Hallo an euch alle,
ich hab ein paar Fragen zum Einreichen einer Klage beim SG ohne Inansruchnahme eines Rechtsanwalt.
Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung damit.
Mein Freund hat ein kaputtes Kreuz und hat einen Bürostuhl - auf ihn angepasst - beantragt (er ist groß und etwas breiter als ein normaler Mensch und benötigt einen Stuhl mit längerer, breiterer Sitzfläche).
Sein Antrag wurde zwei Mal abgelehnt - seine Erwerbsfähigkeit wäre nicht so stark eingeschränkt, dass er einen orthopädischen Bürostuhl benötigen würde. Ein normaler ergonomischer täte es auch. Darauf könnte er vollschichtig seiner Arbeit nachgehen.
Nun wollen wir Klage gegen diesen Bescheid einreichen, erst einmal ohne Anwalt, da die Frist bald verstrichen ist und eine Entscheidung zu seinen Gunsten auf sich warten lässt (Krankenkasse gibt evtl. etwas zum Stuhlkauf dazu).
Was muss ich da alles schreiben? Kann ich den Schriftsatz so aufsetzten, wie es ein Anwalt tut (habe ja meine BG-Akte, wo ich's mir abgucken könnte).
Und muss ich da irgendwelche Beweise mitschicken - wie Befunde u.ä..
Wer kann mir raten.
Danke im Voraus.
L.G. Ramona
ich hab ein paar Fragen zum Einreichen einer Klage beim SG ohne Inansruchnahme eines Rechtsanwalt.
Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung damit.
Mein Freund hat ein kaputtes Kreuz und hat einen Bürostuhl - auf ihn angepasst - beantragt (er ist groß und etwas breiter als ein normaler Mensch und benötigt einen Stuhl mit längerer, breiterer Sitzfläche).
Sein Antrag wurde zwei Mal abgelehnt - seine Erwerbsfähigkeit wäre nicht so stark eingeschränkt, dass er einen orthopädischen Bürostuhl benötigen würde. Ein normaler ergonomischer täte es auch. Darauf könnte er vollschichtig seiner Arbeit nachgehen.
Nun wollen wir Klage gegen diesen Bescheid einreichen, erst einmal ohne Anwalt, da die Frist bald verstrichen ist und eine Entscheidung zu seinen Gunsten auf sich warten lässt (Krankenkasse gibt evtl. etwas zum Stuhlkauf dazu).
Was muss ich da alles schreiben? Kann ich den Schriftsatz so aufsetzten, wie es ein Anwalt tut (habe ja meine BG-Akte, wo ich's mir abgucken könnte).
Und muss ich da irgendwelche Beweise mitschicken - wie Befunde u.ä..
Wer kann mir raten.
Danke im Voraus.
L.G. Ramona