• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

keiner hilft...unverschuldet Verkehrsunfallopfer..Bitte um Erfahrungsaustausch

Hallo Onyx!

Ich schreibe hier mal auf Deine ersten Beiträge ohne den Rest gelesen zu haben.

Also bei mir war mein Unfall 2010, von den Diagnosen dürfte ich schon einiges mehr gehabt haben. Waren beide Beine bettoffen, inkl. starker Aufprall mit dem Helm, dazu Polytrauma. War etwa ein Dreiviertel Jahr im
Krankfnstsnd, und könnte aber die ersten Monate berufliich noch nicht das machen wss ich eigentlich gemacht habe.
Bei mir wollte man auch die Schuld mir zudchieben, und als ich nach 4 Monaten auf Rehs war hat man den Strafprozess mit Diversion eingestellt.
Ich musste dann die Versicherung klagen, und was da alles passiert ist möchte ich hier nicht genauer schildern.
Mit der Zeit kamen dann noch WS Beschwerden dazu, unter anderem HWS.
Habe dann noch irgendwann den Arbeitsplath verloren und viele Jahre nach einer machbaren Tätigkeit gesucht.
Interessant aus Deinem Bericht erscheint mr der Begriff Trauma und/ oder PTBS.
Und genau hier kommt es mir so vor, als ob ich da einiges abbekommen habe, es ist aber
nichts davon festgestellt.

Grüße

Hrc4Life


Das tut mir schrecklich leid was dir passiert ist. Ich danke dir das der Austausch immerhin beim Lesen schonmal Verbündete findet oder man neue Erkenntnisse für sich findet wegen der ptbs.
 
was soll ich sagen es war wohl ein Fehler ihn mit 250€ in
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dir einen Anwalt bezahlen. Das gehört zur Schadensregulierung nach Unfällen. Prinzipiell hätte dein Anwalt dir das sagen müssen.
Ich weiß allerdings nicht wie das ist, wenn die Schuldfrage nicht komplett geklärt ist.
 
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dir einen Anwalt bezahlen. Das gehört zur Schadensregulierung nach Unfällen. Prinzipiell hätte dein Anwalt dir das sagen müssen.
Ich weiß allerdings nicht wie das ist, wenn die Schuldfrage nicht komplett geklärt ist.



Du hast recht und die Schuldfrage ist 100% geklärt. Ich trage 0% schuld. Es ist eine Art Sicherheit für den Anwalt sagte er das ich das Geld wieder bekomme, sobald die Versicherung seine Kosten übernimmt aber wie gesagt bisher rühren die sich nicht bzw sagen nur das die Akte fehlt...
 
Also Anwälte sind so eine Sache und meiner arbeitet auch nur wenn ich ihn nerve... Aber zumindest will er kein Geld. (von der Versicherung schon, aber vonir nicht)

Ich kann nicht einschätzen wie Vertrauenswürdig das ist, wenn Geld genommen wird. Dazu können andere Mitglieder bestimmt mehr sagen. Vielleicht ist das auch gängig?
Wenn du das Gefühl hast, dass nicht vernünftig gearbeitet wird, mach dir nochmal einen Termin beim Anwalt und sprich das an.
Du kannst hier im forum einiges über Anwälte lesen..
Der Großteil sagt, und das ist leider auch meine Erfahrung, dass Mandanten immer zuarbeiten müssen.
Ich wollte auch schon wechseln, aber als ich mir andere Anwälte angeguckt habe, habe ich festgestellt, dass meiner das geringere übel ist..

Ich hoffe du kommst bald mit deiner heilbehandlung voran!
Einen Rehaantrag hattest du schon gestellt oder? ( ich meine das gelesen zu haben) ansonsten wäre das vielleicht eine Möglichkeit während du auf die traumaklinik wartest!

Schönen abend dir! :)
 
Grüß Dich, Onyx!

01
Gut, jetzt wissen wir schon mehr. Da muss ich aber schon sagen, das ist problematisch: Wie kann der RA denn meinen, dass es ohne Akte geht?

