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KFZ-Hilfe und Darlehensübernahme

nedjeljko

Mitglied
Registriert seit
23 Okt. 2009
Beiträge
29
Hallo alle zusammen,
ich da ein paar Fragen zum Thema KFZ-Hilfe und Darlehnsübernahme.
Bei mir steht jetzt doch langsam ein neues Auto an, was mit Automatik sein muß. In wie weit werden die Kosten von der BG übernommen. Da ich nur eine kleine Frührente und BG-Unfallrente bekomme und meine Frau zur Zeit arbeitslos ist sieht es bei uns mit einer Finanzierung schlecht aus:mad:
Ist es möglich über die BG eine Darlehnübernahme und eventuell sogar die Finanzierung zu bekommen...? Die medizinische Sachlage ist klar, aber wo drauf müssen wir jetzt achten bei der BG.
Mit freundlichen Grüßen
 
hallo,

... kann dir leider keine antwort geben, da ich selber solche fragen habe. - zum thema: umbau des lenkrades und längerfristig werde ich auch nen automatik brauchen.
aber dazu brauche ich erst mal den behindertenausweis, um den ich mich immer noch nicht gekümmert habe.
hast du denn einen?

... oder reicht evtl auch eine besch. vom arzt, ... wer überhaupt übernimmt die umbauten? ... die krankenkasse? ... ich bin ja schon lange in rente und die bg ist nie in ihre eigentlich zuständig getreten in meinem fall, weil das alles von ärzten fehleingeschätzt, auch falsch angekreuzt, und so völlig verschleppt wurde.
meine ärzte würden mir das sicher unterschreiben, aber ob das versorgungsamt das auch tut weiß ich ja nicht! ...
also? ... brauche ich die wirklich für zuschüsse von irgendwo? ...
ich hab nen termin bei der vdk gemacht ... muss noch die mitgliedschaft unterschreiben gehen vorher, ... dann helfen die bei der beantragung des ausweises, ... andere hilfen dürften die seit ner weile nicht mehr leisten! ... stimmt das? ... weiß das jemand ...
ich frage mich, ob ich jetzt dafür allein ne mitgliedschaft eingehen will?

:confused: ... tausend fragen, ... tausend andre stellen ... gibt es ne zentrale?

wer von euch könnte mir das beantworten? ...

würde mich über antworten freuen!

grüsse

autschi
 
Hallo autschi,

schon schwer zu lesen Deinen Beitrag.

Aber wenn Du es nicht einmal schaffst einen Schwerbehindertenantrag (dafür brauchst Du den VdK nicht) auszufüllen....:confused:.

Ausser ggf. die BG wird Dir keiner einen Fahrzeugumbau bezahlen, weder die GKV noch das VA.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

wenn Du auf ein KFZ angewiesen bist aufgrund eines Arbeitsunfalles bezuschusst die BG Dir bis zu 9500 Euro - darauf hast Du alle 10 Jahre Anspruch.

Der Behindertenumbau wird von der BG voll übernommen, ganz gleich was dieser kostet.

Ein Darlehen von der BG ist auch möglich (wenn Du kein KFZ für 9500 Euro findest und Dir das Eigenkapital fehlt), dann muss die BG aber rechnen ob Du durch das Darlehen nicht unter "Sozialstand" fällst.

Ich habe mir zum Beispiel einen Nissan Pixo Acenta angeschafft (bei vielen Kleinwagen ist eine Automatik nicht möglich, beim Pixo schon) - keine Zuzahlung bei dem Preis und der Autohändler hat mir ein paar Extras eingebaut wegen der guten Abrechnung mit der BG.

Wenn Du einen Umbau anstrebst solltest Du aber frühzeitig die Umbaufirma informieren mit Liefertermin und KFZ Modell damit der Umbau auch schnell funktioniert und nicht wie bei mir in die Weihnachtszeit fällt und dann noch 2 Monate auf den Umbau warten musst.
Wie gesagt für den Umbau brauchst Du eine Fachfirma, ich war bei der Firma Jelschen aus Bad Zwischenahn (einfach mal googlen).
Du musst dann aber auch sagen das evtl. Dein Partner/in mit dem KFZ auch fahren möchte, so dass der Umbau schnell für Sie/Ihn abzumontieren ist.

Denn nichts ist schlimmer als wenn Du z.B. einen Schlaganfall hast und Du nicht ins Krankenhaus gefahren werden kannst!

Selbst zahlen musst Du nur die Anmeldung und die Überführung - das begleicht Dir nicht die BG auch wenn das Wagen z.B. nur 5000 Euro kostet.

Auch ein Gebrauchtwagen ist bezahlbar, aber dann muss ein Wertgutachten her und Du hast trotzdem nur alle 10 Jahre Anspruch.
AUCH WENN DU EINEN UNFALL BAUST MIT TOTALSCHADEN!

Schau einfach mal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/index.html

Da steht alles was Du bekommst und so weiter - aber eigentlich habe ich alles gesagt :)
 
Hallo,

ich habe da eine Frage, die mir Sorgen bereitet. Zahlt die BG bei Gebrauchtwagen weniger oder die ganze Summe (9500,- + 1636,-) , wenn die finanzielle Lage nicht rosig ist?
 
