• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

(KFZ-)Haftpflichtversicherung: Wie wurde dein Gerichtsverfahren beendet?

Wie wurde dein Gerichtsverfahren gegen die Haftpflicht rechtskräftig abgeschlossen?


  • Total voters
    0

Joker

Sponsor
Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

immer wieder hört man, dass die meisten Gerichtsverfahren per Vergleich beendet wurden oder durch die Kläger rechtskräftig verloren werden. Sofern du ein Gerichtsverfahren gegen eine KFZ- oder andere Haftpflichtversicherung führen musstest:

Wie ist dein Gerichtsverfahren rechtskräftig*abgeschlossen worden?
* "rechtskräftig" heißt, dass gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel wie z.B. Berufung oder Revision mehr eingelegt werden konnte. Auf gut deutsch: das Urteil/die Entscheidung ist endgültig wirksam geworden

Eine Bitte: antwortet wirklich nur, wenn euer Haftpflicht-Verfahren wirklich rechtskräftig beendet wurde. Falls Euch eine Abschlussart fehlt, bin ich für Hinweise dankbar.

Gruß
Joker

P.S. Diese Umfrage wird auch für Gerichtsverfahren gegen folgende Institutionen erstellt:
- gesetzliche Unfallversicherung (BG, Unfallkasse)
- private Unfallversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
- Versorgungsamt
- gesetzliche Krankenversicherung
- private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker,

Urteil = nicht der ganze Streitwert ging zu meinen Gunsten. Zählt das in der Umfrage nun für mich oder für die Vers.? Oder ist es eine weitere Abschlußart?

Gruß
Cindy

PS: wie schon bei der GUV-Umfrage von anderen erwähnt, sind mehrere Verfahren anhängig - aber ich kann ja nur einmal abstimmen.
 
Hallo,

Cindy´s Einwand ist durchaus berechtigt! Bei der Erstellung der Umfrage(n) hatte ich in erster Linie die Intention, die im Schriftum teils nachzulesenden Behauptungen schlechter Verfahrensaussichten auf den Prüfstand dieser Forumscommunity zu stellen.

Auch von z.B. Vergleichen bekommt man überwiegend überhaupt nichts zu hören und Vergleiche sind - je nach Fall - nicht immer die schlechteste Alternative.

Es geht bei der Umfrage eher um eine globale Betrachtung. Dennoch denke ich, dass in vielen Fällen nicht alle klageweise geltend gemachten Ansprüche durchgesetzt werden können, was sich auch über die Antwortmöglichkeiten wiederspiegeln sollte.

Um die Antwortmöglichkeiten nicht zu sehr aufzublähen, könnte ich mir vorstellen, folgende Formulierungen abzuändern (fett markiert = einzufügender Text):
- es gibt ein rechtskräftiges Urteil überwiegend zu meinen Gunsten
- es gibt ein rechtskräftiges Urteil überwiegend zugunsten des Haftpflichtversicherers.

Damit würde sich nur noch eine Frage stellen: was ist anzukreuzen, wenn man exakt 50% der Klage durchsetzen konnte :eek:

Geht das so in Ordnung? Ich möchte dies hier gerne zur Diskussion stellen.


Zu den mehreren Verfahren:
Gerade weil viele Forumsuser mehrere Verfahren gegen unterschiedliche Versicherungsträger führen (leider: führen müssen), wurde dieselbe Umfrage für unterschiedliche Versicherungszweige erstellt. Insoweit Versicherungszweige fehlen/interessant erscheinen, bitte ich um entsprechende Hinweise oder eigenständige Anlage einer entsprechenden Umfrage.

Insoweit gleich mehrere Verfahren gegen einen einzigen Versicherungsträger nötig waren, ist dies in einer Umfrage nur schwer abbildbar, zusätzliche Umfragen würden allerdings die Übersichtlichkeit stark einschränken.

Wer also Ideen zu dieser Problematik hat: nur her damit!

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

danke - 'überwiegend' ist eine klare Aussage. Wahrscheinlich sind 50% eher selten.
Um den Ausgang von mehreren Verfahren zu kennzeichnen, müßten die User mehrmals abstimmen dürfen - ich weis ja nicht, ob das einzurichten ist. Voraussetzung wäre, dass man davon ausgeht, dass niemand aus Jux und Dollerei zigmal anklickt. ;)

Gruß
Cindy
 
Hallo Joker,

dass die meisten Gerichtsverfahren per Vergleich beendet werden oder verloren gehen – also recht wenige Verfahren gewonnen werden - dürfte damit begründet sein, dass die Gerichte zur Arbeitsentlastung vom Gesetzgeber angewiesen wurden, auf einen Vergleich hin zu wirken.

ZPO § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.



Auch von z.B. Vergleichen bekommt man überwiegend überhaupt nichts zu hören und Vergleiche sind - je nach Fall - nicht immer die schlechteste Alternative.

Referenzurteile werden von Versicherern gescheut und Vergleiche werden nicht veröffentlicht, dies eröffnet dem Kläger mit Hilfe eines guten Rechtsanwaltes das, was Du als „… nicht immer die schlechteste Alternative“ beschreibst.

