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KK verklagt unfallopfer auf Schadenersatz

greenscorpion

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Sep. 2013
Beiträge
7
Hallo, ich habe da mal eine Frage:

Mein Sohn hatte im Juli 2011 einen Motorradunfall, den er nicht selbst verschuldet hat (so auch von der Polizei bestätigt). Er hatte seine Freundin auf dem Motorrad und eine Autofahrerin nahm ihm die Vorfahrt. Beide sind über das Auto geschleudert worden und haben, Gott sei Dank, nur leichtere Verletzungen davon getragen.

Die gegnerische Versicherung hat eigentlich auch alles gezahlt, Schmerzensgeld haben beide bekommen.

Jetzt nach 2 Jahren wird plötzlich mein Sohn von der Krankenkasse seiner damaligen Freundin auf Schadensersatz verklagt.

In dem Schreiben steht, dass die KK die Haftpflichtversicherung meines Sohnes zur Zahlung aufgefordert hätte, diese aber nicht vollständig gezahlt hat. Deshalb wollen die jetzt Schadenersatz von meinem Sohn. Gerichtstermin ist in 2 Wochen.

Wie kann das sein, dass ein Unfallopfer zahlen soll? Ich habe gedacht, dass dies alles von der gegnerischen Versicherung übernommen wird. Und warum hat die KK der Freunding die Haftpflicht meines Sohnes angeschrieben und nicht die Kosten bei der Gegenversicherung eingeklagt?

Vielleicht ist ja die Vorgehensweise korrekt, aber ich habe noch nie gehört, dass Unfallopfer für den Unfall noch zahlen müssen und verklagt werden können.

Kann mir hier jemand Klarheit verschaffen, was das Ganze bedeutet?

Herzlichen Dank im Voraus.
 
Hallo Greenscorpion,

ich habe den Eindruck, bei Euch ist etwas schief gelaufen.

Die KK hätte der Freundin Deines Sohnes einen Unfallfragebogen zusenden müssen. Dort hätte dann angegeben werden müssen, dass es sich um Fremdverschulden handelt. Dann wäre auch alles weitere ans Tageslicht gekommen, sprich, welche HPV für die Schäden aufzukommen hat.

Hat die Freundin Deines Sohnes z. B. keine Kosten geltend gemacht in Form von Schmerzensgeld o. auch z. B. kaputter Kleidung, sonstigen Aufwendungen?

Habt Ihr alle einen Rechtsanwalt?

Besprech das mal mit der Freundin Deines Sohnes, seht Euch gemeinsam die Unterlagen an und klärt dieses mit den Krankenkassen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

erst einmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Den Unfallfragebogen haben ja beide ausgefüllt und auch die Freundin meines Sohnes hat Kosten geltend gemacht und auch erhalten.
Deshalb war ich ja so erstaunt, dass 2 Jahre nach dem Unfall noch etwas geltend gemacht werden soll. Vor allem haben wir vorher überhaupt keinerlei sonstige Informationen von der KK erhalten, dass da etwas nicht gepasst hat.

Vor einiger Zeit ist uns einfach eine Anklage in den Briefkasten geschneit.

Einen Anwalt habe ich zwar eingeschaltet, da ich mich in so etwas gar nicht auskenne, aber ich wollte mal hören, was uns da erwarten könnte und ob es passieren kann, dass mein Sohn tatsächlich etwas zahlen muss.

Ich denke ich muss jetzt mal den Gerichtstermin abwarten.

Aber noch einmal Danke für die Antwort. Jetzt hoffe ich einfach mal, dass da bei der KK etwas schief gelaufen ist und die gegnerische Versicherung diesen Rest auch noch zahlt.
 
Hallo greenscorpion,

ich denke auch wie Kasandra, da läuft etwas gewaltig schief.
Die Krankenkassen sind große aufgeblähte bürokratische Verwaltungen. Ich habe noch nie erlebt, dass man gerade in so speziellen Fällen eine schnelle und kompetente Auskunft bekommt. Jedesmal ist für den gleichen Vorgang ein anderer Bearbeiter zuständig und da wundert es auch nicht, wenn etwas schief läuft.

Was sagt denn der Anwalt dazu? Hat er Akteneinsicht angefordert?

LG die Frau vom Deel
 
Hallo Frau vom Deel,

ja, unser Anwalt hat wohl Akteneinsicht angefordert, aber was er erhalten hat, weiß ich nicht. Nachdem wir in der Klageschrift eine Notfrist von 2 Wochen hatten, hat er sofort ans Gericht geschrieben, dass wir beantragen, dass die Klage abgewiesen wird.

