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Klage gegen DRV-Was muss ich tun?

Hallo an die fleißigen Schreiber,

ich danke euch nochmals, vor allem Maja und Hollis für den Tipp mit dem Intergrationsamt (GdB).
Wir haben da gestern nochmals angerufen und ihnen erklärt, dass die DRV den Stuhl schon zwei mal abgelehnt hat.

Nun sollen wir die Unterlagen - Bescheide und Kostenvoranschlag für den Stuhl - ans Integrationsamt schicken.

Ich will mich hier mal öffentlich bei allen bedanken, die mir bei meinen Fragen die nützlichen Tipps gegeben haben.
Das Forum ist sehr hilfreich in vielen Dingen, da die Hilfe von Menschen kommt, die oft genau das Selbe wie man selbst, erleben mussten.
Und aus der Erfahrung können wir zu Guter letzt alle lernen und die Tipps für unsere Fälle benutzen.
Danke noch mal.

L.G. Ramona
 
Hallo,

ich habe ein paar Neuigkeiten. Vielleicht interessierts euch, was hier in D passiert, wenn man krank ist. Einer schiebts auf den anderen ab.
Mal sehen ob ich alles zusammenbringe.

Also, der Stuhl (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), wurde zwei mal von der BFA abgelehnt und wir haben nun Klage eingereicht.
Zwischenzeitlich haben wir uns deswegen mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt.
Gestern rief jemand vom Amt an und sagte, dass sie die Kosten übernehmen würden, der Stuhl aber im Preis unter die Selbstbeteiligungspauschale fällt. Er ist zu billig. 800 € muss man selbst hinzusteuern. Und 800 € + MwSTwürde er kosten....

Der Mann vom I-Amtfragte dann, warum mein Freund, da er ja eine GdB von 50 % hat, sich den Stuhl nicht vom AG finanzieren lassen würde. Es gäbe da Möglichkeiten.

Nun hat sich der AG mit dem Arbeitssamt in Verbindung gesetzt - wollten sich die Kosten anscheinend teilen.

Heute rief jemand vom AA an und meinte, dass sie keine Kosten übernehmen würden, da mein Freund schon länger als 15 Jahre in seiner Firma tätig ist. Haben wir auch nicht gewusst!
Wenn man länger als 15 Jahre im Betrieb tätig ist, muss die BFA die Kosten übernehmen.
Tja, und die blocken ab.

Zu guter Letzt wird uns vorerst nicht geholfen - wir müssen den Stuhl selbst bezahlen, mit einem kleinen Zuschuss vom AG.
Die Klage werden wir aufrecht erhalten und mal sehen, was geschehen wird.

L.G. maezie
 
Drv

@ Ramona

Keinerlei Kosten selbst tragen
Leider weiterhin abwarten, auch kein V-Scheck annehmen. Wenn dieser eintreffen sollte, sofort an den Absender zurück.

Den begonnen Weg beibehalten - traurig - aber wahr!

Weiterhin hartnäckig bleiben!

anaconda
 
Hallo anaconda,

mein Freund hat heute nachmittag vom AG erfahren, dass dieser die gesamten Kosten für den Stuhl übernehmen wird.

Da er im August ausgesteuert werden wird, will er im Juli mit einer Wiedereingliederung beginnen und braucht dann den Stuhl. Die Lieferung desselben dauert auch vier Wochen.
Die Lösung ist derzeit die Beste.... und kam völlig unerwartet!

Wir sind nun am Überlegen, ob wir bei der Klage bleiben können, da sich die Lage nun geändert hat :confused:

Sollen wir weiterhin darauf bestehen, dass die DRV die Kosten trägt und würde der AG meines Freundes dann die Kosten von der DRV, sollte diese verurteilt werden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bringen, erstattet bekommen?
Habe da keine Ahnung.


L.G. Ramona
 
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