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KFZ Beihilfe von der DRV (G140/G141) für eine Lenkhilfe/Lenkknauf

Frankyboy

Nutzer
Registriert seit
13 Aug. 2007
Beiträge
3
Hallo zusammen!
Ich hatte vor 16 Monaten einen Motoradunfall und jetzt ist mein li.Arm teilgelähmt (60% GdB) und ich brauch laut Führerscheinstelle ein KFZ mit Automatik und Lenkhilfe wo Blinker/Licht/Fernlicht usw. integriert ist bzw wo ich die Funktionen steuern kann. Desweiteren streite ich mich noch grad mit meinem Arbeitgeber(Industrie; ca 420 Arbeitsplätze) um eine Behindertengerechte umsetzung rum (gelernter Mechaniker). Zum Thema:
Ich hab bei der DRV einen antrag für eine Lenkhilfe und einen antrag für nen zuschuss/Neubeschaffung-KFZ gestellt da ich 2 Schichtig arbeite und Nachts keine Buse bei uns auf dem Land fahren. Die Entfernung zum arbeitsplatz beträgt 4-5km. Jetzt ist von der DRV ein absage der zuschüsse gekommen die wie folgt lautet:
Nach §... wird eine Kraftfahrzeughilfe gewährt, wenn der Antragsteller wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung nicht nur vorübergehend für die Fahrt zw. Wohnsitz und Arbeitsplatz oder Ort der beruflichen Bildung auf die Benutzung eines eigenen Krafzfahrzeuges angewiesen ist.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen können sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort trotz der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Fußwege zu den Haltestellen und die benützung Öffentlicher Verkehrsmittel sind ihnen zumutbar.Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor.

Für Tips für nen Widerspruch/eure Erfahrungen bin ich sehr Dankbar!

MFG Frank
 
Hallo Frank,

als Begründung nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit angeben. Weiterhin den Antrag begründen, z. B mit Fahrplänen und deinen Schichtarbeitszeiten.

Für die behinderungsbedingten Umbauten kannst du auch mal beim Integrationsamt nachfragen. Vielleicht sind die dafür zuständig.

Nun zum Umbau.

Die Führerscheinstelle entscheidet nicht was du an Umbauten brauchst.

Dies muss ein verkehrsmedizinischer Gutachter der von der FS-Stelle anerkannt ist machen. Der legt auf Grund der Begutachtung fest welche Auflagen du bekommst um einen PKW zu führen. Diese Auflagen werden dann in Kennnummern ausgedrückt und unter Punkt 12 in deinem Führerschein eingetragen.

Mit dem Gutachten musst du dir dann eine Fahrschule suchen die ein auf dich passendes Fahrzeug hat und musst mit diesem eine Fahrprobe bei einem Prüfer machen(selbst für deine simple Lenkradkurbel ist dieser Vorgang nötig).

Solltest du mit einem umgebauten Fahrzeug ohne die dazugehörigen Eintragungen fahren, riskierst du deinen Versicherungsschutz.

Unter dem Link:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/lea/fahrerlaubnisangelegenheiten/fev_gesamt.pdf

findest du ab Seite 100 in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr die Kennnummern.

Solltest du noch Infos zum Umbau benötigen, frag noch mal. Hab den Weg mehrmals machen müssen.

Gruß Jens
 
Vielen Dank mal für Deine Hilfe Werd mal nen Widerspruch einlegen, dann kann ich immer noch reagieren.

Mfg Frank:D:D:D
 
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