. prozentual nach Quote, also anteilig die Kosten der vermeintlichen "Niederlage" zum gesamten Streitwert.
Der Anteil für den du gewonnen hast (also die 25000.- im Verhältnis zum ges. Streitwert) bezahlt sie nicht. Es wäre also wichtig für dich, dass Gegenstand des Vergleichs auch eine entsprechende Kostenbeteiligung der Beklagten vereinbart wird.

Gruß
greek
 
Hallole seenixe, DieHard und xgreek69x,

ganz ganz lieben Dank für eure netten Rückinfos - mene, was würde ich nur ohne euch machen ;).

Jetzt zu euren Fragen:

Ja, in der Versicherung sind 300% Progression bei 100% Vollinvalidität eingebaut sowie eine Unfallrente in Höhe von 420 Euro.

Bei 50 % Invalidität wäre dann eine monatiliche Rente von 210 Euro zu zahlen.

Und darum geht es mir eigentlich auch - eben um die Rente. Die 25.000,- Euro, welche jetzt vom Gericht als Vergleich angeboten wurden - auf die wäre ich wirklich nicht unbedingt scharf. Mir wäre eine monatlich Rente lieber.

Tja, wenn man im vorherein immer wüsste, an was für einen Gerichtgutachter man kommt - aber leider leider.

Desweiteren ist mein Gedankengang, dass, wenn seitens der BG jetzt eine Dauer-MDE von 40 % vorliegt, welches ja eigentlich nur auf den Beruf bezogen ist, müsste es doch möglich sein, bei der PUV auf 50% zu kommen, wenn man davon ausgeht, dass dort die Beinträchtigungen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich berücksichtig werden müssen :confused:

xgreek69x: Ups - prrrrr, mit der Rechtschutzversicherung verstehe ich nur Bahnhof - bin da ziemlich unerfahren.
Das Gericht hat nur geschrieben, dass die Kosten zu 90% von mir und zu 10 % von der PUV zu tragen sind, aber nicht in welcher Höhe. Dies wäre natürlich auch wichtig zu wissen, da ich diese ja dann noch von den 25.000 Euro abziehen müsste - oder ?
Kannst du mir dies evt. noch etwas genauer erklären - wäre sehr nett.

Liebe Grüßlein und nochmal ganz ganz lieben Dank an euch
Würmlie
 
Streitwert

Hallo Würnelie,

die Kosten des RS richten sich nach dem festgesetzten Streitwert.

Wir hoch ist dieser

Darauf zahlst Du dann 90 % der Anwaltskosten und zwar für Deinen und für den von der Versicherung sowie 90 % der Gerichtskosten.

Du fragst, ob Du den Vergleich annehmen solltest. Warum will das Gericht einen Vergleich. Aus reiner Bequemlichkeit.

Sicher, so ein Verfahren kostet Geld, aber Deine Gesundheit sollte Dir das Wert sein.

Bei Deinem Verletzungsmuster und den sich daraus resultierenden Folgedauerschäden würden wir Dir zum Weiterstreiten raten.

Eine Unfallrente auf Dauer kann Dir dann keiner mehr nehmen und wird Dir im Alter sicher mehr helfen als jetzt einmal 25.000,00 €.

Wir hoch wäre Deine Rente bei 50 %.

Teile diese Summe durch 25.000,00 € und Du wirst feststellen, es dauert nicht lange und nicht nur das Geld ist weg sondern auch Deine Ansprüche aus der Rente.

Was hast Du zu verlieren, selbst wenn Du vor Gericht verlierst. Du wirst Dir unter Umständen ewig Vorwürfe machen, dass Du nicht alles versuchst hast.

Wir drücken Dir jedenfalls die Daumen.

Eines sollest Du aber nicht in die Waagschale werfen. Die MdE der BG sind nicht anzusetzen aber schau Dich mal um unter den Anhaltspunkten, die für Rückenleiden vergeben werden. Der Rücken ist ja in der Gliedertaxe nicht aufgeführt, daher nehmen GA auch in privaten GA gerne diese Werte zur Berechnung.
 
