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Klage gegen DRV-Was muss ich tun?

Ramona

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
303
Ort
Ortenau
Hallo an euch alle,

ich hab ein paar Fragen zum Einreichen einer Klage beim SG ohne Inansruchnahme eines Rechtsanwalt.

Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung damit.

Mein Freund hat ein kaputtes Kreuz und hat einen Bürostuhl - auf ihn angepasst - beantragt (er ist groß und etwas breiter als ein normaler Mensch und benötigt einen Stuhl mit längerer, breiterer Sitzfläche).

Sein Antrag wurde zwei Mal abgelehnt - seine Erwerbsfähigkeit wäre nicht so stark eingeschränkt, dass er einen orthopädischen Bürostuhl benötigen würde. Ein normaler ergonomischer täte es auch. Darauf könnte er vollschichtig seiner Arbeit nachgehen.

Nun wollen wir Klage gegen diesen Bescheid einreichen, erst einmal ohne Anwalt, da die Frist bald verstrichen ist und eine Entscheidung zu seinen Gunsten auf sich warten lässt (Krankenkasse gibt evtl. etwas zum Stuhlkauf dazu).

Was muss ich da alles schreiben? Kann ich den Schriftsatz so aufsetzten, wie es ein Anwalt tut (habe ja meine BG-Akte, wo ich's mir abgucken könnte).
Und muss ich da irgendwelche Beweise mitschicken - wie Befunde u.ä..

Wer kann mir raten.

Danke im Voraus.

L.G. Ramona
 
Hallo Ramona,

ich bin der Meinung irgendwo gelesen zu haben, daß man in einem Zivilprozeß erst ab einen Streitwert von 5750 Euro einen Rechtsbeistand benötigt! Rufe doch einfach mal die Rechtsantragsstelle eines Gerichtes an!

gruß

Hollis
 
Hallo nochmals,

Du begibst Dich zum Urkundsbeamten der Geschäftstelle der den Klageentwurf niederschreibt, der ist Dir sicherlich hierbei behilflich!

gruß

Hollis

PS: Hallo Micha, echt phänomenal mit den 120 Sekunden und einen Beitrag schreiben! -> muß 120 Sekunden warten, erst dann konnte ich einen neuen Beitrag schreiben!
 
Hallo Ramona!

Ist jetzt nicht direkt, zu Deiner Frage.

Hat Dein Freund einen GdB ?

Gruß Maja
 
Zuerst einmal danke für eure Antworten.

Ich wollte die Klage eigentlich schriftlich einreichen, weil das Gericht in Freiburg ist und das ist ein ganz schönes Stück zu fahren von uns aus.

@ maja: ja, er hat eine GdB von 50 % erhalten. Warum?

L.G. Ramona
 
Hallo Ramona,

ja das mit den langen Weg zum Gericht ist natürliche ein Handicap. Aber es gibt doch sicherlich auch Gerichte in Eure Nähe zumindest bei der Gliederung sind die sicherlich behilflich!

Es muß schon bewiesen werden - entweder durch ein Gutachten soll der Beweis erhoben werden oder in Form ein Attestes oder Kurzgutachten durch den behandelnden Arzt.

Sicherlich gehört auch hier rein, insofern es so ist, das sich der Zustand Deines Bekannten verschlechtern würde, wenn er den entsprechenden Stuhl nicht bekäme!

gruß

Hollis
 
Hallo Ramona!

Ich dachte er hätte keine GdB.
Und da er eine hat, verwundert mich die Ablehnung.
Hätte gedacht, durch diese GdB, hätte er das Recht so etwas zu bekommen.
Aber für Deinen kommenden Rechtsstreit ist dies GdB, hoffe ich mal, ein positiver Fakt.

Ich drücke Euch die Daumen!
LG
Maja

PS:

Habe mir diesen Link aufs den FAQ gestohlen- lies Dir das mal durch, vielleicht kannst Du das Für Deine Klage gebrauchen
Dein Freund ist doch, nachweislich behindert und durch diese Ablehnung, da er nicht vernünfig arbeitein kann und eine Verschlechterung durch falsches Sitzen am Arbeitsplatz, zu Vermuten ist, wird er doch offensichtlich Diskriminiert.
Ist nur son Gedanke
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=271
Seenixe hat da etwas interessantes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ramona,

der Vorgang dürfte in die Sozialgerichtsbarkeit fallen. Einen Anwalt benötigst du dort nicht unbedingt. Da dein Freund einen GdB hat kannst du , glaube ich mal gehört zu haben, auch einen Antrag auf Kostenübernahme beim Integrationsamt stellen.

Gruß Jens
 
Nochmal dank an euch für die Antworten.

Würde es nicht genügen, wenn man erst mal die Klage einreicht (so wie man das bei einem Widerspruch macht) um die Frist zu wahren, und dann später die Begründung nachreicht?

Ramona
 
Hallo,

ja geht auch, Du kannst ja später die Klage zurückziehen!

Ihr könnt Euch ja mal an die Sozialberatung (nicht verwechseln mit Sozialamt) Eurer Stadtverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung wenden (zum Vorschlag Antrag beim Integrationsamt, Amt für soziales und Familie etc.)



gruß

Hollis
 
Hallo Ramona,

kannst du auch machen (Hemmung der Verjährung § 204 (1) 1. BGB). Die Klage kannst du in der Geschäftsstelle dem Rechtspfleger mündlich zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen. Der Rechtspfleger gibt dir auch nähere Auskünfte dazu. Ich würde dir empfehlen, wenn du die Klage ohne RA machst, dies mündlich in der GS des Gerichts zu machen.

Laut § 611 (1) ZPO kannst du auch Begründungen bis zum Schluss der mündl. Verhandlung einreichen.

Gruß Jens
 
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