Daraufhin hatten wir dann erst nichts gehört und jetzt kam eine Verfügung wegen einen Haupttermins, der eben in 2 Wochen vor Gericht stattfindet. Obwohl in dem Schreiben steht, dass das Erscheinen meines Sohnes Pflicht sei, meinte unser Anwalt, er bräuchte wohl nicht persönlich erscheinen. Dies wäre natürlich gut, da mein Sohn zur Zeit 200 km entfernt eine schulische Ausbildung absolviert und an dem Tag Klausuren geschrieben werden.
Ich hoffe deshalb, dass es kein Nachteil sein wird, wenn nur unser Rechtsanwalt den Termin wahrnimmt.

Ich danke auf jeden Fall für die Informationen, denn ich bin auch überzeugt, dass es da wohl innerhalb der KK Missverständnisse oder Versäumnisse gab, aber wenn es um gerichtliche Geschichten geht, wackeln mir etwas die Knie.

Ich denke, ich werde wohl jetzt unserem Anwalt vertrauen und hoffe, dass sich alles entsprechend klären wird.

Danke nochmals für die schnellen Antworten

Gruß
Greenscorpion
 
Hallo Greenscorpion,

ich würde aber vorschlagen, dass Du zu dem Gerichtstermin gehst.

Auch wenn Du Dich in die Reihen der Zuhörer einreihst, somit bekommst Du alle wichtigen Informationen und ein besseres Verständnis für Euch.

Ebenso könnte es auch Sinn machen, wenn die Freundin Deines Sohnes mit Dir anwesend ist.

Ggf. kann auch dann noch mal durch eine Befragung etwas geklärt werden.

Habt Ihr den RA auch Kopien gegeben welche Ihr angefertigt habt von Frage-/ Erhebungsbögen und sonstigem Schriftverkehr?
Ein RA kann auch nur so gut arbeiten wie er mit Informatinonen gefüttert wird - dann manchmal landet auch nicht alles in den Behörden / Versicherungsakten.

Lass mal hören wie es gelaufen ist.

Also Kopf hoch und viel Erfolg.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

vielen lieben Dank für die guten Wünsche. Wenn es möglich ist, werde ich schon als Zuhörer hingehen, um das Ganze zu verfolgen. Ich wusste nur nicht, dass das geht. Ich werde mal mit unserem RA reden, dass ich gern dabei wäre.

Die Unterlagen hat unser RA bereits alle vorliegen, denn er musste damals auch die Kostenerstattungen für Kleidung, Motorrad und Schmerzensgeld einklagen. Das war auch schon nicht so ganz einfach.

Ich werde auf jeden Fall hier posten, wie die Sache weiter- bzw. ausgeht.

Herzlichen Dank noch einmal

Gruß
Greenscorpion
 
Hallo Greenscorpion,

solange es sich um einen öffentlichen Verhandlungstermin handelt kannst Du auf jeden Fall als "Zuhöhrer" hingehen.
Auch sonstige Interessierte können dann anwesend sein.

Kleiner Tipp, Du kennst das Gericht, die Kammer steht ebenfalls auf den Dokumenten, Du kannst vorab mal zum Gericht fahren und Dir Verhandlungen von dieser Kammer ansehen, dann weißt Du wie es dort läuft. Noch hast Du ja etwas Zeit bis zu Eurer Verhandlung, wenn auch nicht mehr so sehr viel.

Viele Grüße

Kasandra
 
Was sagt die eigene Haftpflichtversicherung dazu ?

Hallo,

eigentlich hat die eigene Haftpflichtversicherung doch 2 Aufgaben:

1. Sie tritt in die Haftungsregulierung ein und begleicht die (berechtigten) Forderungen des Forderers.
2. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ggf. gerichtlich ab, agiert also quasi wie eine Rechtschutzversicherung, indem Sie in das Prozessrisiko einsteigt, da sie ansonsten eh für den Haftpflichtschaden haften müßte.

Warum dies bei Euch nicht greift, ist nicht nachvollziehbar.

Weiss Eure eigene Haftpflicht überhaupt, dass hier ein Prozess ansteht ?

Ihr habt hier Anwaltskosten und ein Prozessrisiko, die eigentlich von Eurer Versicherung zu leisten wäre.

Worst Case, den ich mir vorstellen kann:
Ihr verliert den Prozess, habt die Anwalt- und Prozesskosten sowie die Forderungen der Krankenkasse zu leisten.
Jetzt reicht ihr diese Kosten bei Eurer Haftpflicht ein und die verweigert die Zahlung, da sie in dem Prozess und der möglichen Forderungsabwehr nicht beteiligt war und damit keine Chance der Abwehr hatte.

Also: Ganz schnell sicherstellen, dass die eigene Haftpflicht zumindest die Chance hat im Gerichtssaal mit einem eigenen Anwalt dabei zu sein.