Rechenbeispiele

Hallo Würmelie,

1.) i.d.R. wird deine RSV eine Quote berechnen: zu wieviel % (bezogen auf den Streitwert) hast du Recht bekommen -> diese Summe bezahlt sie dann nicht. Sind das die vom Gericht festgesetzten 10% wäre alles gut, denn diese 10% bezahlt ja deine UV.

Ist die Quote des Gerichts aber nicht gleich der "tatsächlichen Quote" bleibst du auf Kosten sitzen!

Lies bitte dazu unbedingt die Bedingungen deiner RSV, was da über Vergleiche drin steht - es gibt unterschiedliche Tarifwerke.

2.) Die 25000 im Vergleich zu den 210.- € Rente:
lebst du länger als ca. 11 Jahre machst du ein Minus, denn nach ca. 11 Jahren sind die 25000 verbraucht, wenn du dir daraus eine monatliche Rente i. H. v. 210€ nimmst... stirbst du früher, haste mit den 25000 ein plus gemacht! :D
Die höhere Invaliditätsleistung habe ich jetzt mal außer acht gelassen...

Gruß
greek
 
:DHallole Reickja und xgreek69x,

auch euch beiden nochmal ganz lieben Dank für die weiteren Infos.

Bezüglich der Rechtschutzversicherung habe ich jetzt gestern endlich mal meinen lieben Anwalt erreicht. Lt. seiner Aussage würde beim Vergleich die Rechtsschutz die Kosten übernehmen - na dann, hoffe, das es stimmt.

Reickja: Ja, eigentlich sehe ich es auch so wie du - die 25.000,- Euro können schnell aufgebraucht sein. Allerdings, sollte man ja dieses Geld eh nicht angreifen, sondern anlegen für die Zukunft - denn gesundheitlich wird es bestimmt nicht mehr besser.

Tja, dann ist da aber auch noch die Überlegung, wie geht es in Deutschland weiter? Sollte es - man will es nicht hoffen - doch irgendwann zur Inflation kommen, wäre angelegtes Geld futsch - aber eine monatliche Rente würde immer bezahlt werden.

Ja, eine Unfallrente auf Dauer - kann mir keiner mehr nehmen - da hast du vollkommen recht - auch nicht bei einer Inflation.

Auf der anderen Seite, wenn ich dem Vergleich zustimme, hätte ich wenigstens mal vor einer Versicherung Ruhe - ausgekämpft. Deine Meinung ,,man hat nichts zu verlieren" ist aber auch wiederum korrekt - also weitermachen.

xgreek69x: Tja, in dem Schreiben vom Gericht bezüglich der Kostenverteilung steht nur 90% trägt der Kläger (ich) - 10 % die Beklagte (= PUV). Sonst wurden keine Beträge erwähnt. Habe aber gerade oben bei Reickja geschrieben, dass lt. Anwalt die Kosten beim Vergleich von der RS übernommen werden.

Bei deiner Berechnung mit der Rente :D hi, sehe ich auch so.

Ach wisst ihr, wenn ich nur wüsste, ob ich den weiteren Kampf mit der PUV durchstehe - glaube, ich würde den Vergleich nicht annehmen. Na ja, habe noch zwei Wochen Zeit mich zu entscheiden. Es bricht momentan soviel über mich herein - Entscheidung in PUV-Sache, dann in zwei Wochen die erste Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung, BG ärgert mich auch noch usw. Manchmal ist man wirklich soweit am Ende, dass man denkt, man schafft das alles nicht mehr - hi, und gesundheitlich geht es einem ja auch nicht gerade gut - prrrrrrrrr, sonst hätte man ja nicht den ganzen Unmus.

Somit, nochmals ganz ganz lieben Dank für alles. Wünsche euch allen an angenehmes Wochenende mit wenig Schmerzen.