(a)
Aufgrund welcher Tatsachen, wenn nicht aufgrund der Polizeiakte, will sich Dein RA denn Gewissheit plus die nötigen Argumente dazu verschaffen, wenn er die Akte nicht selbst anfordert?

(b)
Was macht er denn, wenn der Verischerer die Haftung bestreitet, und zwar nach Ablauf der Aktenaufbewahrungszeit? Da gibt es Bundesländer, da wird die Akte nach 5 Jahren geshreddert. Was dann-? Er sage nicht: "Damit ist nicht zurechnen", weil es durchaus diese Fälle gibt, also ist damit zu rechnen.

(c)
Auch dann, wenn das Haftungsanerkenntnis der gegnerischen Versicherung da ist: Die Akte muss trotzdem her. Es können wichtige Hinweise auf die Menge des Verschuldens in der Akte drin sein, die wir noch nciht kennen. Das kann auf's Schmerzengeld einwirken. Also: Her mit der Akte.

(d)
Nächster Grund: Wir wollen wissen, ob sich dei Versicherung angemessen um Akteneinsicht bemüht hat. Das kann man in der Akte anhand der dort abgehefteten EInsichtsersuchen und Erinnerungen ablesen. Man sieht da auch, ob und ggf. wann die Versicherung die Akte auch hatte. Das ist wichtig, zögerliches Regulieren kann das Schmerzensgeld beeinflussen, also müssen wir wissen, ob es sowas gegeben hat oder nicht.

(e)
Der Anwalt hofft, dass in 10 Tagen schönes Wetter ist, was gut sein kann. Und dass es vielleicht regnet? Das kalkuliert er nicht ein. So kann man keinen schweren Personenschaden bearbeiten! Da gibt es eine Formel, die kennt jeder RA. Er muss "den sichersten Weg gehen". Wenn Du sagst, da muss "der sicherste Weg" gegangen werden, dann sprichts Du damit ein Zauberwort aus. Da weiß dieser RA sofort: "Hoppla - da ist irgendwo einer, der hat meine Sachbearbeitung im fachlichen Blick gehabt. Aufpassen, sonst gibts garantiert Regenwetter - wenn nicht Sturm und Hagel!"

02
Bitte weise Deinen RA an, dass er sofort die Akte einsieht und davon einen kompletten Auszug an Dich schickt.

03
Sag mal: Hast Du eine private Unfallversicherung-? Denk bitte dran:

(a)
Mitglieder des DGB sind über den DGB unfallverischert. Wußtest Du das?

(b)
Viele Arbeitgeber haben für Ihre Arbeitnehmer Gruppen-Unfallversicherungen abgeschlossen, also frag im Lohnbüro anch.

(c)
Auch an Deiner KFZ-Versicherung könnte so eine Versicherung dranhängen.

Falls ja, sag's, dann kann ich paar wichtige Beiträge liefern. O.K.-?

ISLÄNDER
 
Hallo!
Ich verstehe, dass du trampelst und du hast ja dazu gute Tipps bekommen.
Aber warum nimmst du nicht Kontakt mit Krankenkasse auf oder gehst akut in eine normale Psychiatrie, wenn es dir so schlecht geht? Das verstehe ich nicht. Wenn du noch nicht die perfekte Traumatherapie bekommst, ist aber normale Stabilisierung besser als nichts. Und wie ich schon schrieb, ich habe 3 Jahre eine normale Therapie gemacht. Da stand nicht Traumatherapie drauf und trotzdem war sie sehr gut. Und umgekehrt waren 2 Traumatherapien schlecht, erst die dritte brachte den Durchbruch.

