Hallo Waldelfe,
meine Bilder (CDs vorhandener Röntgen- und MRT- und CT-Aufnahmen) hat ein mich dann behandelnder Wirbelsäulenspezialist gesichtet und befundet. Doch macht er m.W. keine Zweitbefundung ohne anschließende Behandlung. Man muß also zu ihm in die Praxis. Dieser Wirbelsäulenspezialist kennt sich mit HWS/Kopfgelenken aus.
Ich hatte bei ihm vor Jahren die schleudertraumabedingten Instabilitäten der Kopfgelenke für mehrere Jahre gut in den Griff bekommen, jedoch ist bei mir eine psychische Überlagerung und somatisierte Schmerzempfindung mitverantwortlich, dass die Problematik im KZÜ nicht gänzlich beseitigt werden konnte, zumal jetzt Jahre nach dem Heckaufprall (Autounfall) von ihm veranlaßte Up-Right-Aufnahmen zeigen, dass das Kapselband immernoch geschwollen ist mit Flüssigkeitsansammlung und Reizzustand und ich einen sog. "Dancing Dens" habe.
Meine bei ihm durchgeführte Reha (Privatleistung) am sog. HWS-Techno-Gerät war sehr erfolgreich und die Blockaden in den Kopfgelenken, die ich nach dem Unfall jahrelang selbst beseitigte (Ruck mit beiden Händen), sind seit der Reha bei ihm so gut wie fast gar nicht mehr aufgetreten.
Ansonsten würde ich zur Zweitbefundung nicht zu einem Allgemeinradiologen gehen, sondern die Bilder von einem Facharzt oder Fach-Radiologen nochmal befunden lassen.
Bei mir hat ein Allgemein-Radiologe seine zweimal in größerem zeitlichen Abstand am 3-Tesla-Kernspin gemachten Bilder auch gleich zweimal falsch befundet und bei beiden Untersuchungen nicht gesehen (oder sehen wollen) dass bei einer stattgehabten Schulterluxation die Gelenklippe im hinteren Labrum abgelöst wurde. Erst ein Schulterspezialist (Orthopäde und Chirurg spezialisiert auf Schultern !) hat an beiden Aufnahmen sofort die deutlichen Verletzungen gesehen und für mich einen neuen Befund geschrieben und die Verletzung auch aufgrund seiner jahrzehnte langen Erfahrung als Schulterchirurg als traumatisch beschrieben.
Ich war mit den Aufnahmen zeitgleich auch bei einem zweiten Schulterchirurgen, der mir aber (obwohl er die Verletzungen an der Gelenklippe gesehen haben muß aufgrund seiner Äußerung "Eindeutig, die Kugel war draußen" !) keine Zweitbefundung für ein paar Euro machen wollte, sondern über meinen Anwalt einen Gutachterauftrag wollte, der mich über 1000,- Euro gekostet hätte. Also auch da unterschiedliche Erfahrung mit Fachärzten und Zweitbefundung.
Gruß Bobb