Liebe Grüßlein
Würmlie

PS: Werde jetzt mal einige Tage zu meiner Schwägerin fahren - muss mal einen klaren Kopf bekommen - somit nicht böse sein, wenn ich nicht gleich antworte - hole ich aber auf jeden Fall nach.
 
Hallo uschreider,

nochmal auf die 25.000 Euro zurückzukommen. Die bisherige Berechnung wurde ohne Zinsen ausgeführt. Wenn du die 25.000 zu 2,4 % aufs Tagesgeldkonto legst erhälst du ca. 13,5 Jahre jeden Monat 210 Euro. Die Zinsen liegen innerhalb eurer Freistellung als Ehepaar.
Ich habe damals einen Teil des Geldes in eine PV-Anlage gesteckt (22000 Euro) und erhalte nun 20 Jahre lang 265 Euro von den Stadtwerken und spare durch Eigenverbrauch nochmals ca. 55 Euro pro Monat. Gesamt: 320 Euro. Einen weiteren Teil habe ich bei Smava angelegt für 60 Monate. Da kommt auch jeden Monat Geld und wenn ich es nicht brauche finanziere ich ein weiteres Projekt, dass somit die Laufzeit und Auszahlungsphase verlängert. Den dritten Teil habe ich als Festgeld angelegt. In 2008 noch zu 5,75 %. Wird auch monatlich ausgeschüttet und die Freistellung läuft über unsere Kinder mit NV-Bescheinigung.
Du siehst, es gibt viele Wege, dass Geld zu erhalten oder die Laufzeit zu strecken.
Was ich damit meine: Lieber 25000 jetzt, als 10.000 Euro in 5 Jahren nach endlosen Begutachtungen.

Grüße, Kunterbunt
 
Also grundsätzlich sage ich dir, unabhängig aller bereits gemachten Vorschläge und deiner eigenen Entscheidung....wenn deine Versicherung dem Vergleich zustimmt....dann fährt Sie gut damit.....
 
... Sollte es - man will es nicht hoffen - doch irgendwann zur Inflation kommen, wäre angelegtes Geld futsch - aber eine monatliche Rente würde immer bezahlt werden. ...
hallo uschreider,

ich sehe es eher umgekehrt.
Wenn Du heute 25.000 Euro zeitlich befristet anlegst, dann bekommst Du den Zinnssatz der heute gültig ist.
Sollte sich dann in z.B. 2 Jahren eine hohe Inflationsrate ergeben haben, wirst Du das Geld wiederum für 2 Jahre mit eine rhöheren Inflationsrate anlegen können.
Und so weiter ...
Und mal abgesehen, dass mit anderen Anlageformen eine noch höhere Rendite erziehlt werden könnte. Zum Beispiel werden die Gelder, wenn es den Bach herunter geht, üblicherweise in Sachwerten angelegt.
Die können eigentlich nur durch Krieg vernichtet werden.

Anders bei der monatlichen Rente:
Durch die Inflation wir die jedes Jahr ein paar Euro weniger (wert).
Nehmen wir an, dass Du Dir heute von der Rente 100 MacDonalds-Burger leisten könntest, so wären es bei ca. 4 % Inflation in 10 Jahren nur noch ca. 66 Burger und in 20 Jahren sogar nur noch 44.

Während Du also bei der einen Anlageform den Wert erhalten kannst, wird sich der Wert der Rente Jahr für Jahr verringern. Sollte Deutschland den Bach runter gehen, dann hättest Du noch andere Probleme, aber Deine Rente wäre dann sicherlich nichts mehr Wert.

Grüße
oohpss
 
Genauso wie oohpss es schreibt ist es!

1. Kapital kann man (z.B. durch Sachwerte) schützen, eine Rente jedoch nicht.

2. Übrigens hatte ich bei meiner Berechnung mitnichten die Verzinsung unterschlagen (wie kunterbunt meint), sonst wäre ich wohl kaum auf ca. 11 Jahre gekommen ;). Vielmher halte ich die 2,4% für absolute Utopie - zumindest mittelfristig. Damit langfristig zu rechnen ist unseriös.

Gruß
 
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