Und bei all den Unwägbarkeiten für die du Tipps bekommen hast, du brauchst Geduld. Ich habe bald den 4. Jahrestag und noch immer ist nichts geklärt. Die BG brauche allein 1 Jahr zwischen Gutachten und 1. Bescheid. Ein ganzes Jahr, in dem die nichts zahlten. Die Bearbeitung des Widerspruchs von 6 Monaten ist mal wieder ausgereizt bis auf den letzten Tag und so wird der Anwalt wegen Untätigkeit aktiv, was mich erst mal wieder etwas kostet. Es ist alles nicht schön. Es ist einfach widerlich. Aber so ist es nun einmal. Du musst Geduld mitbringen und deine Energie für Präzision benutzen, statt für Rauchbomben wie Korruption.
Viele Grüße
 
HAllo Isländer

verstehe ich richtig, das "der sicherste Weg" auch das Zauberwort für meine Rechtsanwältin ist?
Sie tut sich ja immer sehr schwermeine Wünsche gegenüber dem Sozialgericht zu vertreten. Zuletzt BAT sie tatsächlich das Gericht mir einen Beistand für den Gutachtertermin zuzugestehen. Die Antwort des Gerichtes kannst du dir denken.
Jetzt habe ich einen 6 seitigen Fragenkatalog an den ersten der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Der zweite darf sich sicher über mehr Seiten freuen.

Sollte ich jetzt also meiner Rechtsanwältin schreiben das ich den sichersten Weg- wähle und diese Fragenkataloge als Antrag zur Erweiterung der Gutachterfragen im Rahmen der Beweisanordnung. Oder schreibe ich das ich möchte das sie den sichersten Weg gefht. ICh glaube das ist schlechtes deutsch.

Gruß
Chris1966
 
Dankeschön ISLÄNDER. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall sogar schon abgeschlossen/eingestellt und als Bußgeld an die Stadt Hamm weitergegeben. Ich habe heute auch sogar das neue Aktenzeichen dazu bekommen. Es ist unfaßbar, dieser Mensch fährt 2 Leute um und nichts passiert - es war ein fahrlässiges Überholmanöver mit Körperverletzung, derjenige hat sich noch nicht einmal bei mir entschuldigt. Ich wäre so gerne wütend und möchte laut schreien - mich macht die Situation jedoch nur ohnmächtiger - ich bin so ein Opfer, ich bin eher wütend auf mich, dass ich nicht nicht wehren kann. Das Vertrauen in die Menschheit ist verloren, vorher habe ich immer an das Gute im Menschen geglaubt. Es ist so, dass dir jemand ein Schlag ins Gesicht verpasst und es passiert nichts. Selbst mein Anwalt sagt, dass das System ungerecht und die Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Ich möchte doch nur meinen Wagen ersetzt bekommen irgendwann wieder ohne Angst Auto fahren können und wieder ein eigenes Auto besitzen - meine Selbstständigkeit zurück erlangen, sorglos leben können. Und mit einer Traumtherapie wieder zurück ins Leben finden.

Dankeschön Teddy als ich deinen Text gelesen habe musste ich sofort in Tränen ausbrechen. Vieles was du schreibst - so fühle ich mich. Der Unfall war ein privater, kein Arbeitsunfall.

Welche Verletzungen machen noch Probleme?
Schlaflos, Kopfschmerzen täglich, Schulter-, Nackenschmerzen, Ängste, Schreckhaft, Vergesslichkeit, Vermeidungsverhalten - sozialer Rückzug, Nervosität - ich knibbel Nagelhaut und Fingerkuppen blutig, Niedergeschlagen, sehr gereizt, Antriebsschwäche also insgesamt die volle PTBS. Vor dem Unfall hatte ich das nicht. Das schlimmste ist, dass ich das Bett abends sehe und es mittlerweile hasse - weil ich weiß das ich nicht einschlafen kann..1,2,3,4,5,6,7 Uhr finde keinen Schlaf. Zwischen 8-10 maximal bisschen Schlaf. Den Tag über ein Zombie. 7 kg schon zugenommen. Ich neige zu Alkohol/Drogenmissbrauch. Im Rausch zu weiterem Missbrauch...
Mein Hausarzt hat mir Neurexen am Anfang verschrieben - dann habe ich eine homöopathische Behandlung bei einem anderen Allgemeinarzt angefangen, 2 Einzelmittel ausgetestet nix half - nun Unterbrechung der Behandlung wegen evtl. psychiatrischen Aufnahme. Wie gesagt ich habe Angst, Angst vor der Angst und noch mehr Angst - Angst vor Menschen/Menschenmengen, Angefasst/angerempelt zu werden, Angst vor Krankenhäusern, Angst vor Geräuschen, Existenzängste, Schuldgefühle - ...

