• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Kind in der Kita gestorben Urteil ein Hohn

Speetwomen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
470
Alter
57
Ort
Hessen
Website
www.jackystiefelweb.de
Hallo

Habe heute zufällig im Fernsehn mitbekommen, dass die Erzieherin die einem kleinen Jungen ein Springseil gegeben hat und sich dann nicht mehr darum kümmerte heute verurteilt wurde. Der Junge ist mit dem Springseil um den Hals auf eine Rutsche und hat sich stranguliert. Die Erzieherin war mit dem aufräumen so beschäftigt das sie dies nicht mitbekam und der Junge 7 min brauchte bis er tot war. Die Erzieherin die sich zwar bei Eltern entschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 400 € und Bewährung verurteilt:eek: . Ich fand das ein Hammer dieses Urteil. Immerhin hat sie die Aufsichtspflicht schwer verletzt und ich sage mir aufräumen hätte sie auch können nachdem die Kids alle abgeholt wurden oder ? Ich finde das Urteil sehr gering. OK es macht das Kind auch nicht mehr lebendig, aber trotzdem finde ich das Urteil einen planken Hohn. Vermutlich sind die 400 € an die Staatskasse wie es bei mir war.

Liebe Grüße
 
Hallo Daexx

Sorry habe es eben erst gelesen. Ich hatte den Unfallverursacher einen LKW Fahrer angezeigt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die StA verurteilte ihn zu 500 DM Strafe an die Staatskasse. Ich habe mich gefragt was bitte hat der Staat mit meinem Unfall zutun, die lassen mich ja auch so im Stich und es interessiert sie einen Sch.... . Naja der Ärger darüber war ganz am Anfang nach meinem Unfall. Heute tu ich mich nur noch wundern.

Liebe Grüße
 
Hi Speetwoman,

bei unserer Unfallverursacherin wurde das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Voll der Hohn. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 1/II, 49 StVO i. V. m § 24 StVG) war in der Zwischenzeit wegen Überschreiten der Verjährungsfrist (6 Monate) eingestellt worden. Somit ist die junge Dame die uns aufgefahren ist absolut straffrei ausgegangen.

Toller Rechtstaat.

LG

CHEVY
 
Hi Chevy

Bie mir war das so das ich bezw. mein Mann am selben Tag nochmal bei der Polizei war und angegeben hat das ich verletzt bin und eine Anzeige gegen den LKW Fahrer wegen fahrlässiger Körberverletzung machte. Nach ein paar Wochen fragte ich ganz unverbindlich mal bei der StA nach was dabei rauskam. Aber meine Akte war jedesmal auf Dienstreise:eek:. Dann war sie endlich da und was kam raus ? Gegen mich lief ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung:eek::mad:. Ich verlangte die Chefin und macht sie tierisch zur Schnecke, denn es stand auch in meinem Führungszeugnis. Es würde zwar alles geändert und auch im Führungszeugnis gelöscht aber da kam kein Entschuldigung oder sowas in der Art. So passiert es auch manchmal das einfach völlig unschuldige Menschen verhaftet werden, die gar nicht wissen warum. Du hast Recht unser Rechtsstaat ist einfach "spitze".

Liebe Grüße
 
Top