greenscorpion
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Hallo, ich habe da mal eine Frage:
Mein Sohn hatte im Juli 2011 einen Motorradunfall, den er nicht selbst verschuldet hat (so auch von der Polizei bestätigt). Er hatte seine Freundin auf dem Motorrad und eine Autofahrerin nahm ihm die Vorfahrt. Beide sind über das Auto geschleudert worden und haben, Gott sei Dank, nur leichtere Verletzungen davon getragen.
Die gegnerische Versicherung hat eigentlich auch alles gezahlt, Schmerzensgeld haben beide bekommen.
Jetzt nach 2 Jahren wird plötzlich mein Sohn von der Krankenkasse seiner damaligen Freundin auf Schadensersatz verklagt.
In dem Schreiben steht, dass die KK die Haftpflichtversicherung meines Sohnes zur Zahlung aufgefordert hätte, diese aber nicht vollständig gezahlt hat. Deshalb wollen die jetzt Schadenersatz von meinem Sohn. Gerichtstermin ist in 2 Wochen.
Wie kann das sein, dass ein Unfallopfer zahlen soll? Ich habe gedacht, dass dies alles von der gegnerischen Versicherung übernommen wird. Und warum hat die KK der Freunding die Haftpflicht meines Sohnes angeschrieben und nicht die Kosten bei der Gegenversicherung eingeklagt?
Vielleicht ist ja die Vorgehensweise korrekt, aber ich habe noch nie gehört, dass Unfallopfer für den Unfall noch zahlen müssen und verklagt werden können.
Kann mir hier jemand Klarheit verschaffen, was das Ganze bedeutet?
Herzlichen Dank im Voraus.
Mein Sohn hatte im Juli 2011 einen Motorradunfall, den er nicht selbst verschuldet hat (so auch von der Polizei bestätigt). Er hatte seine Freundin auf dem Motorrad und eine Autofahrerin nahm ihm die Vorfahrt. Beide sind über das Auto geschleudert worden und haben, Gott sei Dank, nur leichtere Verletzungen davon getragen.
Die gegnerische Versicherung hat eigentlich auch alles gezahlt, Schmerzensgeld haben beide bekommen.
Jetzt nach 2 Jahren wird plötzlich mein Sohn von der Krankenkasse seiner damaligen Freundin auf Schadensersatz verklagt.
In dem Schreiben steht, dass die KK die Haftpflichtversicherung meines Sohnes zur Zahlung aufgefordert hätte, diese aber nicht vollständig gezahlt hat. Deshalb wollen die jetzt Schadenersatz von meinem Sohn. Gerichtstermin ist in 2 Wochen.
Wie kann das sein, dass ein Unfallopfer zahlen soll? Ich habe gedacht, dass dies alles von der gegnerischen Versicherung übernommen wird. Und warum hat die KK der Freunding die Haftpflicht meines Sohnes angeschrieben und nicht die Kosten bei der Gegenversicherung eingeklagt?
Vielleicht ist ja die Vorgehensweise korrekt, aber ich habe noch nie gehört, dass Unfallopfer für den Unfall noch zahlen müssen und verklagt werden können.
Kann mir hier jemand Klarheit verschaffen, was das Ganze bedeutet?
Herzlichen Dank im Voraus.