Hallo@autschi mit dem VDK!
Viel Spaß das kostet auch die Geld und so verhalten die sich dann auch!Ich bin nur Entäuscht vom VDK!ich wünsche dir trotzdem mehr Glück mit dem Verein als ich hatte.Das beste am VDK ist,daß wenn sie was für dich machen,sofort(gerne) einen Kostenträger suchen.Also wenn du nach einem Geldgeber für irgend welche Kosten gefragt wirst,vorsicht mit deiner Auskunft!Danach kannst du Ärger bekommen,so war es zumindestens bei mir.Wie bei allem immer darauf achten,daß diese Leute dir helfen wollen!Und nicht nur an dir verdienen wollen!
Gruß Mute
 
Die BG zahlt das was der Wagen kostet bis max. 9500 Euro. Aber der Wagen darf auch nur das Kosten was er wirklich Wert ist.

Somit soll eine gewisse Betrügerei umgangen werden.

Beispiel:
Freund X hat einen Gebrauchtwagen mit Wert von 2000 €
Du kaufst nun den Wagen für 5000€....
Den Rest kannst Du Dir sicher denken

Darum sollte der Wagen vom Autohändler sein und der muss ein Wertgutachten an die BG schicken. Die Bg zahlt dann das was auf dem Wertgutachten des Gebrauchtwagen steht.

Was für eine Summe ist die von Dir "+1636 €"?
 
Hallo

Die Bg zahlt doch max. 9500 Euro + 1636 Euro wegen Automatikgetriebe. Mein Problem ist, meine BG will bei einem Gebrauchtewagen den Wertverlust abziehen. Beispiel wenn Neupreis 20.000 Euro kostet und Gebrauchtwagen 10.000 Euro wird die Summe (9500 Euro) umd 50% gerechnet wegen Wertverlust. Ich habe mehrmals am Telefon versucht den Grund zu wissen und die SB sagt mir, dass es so gemacht wird. Ich habe andere Meinung bekommen aber bis jetzt nichts eindeutiges womit ich bei der BG dagegen treten kann. Die SB sagt, ich soll klagen.
 
Hallo,

achso das Automatikgetriebe kostet 1636 Euro. Das zahlt die BG, richtig!

Nun zu Deinem Problem des Abzuges:
Die KFZ-VO sagt:

§ 4 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
(3) Die Beschaffung eines Gebrauchtwagens kann gefördert werden, wenn er die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt und sein Verkehrswert mindestens 50 vom Hundert des seinerzeitigen Neuwagenpreises beträgt.

Mach das ganze doch einfach schriftlich und Bitte um Kostendeckungszusage. Sofern dann auch eine dementsprechende Ablehnung kommt ist diese Begründet und Du kannst uns dementsprechend nochmal Fragen oder selber nochmal im Web suchen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das Dein SB sagt das Du Klagen sollst
 
Die Bg zahlt doch max. 9500 Euro + 1636 Euro wegen Automatikgetriebe. Mein Problem ist, meine BG will bei einem Gebrauchtewagen den Wertverlust abziehen. Beispiel wenn Neupreis 20.000 Euro kostet und Gebrauchtwagen 10.000 Euro wird die Summe (9500 Euro) umd 50% gerechnet wegen Wertverlust. Ich habe mehrmals am Telefon versucht den Grund zu wissen und die SB sagt mir, dass es so gemacht wird. Ich habe andere Meinung bekommen aber bis jetzt nichts eindeutiges womit ich bei der BG dagegen treten kann. Die SB sagt, ich soll klagen.
Hallo,
klar verstehe ich die BG, es heißt ja Kfz Beihilfe, und nicht Sponsoring eines Kfzs. Ein Auto braucht man so wieso, und ich finde persönlich das ist sogar gut bezahlt. Ich hab es auch erhalten, nun Aufpreis für die Automatik ist bei einem neuen 2200€ (zumindest bei dem 330d touring).
Ein neues Auto hätte man auch ohne Behinderung gebraucht, und das sollte man berücksichtigen. Die 9500+ Zuschlag sind auch für die Zeit von 10 Jahren, nun wenn ich alle drei Jahre wieder einen neuen hole, sind dies real ein Aufpreis von nicht mal 7000€.
Und man sollte berücksichtigen, das der Wagen beim Wiederverkauf ja auch einen höheren Erlös bringt.
Ich kenne jetzt nicht die anderen Aufpreise der Hersteller, aber die dürften sich ähnlich belaufen.
 
Hallo Reini5555,

Was heißt du verstehst die Bg? Ich habe nicht von Sponsoring gesprochen oder? Ich brauche auch ein Wagen für meine Arbeit und das ist mein Recht, es geht nicht im Betteln.
Ich will wissen, ob bei Gebrauchtwagen den Wertverlust abgezogen wird? Mehr nicht. Die Regelung von 50% vom Neuen oder 5 Jahre Alt kenne ich. Nur den abzuziehenden Wertverlust finde ich nirgendswo. Die SB hat mir am Telefon gesagt, sie macht die Berechnung und wenn ich damit nicht einverstanden bin, dann soll ich klagen. Andere hier im Forum haben gesagt, sie haben auch Gebrauchtwagen gekauft und die volle Summe bekommen. Deswegen will ich wissen, ob es eine Neue Regelung gibt oder nicht.
Danke
 
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