uschreider
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 7 Juni 2009
- Beiträge
- 1,029
Hallole ihr Lieben,
könnte mal euren Rat gebrauchen.
Nachdem mein Anwalt Klage gegen die PUV erhoben hat, hat das Gericht jetzt einen Vergleich vorgeschlagen:
Weitere Zahlung in Höhe von 25.000,- Euro und damit wären alle Forderungen abgegolten.
Hm, gute Frage - was tun - Annehmen oder nicht
Mein Anwalt will sich da nicht unbedingt festlegen. Er sagt, auf der einen Seite wäre es viel Geld - auf der anderen Seite - wenn wir bzw. ich den Vergleich nicht annehme, weiß man nicht, wie das GA seitens einem vom Gericht bestellten Gutachter dann ausfällt - könnte ja auch negativ ausfallen.
Will euch nochmal kurz meine Verletzungen aufzählen:
Offene Nasenbeinfraktur
Doppelseitige Rippenserienfrakturen
Kniespitzenfraktur
Luxasion li. Kleinzehe
LWK 2 + Fraktur
LWK 3 Kompressionsfraktur mit Pseudarthorosenbildung / Instabilität - ohne OP
PTBS (hi, erkennt die PUV nicht an, das ausgeschlossen)
Die schlimmsten Beeinträchtigungen, welche zurückgeblieben sind, sind die Rückenschmerzen durch die LWK-Frakturen, welche jetzt sich auch auf die Hüfte auswirkt. An der Kniespitze hat sich eine Arthrose gebildet. Nasenatmung ist eingeschränkt, schweres chronisches Schmerzsyndrom.
Chirurgisches GA (PUV 2010 30 % - jetzt neu über BG 40 %)
Neuro/psychologisches GA (PUV 2010 20 % - jetzt neu über 10 %)
Schmerzgutachten (PUV 2010 10 % - jetzt neu über BG 40 %).
Die PUV hat 30 % Invalidität anerkannt und eine Zahlung von 21.600,00 Euro geleistet (Versicherungssumme 72000,- Euro).
Lt. meinem D-Arzt sind die 30 % bei der PUV zu niederig bewertet.
Vor der Klageerhebung hat mein Anwalt von der PUV 50 % Invalidität gefordert, mit der ich auch einverstanden gewesen wäre. PUV war außergerichtlich nur bereit von 30% auf 40% Invalidität mit einer nochmaligen Zahlung von 10.000,- Euro zu erhöhen.
Klar, die wollen unbedingt unter der 50% Grenze bleiben, wegen der Rente.
Tja, und jetzt sitze ich da, und weiß nicht, was richtig oder falsch wäre - 25.000,- Euro lt. Gericht annehmen, oder es auf einen Gerichtsgutachter ankommen lassen.
Was würdert ihr mir den raten Oder was sind eure Erfahrungen
Ach ja, wie ist es bei einem Vergleich eigentlich mit der Rechtschutzversicherung? Ich bin der Meinung mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Restschutzversicherung bei einem Vergleich nicht zahlt.
Wenn es zum Vergleich kommt, muß ich 90% der Gerichtskosten tragen und die PUV 10%. Rechtschutzversicherung ist die gleiche Gesellschaft wie die Unfallversicherung.
So, nun würde ich mich riesig freuen, wenn mir der Ein oder Andere einen Rat geben würde.
Liebe Grüßlein
Würmlie
könnte mal euren Rat gebrauchen.
Nachdem mein Anwalt Klage gegen die PUV erhoben hat, hat das Gericht jetzt einen Vergleich vorgeschlagen:
Weitere Zahlung in Höhe von 25.000,- Euro und damit wären alle Forderungen abgegolten.
Hm, gute Frage - was tun - Annehmen oder nicht
Mein Anwalt will sich da nicht unbedingt festlegen. Er sagt, auf der einen Seite wäre es viel Geld - auf der anderen Seite - wenn wir bzw. ich den Vergleich nicht annehme, weiß man nicht, wie das GA seitens einem vom Gericht bestellten Gutachter dann ausfällt - könnte ja auch negativ ausfallen.
Will euch nochmal kurz meine Verletzungen aufzählen:
Offene Nasenbeinfraktur
Doppelseitige Rippenserienfrakturen
Kniespitzenfraktur
Luxasion li. Kleinzehe
LWK 2 + Fraktur
LWK 3 Kompressionsfraktur mit Pseudarthorosenbildung / Instabilität - ohne OP
PTBS (hi, erkennt die PUV nicht an, das ausgeschlossen)
Die schlimmsten Beeinträchtigungen, welche zurückgeblieben sind, sind die Rückenschmerzen durch die LWK-Frakturen, welche jetzt sich auch auf die Hüfte auswirkt. An der Kniespitze hat sich eine Arthrose gebildet. Nasenatmung ist eingeschränkt, schweres chronisches Schmerzsyndrom.
Chirurgisches GA (PUV 2010 30 % - jetzt neu über BG 40 %)
Neuro/psychologisches GA (PUV 2010 20 % - jetzt neu über 10 %)
Schmerzgutachten (PUV 2010 10 % - jetzt neu über BG 40 %).
Die PUV hat 30 % Invalidität anerkannt und eine Zahlung von 21.600,00 Euro geleistet (Versicherungssumme 72000,- Euro).
Lt. meinem D-Arzt sind die 30 % bei der PUV zu niederig bewertet.
Vor der Klageerhebung hat mein Anwalt von der PUV 50 % Invalidität gefordert, mit der ich auch einverstanden gewesen wäre. PUV war außergerichtlich nur bereit von 30% auf 40% Invalidität mit einer nochmaligen Zahlung von 10.000,- Euro zu erhöhen.
Klar, die wollen unbedingt unter der 50% Grenze bleiben, wegen der Rente.
Tja, und jetzt sitze ich da, und weiß nicht, was richtig oder falsch wäre - 25.000,- Euro lt. Gericht annehmen, oder es auf einen Gerichtsgutachter ankommen lassen.
Was würdert ihr mir den raten Oder was sind eure Erfahrungen
Ach ja, wie ist es bei einem Vergleich eigentlich mit der Rechtschutzversicherung? Ich bin der Meinung mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Restschutzversicherung bei einem Vergleich nicht zahlt.
Wenn es zum Vergleich kommt, muß ich 90% der Gerichtskosten tragen und die PUV 10%. Rechtschutzversicherung ist die gleiche Gesellschaft wie die Unfallversicherung.
So, nun würde ich mich riesig freuen, wenn mir der Ein oder Andere einen Rat geben würde.
Liebe Grüßlein
Würmlie