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KK und DRV Wer übernimmt die Kosten weiterhin?

Ramona

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
303
Ort
Ortenau
Hallo an euch alle,

ich weiß nicht, ob die Überschrift passend ist, aber ich wusste nicht, wie ich mich ausdrücken sollte.

Es geht nicht um mich, sondern um meinen Freund. Er hatte auch keinen Unfall, nur früher einen schweren Job und jetzt Übergewicht.
Aber ich hoffe trotzdem, dass jemand von euch mir (uns) weiterhelfen kann.
Die Problematik mit der KK und der DRV ist ja das Gleiche.

Er ist seit Febr. 2006 krank - Bandscheibenvorfälle der unteren LWS, Abnutzung der Wirbelkörper, Spinalkanalstenose, Facettensyndrom etc. . Er bekommt Morphium, weil er derzeit nicht operiert werden kann.

Er war einmal zur Wiedereingliederung (Oktober 2006), was aber nicht klappte, er konnte nicht mehr als 3 Std. auf dem normalen ergon. Bürostuhl sitzen. Also hat die DRV die Maßnahme wieder abgebrochen.

Mein Freund hat noch einen AG und möchte wieder arbeiten. Er hat nochmals einen Antrag auf mediz. Reha gestellt. Er muss abnehmen und zu Haus und mit den Bewegungseinschränkungen klappt das nicht so.....Die KK hat zu dem Antrag geraten - besser gesagt der Neurochirurg.

Aller Wahrscheinlichkeit wird die DRV die medizinische Reha ablehnen, da er erst im August 2006 eine hatte.

heute kam Post von der KK, dass der Reha-Antrag, sollte sich seine Erwerbsfähigkeit nicht bessern, zu einem Rentenantrag umfunktioniert werden kann und er nichts dagegen tun könne. Wird der Antrag von ihm ohne die Zustimmung der KK zurückgenommen, entfällt das Krankengeld.

Er hat auch einen Antrag beim Integrationssamt auf einen für ihn angepassten Bürostuhl gestellt. Dieser Antrag wurde von der DRV abgelehnt, weil seine Erwerbsminderung nicht so groß sei, um den Job als Service-Techniker (Büro) nicht auch mit einem normalen ergonomischen Bürostuhl ausführen zu können. (durch seine Körpergröße braucht er einen größeren Stuhl, aber der AG verweigert eine Beteiligung an den Kosten). SInd schon in Widerspruch gegangen.

Aus diesen Schreiben der KK und der DRV werde ich nicht schlau. Die KK will ihn wahrscheinlich loswerden, damit sie nicht mehr zahlen braucht und hofft schon auf Rente. Aber die Rentenkasse sieht ihn nicht als sooo krank, dass er nicht vollschichtig auf einem normalen Bürostuhl seine Arbeit verrichten könnte.

Jedenfalls stellt sich uns jetzt die Frage. Könnte man ihn einfach so in Rente schicken? Er ist ja noch nicht entlassen! Seine Erwerbsfähigkeit ist schon eingeschränkt, aber mit dem Morphium könnte er evtl. arbeiten gehen. Nur bekommt er auch keine zweite Widereingliederung, um das auszuprobieren.

Das Krankengeld läuft ja auch bald aus. Was dann Er hat ja noch den AG, kann aber nicht arbeiten oder besser, darf nicht arbeiten, weil die Erwerbsfähigkeit laut KK erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Wie funktioniert das, wenn man ihn in Rente schreibt mit dem AG? Würde es da eine Kündigung geben - mit Abfindung (er hat auch 50% GdB) oder würde da nur ein Aufhebungsvertrag erfolgen?
Gibt es da irgendwo Paragrafen, wo ich mal nachsehen könnte?

Vielen Dank im Voraus für`s Interesse und evtl. Antworten.

L.G. Ramona
 
hallo RAMONA,da seh ich ne menge hürden auf euch zukommen,also kündigung greift nicht,er besitzt behindertenausweis,folgedessen müßte der ag ihn umbesetzen oder so,die kk übersteigt ihre befugnisse,war er beim mdk? ,im übrigen es gilt immer noch reha vor rente,und nach deiner schilderung siehts schlecht aus ne eu-rente wunschgemäß durchzusetzen,also solltet ihr alle möglichkeiten berücksichtigen,und fallbezogen nach eurer besten situation vorgehen,gibt manchmal keinen königsweg. lg natascha
 
Hallo Natascha,

danke für deine Antwort.

Ja, erst habe ich so'n Theater mitmachen müssen, jetzt ist mein Freund dran.

Beim MdK war er übrigens. Und auf Arbeit umbesetzen? Er hat schon die leichteste Arbeit - Büro - muss aber ca. 8 Std. sitzen - Telefondienst-Service einer Maschinenbaufirma.

Na, mal sehen, was noch auf uns zukommt....
L.G. Ramona
 
Hallo Ramona,

wahrscheinlich wird dein Freund einen Rentenantrag stellen müssen, damit das Krankengeld nicht gestoppt wird. Aber ich denke, wie natascha, dass es so schnell nicht zur Rentenbewilligung kommt. Da Reha vor Rente gilt, kann es doch gut sein, dass die DRV nochmal eine Reha genehmigt.
Sollte Rente genehmigt werden, wäre ja auch eine Teilrente möglich und dein Freund arbeitet vorerst stundenweise bei seinem AG. Es gibt viele Möglichkeiten, nur weiß man nicht, wie die DRV entscheidet.

Ich persönlich würde einen antrag stellen; mich absichern, ob meine Ärzte dahinter stehen und die entsprechenden Berichte schreiben... und dann abwarten, ob Reha, Teilrente oder Rente genehmigt wird.

Ihr könnt hier auch einmal überprüfen, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen, da ich nicht weiß, wie lange dein Freund schon der Rentenvers. (Wartezeit) angehört:
LeistungenzurTeilhabe

Alles Gute für euch
Cindy
 
hallo ramona,besteht für ihn die möglichkeit eine reha durch anderen kostenträger zu erhalten zb kk- usw. die bfa wird ihm nachdem 06 bereits auf reha war nicht schon wieder eine zukommen lassen.ach ja übergewicht psyche usw solltet ihr mal näher fürn rentenantrag ausarbeiten, hinzu kommen die schwindelanfälle ramona unter denen er leidet kein mensch kann mit den schmerzen und schwindelanfällen noch arbeiten,ganz zu schweigen von seinen herz-kreislaufproblemen,unter den gesichtspunkten sollte er seinen arzt aufsuchen.lg natascha
 
Hallo cindy,

danke für deine Tipps und den Link. Werd gleich mal nachschauen.

Mein Freund hofft ja, dass er nochmals eine Reha erhalten wird. Er möchte nicht in Rente, sondern arbeiten.
Klar, mit den derzeitigen Einschränkungen geht das nicht.

Ich hoffe nur, dass die Entscheidung der DRV bald kommt und die sich mit der Bewilligung oder Ablehnung ein bisschen beeilen. Das Krankengeld läuft nämlich bald aus und die Bewilligung der letzten Reha hat ein halbes Jahr gedauert.:mad:

Gruß Ramona
 
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