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Klage gegen die Berufsgenossenschaften

Harribo

Nutzer
Registriert seit
6 März 2008
Beiträge
17
Hallo, ich habe einen Arbeitrsunfall erlitten. Mit meinem RA
möchte ich gegen die BG vorgehen. Wegen Unterlassung von
Hilfeleistungen und absichtliche Verschleppung.
Meine Frage daher weiß jemand wo man INFO bekommt
wie hoch die BG verklagt werden kann ? Bzw. Ähnliche Fälle
die ein Urteil erreicht haben.
Ach ja Frohe Ostern
MfG:confused::)
 
Hallo Harribo,
Du berichtest in zwei verschiedenen Threads über Klagen, die Du bereits gegen die BG am laufen hast, Rechtsanwälte, die Dich vertreten haben und die Du gewechselt hast. hier z.Bsp ein Thread und auch hier.
Ich verstehe jetzt Deine Frage nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Harribo,

wenn Dein Anwalt so einen Blödsinn mitmacht, such Dir einen anderen.
Eine gesetzliche Unfallversicherung kann man nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen. Man kann den Rechtsweg beschreiten, wenn einem zustehende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine BG Dich irgendwohin verschleppt hat.
 
Hallo Dienstag,
erst einmal Danke für deine Meinung.

Aber vielleicht hälts du dich mit deinen Kommentaren ein wenig zurück. In diesem Forum geht es wirklich um echt ernste Geschichten, von Leuten die gegen diese Gesetzesmühlen und Inkompetenzen von Behörden angehen um Ihre Geundheit, Familie und Existenz kämpfen. Vielleicht schaust du alle meine Fragen und Berichte einmal genau durch, dann weiß du sicherlich auch das eine Verschleppung eine sehr ernste Sache ist !
Ich hoffe du verstehst nun worum es geht und spielst
nicht so oft Räuber und Gendarm.
P.S. Ich glaube das du bei deinen Äußerungen auch bei einer solchen Behörde beschäftigt bist.
Bis zum nächsten mal Tschüß "" Freitag "
MfG Harribo ( Robinson)
 
Hallo Harribo,

tut mir leid, wenn ich Dich auf dem falschen Fuß erwischt habe. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, ungezielte Aktivitäten zu entfalten.
"Unterlassene Hilfeleistung" ist ein Begriff aus dem Strafrecht, rechtliche Grundlage für die die Berufsgenossenschaften ist das Sozialrecht (SGB VII). Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also Behörden. Eine Behörde kann man nicht bestrafen, auch wenn einem danach zumute ist.
Verschleppung ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht der Gerichte ("Verfahrensverschleppung").
Wenn Du mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden bist, hat nur der institutionalisierte Rechtsweg Aussicht auf Erfolg, also Widerspruch gegen einen rechtsfähigen Bescheid, ggf. Klage beim zuständigen Gericht. Lass Dich von Deinem Anwalt gut beraten.

Viel Erfolg wünscht Dir

Dienstag

(nicht bei einer Behörde beschäftigt).
 
Hallo Dienstag,
ich verstehe deine Meinung schon. Nur das Problem an der meiner ganzen Geschichte ist das die BG mit Schuld daran hat, das ich einen Unfall erlitten habe. Die BG hat die Bautreppe abgenommen, wo der Unfall sich ereignet hat. Und Falschaussage vor Gericht getan. Mein Anwalt forderte mehrmal diese auf, ihm Untersuchungsprotokolle zu schicke.(Prüfung der Einstandspflicht) Auch auf Mahnung und der Gerichtlichen Einklagung null Reaktion. Auf Widersprüche meiner Seite keine Aktivitäten. Punktum ich kann der BG Hieb und Stichfest nachweisen das Sie absichtlich meinen Fall verzögert, mir Unterlagen unterschlägt zu dehnen ich Zutrittsrecht habe.
Gruß Harribo
( Sorry mit der Beschäftigung)
 
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