Gruß

Mope
 
Hallo,

also unsere KFZ-Haftpflicht, bei der das Motorrad gemeldet war, wurde von mir gleich nach dem Unfall informiert. Die haben nur gesagt, nachdem mein Sohn keine Schuld an dem Unfall hat, wären von unserer Seite bei unserer KFZ-Haftpflicht keine Aktionen vorzunehmen.

Oder meinten Sie unsere Privat-Haftpflicht? Damals als es darum ging, die Kosten von der gegnerischen Versicherung zu holen, haben wir für den Prozess unsere Rechtschutzversicherung eingeschaltet, die hat die Anwaltskosten übernommen.

Wir haben jetzt noch von dem Anwalt der KK ein Schreiben erhalten, in dem steht:

Zitat:
Unabhängig davon, ob die Versicherung der beteiligten Unfallgegnerin Schadenersatzansprüche des Beklagten vollständig befriedigt hat, oder nicht, wirkt sich dies nicht auf die Klägerin aus. Die Klägerin ist Krankenversicherer der Sozia. Diese wurde verletzt und hat ein Wahlrecht zwischen den beteiligten Unfallgegnern. Hier haftet der Beklagte als Halter des Motorrades"

Die damalige Freundin meines Sohnes (ist sie aber seit einem Jahr nicht mehr) hat damals auch alle Kosten bei der gegnerischen Versicherung eingeklagt und auch dort ein Schmerzensgeld erhalten und so viel ich weiß, wurden eigentlich auch alle Krankenkosten übernommen.

Trotzdem verstehe ich nicht, dass ein Unfallopfer (unverschuldet) hier in Deutschland trotzdem belangt werden kann. Ich bin immer davon ausgegangen, dass in so einem Fall grundsätzlich die gegnerische Versicherung für alle Kosten aufkommen muss.

Na ja, ich werde auf jeden Fall versuchen, als Zuhörer in den Gerichtssaal zu gehen und hoffe, dass dies öffentlich ist.

Für alle Fälle möchte ich mir aber von meinem Sohn eine Vollmacht geben lassen. Reicht es, wenn da drin steht: "Ich bevollmächtige hiermit meine Mutter, Name, geb...., wohnhaft..., mich in obiger Angelegenheit (im Betreff das Aktenzeichen) zu vertreten."?

Oder muss man hier einen speziellen Wortlaut wählen?

Danke noch mals an alle Beteiligten, die mir hier so hilfreich Antworten (und vor allem etwas Hoffnung) geben.

Gruß
Greenscorpion
 
Sorry, noch ein Nachtrag.

Auf der dritten Seite des Schreibens, welches ich gestern bekomme habe, steht noch:

Vom Rechtsanwalt der KK:
In Sachen
KK ./. KFZ-Haftpflichtversicherung meines Sohnes
Aktenzeichen...
bestellen wir uns für die Streitverkündete, die sich gegen die Klage verteidigen wird.
Die Klageerwiderung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten."

Damit kann ich so überhaupt nichts anfangen. Weiß hier jemand, was das genau heißen soll?

Wollte ich nur noch nachtragen, aber für die Beantwortung kann ich ja nächste Woche noch mal unseren Anwalt fragen.

Gruß
Greenscorpion
 
Ich hatte ja versprochen zu posten, was bei der Gerichtsverhandlung rausgekommen ist. Sorry, dass ich erst jetzt poste, aber ich war stark erkrankt und konnte deshalb auch nicht persönlich an der Gerichtsverhandlung teilnehmen.
Mein Rechtsanwalt hat mich aber gleich nach der Verhandlung angerufen. Da er unsere KFZ-Haftpflichtversicherung eingeschaltet hat, hat auch diese einen "Antrag auf kostenpflichtige Klageabweisung" gestellt. Es gab zwar an dem Tag noch keinen Beschluss, aber unser RA hat anschließend mit dem RA der Haftpflichtversicherung gesprochen. Dieser hat bestätigt, dass wohl ein Irrtum bei der KK vorliegen müsse. Denn es gibt wohl ein Teilungsabkommen zwischen den Versicherungen, aber die Versicherung des "Unfallopfers" muss wohl max. 50% einer bestimmten Summe, oder so ähnlich, übernehmen. Das hatte unsere Versicherung wohl auch gemacht. In jedem Fall meinte der RA der Versicherung, dass, egal wie die Verhandlung ausginge, mein Sohn selber nichts zahlen müsse, da ja die Versicherung voll und ganz hinter ihm stünde, da er dort versichert ist. Es ist wohl eine versicherungsinterne Sache, die jetzt noch verhandelt werden muss.

Ich danke noch einmal allen Antwortern für die aufmunternden Worten und hilfreichen Informationen.

Sobald es ein Urteil gibt, werde ich dieses hier noch posten.
 
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