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Kinder von Beamten

Brandgefährlich

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Sep. 2017
Beiträge
3
Könnten ihr mir erklären wie die Regelung für Kinder von Beamten und Beamtinnen aussieht?
Ich habe einen Sohn der jetzt volljährig wird in bin Beamtin.
Jetzt weiß ich aber nicht ob das auch mit 25 ausläuft, dass die Kinder über die Eltern versichert sind.
Ich habe irgendwie im Kopf, dass es anders geregelt ist, weiß aber nicht mehr wie genau wie.
Hoffe mir kann jemand helfen, danke.
 
Was für eine Versicherung?

Krankenversicherung?

Private Unfallversicherung?

Haftpflicht?

Es wäre doch ganz einfach mal direkt die entsprechende Versicherung zu fragen oder die Police zu lesen.
 
hallo,

wenn keine antwort kommt, kein nutzer eine sichere antwort geben kann, stell die frage mal in www.beamtentalk.de
soweit ich weiss, gibt es dort eine/n nutzer/in mit fundierten kenntnissen. ich bin hier auch nicht mehr auf letztem stand, nur soviel, dass es auf die tätigkeit ankommt und u.U. bis (glaub ich) bis 28. LJhr gehen kann.

aber wie #Kasandra auch schrieb - etwas genauer angeben, worum es geht und unter welchen voraussetzungen die frage erfolgt.


gruss

Sekundant
 
Bei Beamten verhält es sich meines Wissens auch anders, soweit ich weiß geht es da bis zum 27. Lebensjahr. Wenn der Sohn jetzt gerade 18 wird ist ja sowieso noch Zeit, ich denke da macht es aber Sinn sich an Fachleute zu wenden, entweder direkt an die eigene Versicherung oder beispielsweise an das Beamten Infoportal, da findest du einige Infos zum Thema Krankenversicherung

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass deine Versicherung dich dazu ausreichend informieren kann. Allerdings macht es meiner Meinung nach Sinn sich auch immer andersweitig zu informieren, schließlich ist jede Versicherung trotzdem hauptsächlich daran interessiert an dir zu verdienen - eine Einschätzung von außen schadet da bestimmt nicht.

Du kannst ja mal mitteilen was du herausbekommen hast, falls hier im Forum niemand genau Bescheid weiß, dann steht die Antwort hier auch für andere die sich das fragen.
 
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