Laird_Harvey
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26.09.2007, Kinderinvalidität: Problem beseitigt
Die Kinderinvaliditätsversicherung schützt das Kind gegen die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit. Aber in der Vergangenheit gab es ein Problem: Versicherer weigerten sich häufig zu zahlen, wenn der Grund für den Versicherungsfall eine angeborene Krankheit des Kindes war. Der Bundesgerichtshof hat jetzt im Sinne von Eltern und Kindern entschieden: Der Ausschluss von angeborenen Krankheiten schränkt den Versicherungsschutz zu sehr ein (Az. IV ZR 252/06). Assekuranzen können sich nicht mehr auf solche Ausschlussklauseln berufen. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen in die Zukunft. Auch in der Vergangenheit abgewiesene Leistungen können möglicherweise geltend gemacht werden.
Die Kinderinvaliditätsversicherung schützt das Kind gegen die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit. Aber in der Vergangenheit gab es ein Problem: Versicherer weigerten sich häufig zu zahlen, wenn der Grund für den Versicherungsfall eine angeborene Krankheit des Kindes war. Der Bundesgerichtshof hat jetzt im Sinne von Eltern und Kindern entschieden: Der Ausschluss von angeborenen Krankheiten schränkt den Versicherungsschutz zu sehr ein (Az. IV ZR 252/06). Assekuranzen können sich nicht mehr auf solche Ausschlussklauseln berufen. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen in die Zukunft. Auch in der Vergangenheit abgewiesene Leistungen können möglicherweise geltend gemacht werden.