Hallo zusammen!
Ich hatte vor 16 Monaten einen Motoradunfall und jetzt ist mein li.Arm teilgelähmt (60% GdB) und ich brauch laut Führerscheinstelle ein KFZ mit Automatik und Lenkhilfe wo Blinker/Licht/Fernlicht usw. integriert ist bzw wo ich die Funktionen steuern kann. Desweiteren streite ich mich noch grad mit meinem Arbeitgeber(Industrie; ca 420 Arbeitsplätze) um eine Behindertengerechte umsetzung rum (gelernter Mechaniker). Zum Thema:
Ich hab bei der DRV einen antrag für eine Lenkhilfe und einen antrag für nen zuschuss/Neubeschaffung-KFZ gestellt da ich 2 Schichtig arbeite und Nachts keine Buse bei uns auf dem Land fahren. Die Entfernung zum arbeitsplatz beträgt 4-5km. Jetzt ist von der DRV ein absage der zuschüsse gekommen die wie folgt lautet:
Nach §... wird eine Kraftfahrzeughilfe gewährt, wenn der Antragsteller wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die Fahrt zw. Wohnsitz und Arbeitsplatz oder Ort der beruflichen Bildung auf die Benutzung eines eigenen Krafzfahrzeuges angewiesen ist.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen können sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort trotz der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Fußwege zu den Haltestellen und die benützung Öffentlicher Verkehrsmittel sind ihnen zumutbar.Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor.
Für Tips für nen Widerspruch/eure Erfahrungen bin ich sehr Dankbar!
MFG Frank
Ich hatte vor 16 Monaten einen Motoradunfall und jetzt ist mein li.Arm teilgelähmt (60% GdB) und ich brauch laut Führerscheinstelle ein KFZ mit Automatik und Lenkhilfe wo Blinker/Licht/Fernlicht usw. integriert ist bzw wo ich die Funktionen steuern kann. Desweiteren streite ich mich noch grad mit meinem Arbeitgeber(Industrie; ca 420 Arbeitsplätze) um eine Behindertengerechte umsetzung rum (gelernter Mechaniker). Zum Thema:
Ich hab bei der DRV einen antrag für eine Lenkhilfe und einen antrag für nen zuschuss/Neubeschaffung-KFZ gestellt da ich 2 Schichtig arbeite und Nachts keine Buse bei uns auf dem Land fahren. Die Entfernung zum arbeitsplatz beträgt 4-5km. Jetzt ist von der DRV ein absage der zuschüsse gekommen die wie folgt lautet:
Nach §... wird eine Kraftfahrzeughilfe gewährt, wenn der Antragsteller wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die Fahrt zw. Wohnsitz und Arbeitsplatz oder Ort der beruflichen Bildung auf die Benutzung eines eigenen Krafzfahrzeuges angewiesen ist.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen können sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort trotz der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Fußwege zu den Haltestellen und die benützung Öffentlicher Verkehrsmittel sind ihnen zumutbar.Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor.
Für Tips für nen Widerspruch/eure Erfahrungen bin ich sehr Dankbar!
MFG Frank