Neben einem guten Anwalt muss man Zeit, Nerven und finanziellen Rückhalt haben, um Versicherer zu einem Vergleich zu zwingen. Bei dem Vergleich, den ich mit meinem Unfallgegner (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) geschlossen habe, ist mehr für mich als bei einem Urteil herausgekommen.

Gruß
Luise
 
Hallo Joker,

bei einem Vergleich gibt eine Schadesnhaft trotzdem eine Anerkenntnis der Schadensverpflichtung.

Kann aber nicht beide Punkte ankreuzen, obwohl es hier zuträfe.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

die in der Umfrage verwendenten Begriffe sind auch juristisch belegt, hatte schon in einer der anderen Umfragen versucht es mit eigenen, laienhaften Worten auszudrücken:
zur Erläuterung der Antwortmöglichkeiten:
- Klage zurückgenommen: man hat die bei Gericht eingereichte Klage zurückgenommen, das Gerichtsverfahren wird ohne eine Entscheidung zur ursprünglich beklagten Sache abgeschlossen. In der Regel hat die Klagerücknahme zur Folge, dass man auch keine der eingeklagten Leistungen erhält.

- Vergleich: beide Parteien haben sich auf ein "Mittelmaß" geeinigt, ohne dass ein Urteil ergangen ist. Es werden von beiden Seiten Zugeständnisse gemacht, so dass letztendlich das ursprüngliche Klageziel nur teilweise erreicht wurde

- Anerkenntnis: die beklagte Partei, also die Versicherung, erkennt an, dass die eingeklagten Leistungen dem Kläger in vollem Umfang zustehen und erklärt sich vor Gericht zur Leistung bereit. Im Fall des Anerkenntnisses gibt es ebenfalls kein Urteil.

Die Begriffe sind auch bei Wikipedia näher erläutert:
Klagerücknahme
Im Zivilprozessrecht stellt die Klagerücknahme die Erklärung des Klägers dar, dass er von der Durchführung des Prozesses absieht. Die Klagerücknahme ist damit das Gegenstück zur Klageerhebung.

(...)
Gründe zur Klagerücknahme

Der Kläger kann verschiedene Gründe haben, die Klage zurückzunehmen. Wenn er zum Beispiel erst im Prozess erfährt, dass der Beklagte vermögenslos ist, wird er womöglich einsehen, dass es keinen Sinn hat, eine uneinbringliche Forderung einzuklagen. Auch ist es möglich, dass der Kläger während der Prozesses einsieht, dass sein Rechtsstandpunkt vor Gericht keinen Erfolg haben wird oder dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht werde beweisen können.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Klagerücknahme

Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition in § 779 BGB).

Wird der Vergleich zum Zwecke der gütlichen Beilegung eines bei Gericht anhängigen Rechtsstreits geschlossen (Prozessvergleich), hat er eine Doppelnatur: Er ist sowohl Prozesshandlung als auch materielles Rechtsgeschäft. Der Prozessvergleich muss zu richterlichem Protokoll genommen werden (§ 160 III Nr. 1 ZPO). Er beendet den Prozess und ist Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Ein Rechtsstreit wird durch einen Prozessvergleich beendet und verliert damit seine Rechtshängigkeit. Ein Prozessvergleich entwickelt keine Rechtskraft.

(Hervorhebung von mir)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Recht)

Bei einem Anerkenntnis erkennt ein Beklagter im Gerichtsprozess den Antrag des Klägers an, als rechtlich korrekt. Es handelt sich um eine Prozesshandlung und daher ist ein Anerkenntnis unabhängig von der tatsächlich gegebenen materiell-rechtlichen Lage.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkenntnis

Also: wenn du einen Vergleich abgeschlossen hast, wird das Verfahren automatisch beendet, der Punkt Anerkenntnis oder Klagerücknahme muss also nicht zusätzlich angekreuzt werden.

Eine Ergänzung übrigens noch zu meiner obigen Aussage
Im Fall des Anerkenntnisses gibt es ebenfalls kein Urteil.
Dies trifft nur für sozialrechtliche Verfahren zu, in Zivilverfahren gäbe es ein Anerkenntnisurteil.

Gruß
Joker

P.S. mangels Interventionen wird die Umfrage gleich bzgl. der diskutierten Formulierung 'überwiegend' abgeändert.
 
Hallo Joker,

vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen.

Ein Scherz liegt mir auf der Zunge, als ich las,
zitiere: "Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition in § 779 BGB).

"gegenseitigen Nachgebens", das fiel mir auf,
vor dem nächsten Auffahrunfall auf mein Auto werde ich dem Unfallverursacher 'in spe' vorher einen Vergleich anbieten, er fährt langsamer, verzichtet auf das Vergnügen auf mich aufzufahren und ich würde ihn dafür nicht verklagen und auf entsprechnd hohes Schmerzensgeld verzichten.
04
;)

Gruß Ariel
 
Top