Was habe ich bisher an Therapie erhalten?
4 Monate Physiotherapie bisher (3 Verordnungen)
Überweisung Psychotherapie (warte auf einen Platz)
Überweisung Psychiatrie (dort vorgestellt, wollen mich teilstationär aufnehmen, jedoch keine Traumtherapeuten vor Ort, daher Empfehlung in Traumklinik Bielefeld -> dort Aufnahmeformular ausgefüllt -> warten auf Platz)

Tagebuch schreibe ich.
Es ist einfach alles permanent auf Alarmbereitschaft bei mir. Ich bin hypersensibel. Traumatisiert. In vielen Alltagssituationen wiederholen sich Situationen, indem ich wieder das Gefühl habe, jemand schadet mir und ich kann nicht ausweichen oder mich verteidigen/wehren - weiterhin Opfer. Das Paradoxe: es passieren seitdem Situationen (Retraumatisierungen ??? oder was auch immer) indem sich mein Gefühl bestätigt.
Ich habe zb. mit einem Freund am Anfang viel an den Wochenenden unter Alkoholeinfluss geredet, ihm anvertraut und versucht zu verarbeiten. Dieser hat bei mir eines Abends übernachtet und mich dann nachts heimlich während ich geschlafen habe von hinten nackt fotografiert. Ich bin von dem Licht des Handys wachgeworden - konnte mich aber nicht wehren ... ich habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Ich habe ihn einmal seitdem wiedergesehen und dachte mir nimm deinen ganzen Mut zusammen und sag ihm das du weisst was er getan hat und das er eine Sau ist. Aber nein - Ich gebe mir lieber selbst die Schuld. Das ist eine Art Erleben wie es beim Verkehrsunfall geschah ich versuche es zu schreiben in Kurzfassung: Dieser 18 jährige wollte links in Gegenrichtung/verkehr überholen, nahm dann ein anderes Auto mit und kam mir dann frontal als Geisterfahrer entgegen. Dieser Moment zu wissen es ist egal was du tust, du kannst nicht ausweichen nur über dich ergehen lassen hat sich bei mir manifestiert. Daher der Wunsch irgendwann einmal laut Schreien zu wollen: Nein - Stopp! Mit mir nicht! Das machst du nicht mit mir!
Ich gebe mir irgendwo selbst die Schuld, weil ich den Unfall nicht abwehren/ mich nicht wehren konnte. Schutzlos ausgeliefert. In diesem Gefühlserleben hänge ich fest - zudem kam dann, dass ich bewusstlos mit dem RTW ins Krankenhaus kam und erst im Krankenhaus bemerkte nach und nach wo ich war und auch da das Gefühl alles über mich ergehen zu lassen. Da auch eine Traumarisierung vom Krankenhaus. Ich hoffe auch jemanden helfen zu können, indem ich hier mir offen alles von der Seele schreibe. Ich finde im Internet nur sehr wenig, obwohl es viele Seiten gibt, die hilfreich sind.
 
Grüß Dich, Chris366,

01 "Sicherster Weg"
Es gibt teilweise geschriebene, größtenteils ungeschriebene Regeln über das Verhalten eines RA. Eine der wichtigsten Regel ist: EIn Rechtsanwalt muss sorgfältig sein.

(a)
Wann ist er sorgfältig? Wenn er bei mehreren möglichen Wegen mit gleichen Erfolgsaussichten "den sichersten Weg" wählt.

(b)
Nicht selten aber gibt es zwei Wege: Einen sicheren, der aber weniger Chancen oder mehr Mühe verspricht und einen nicht so sicheren, der aber -wenn's gut geht- besonders erfreuliche Resultate bietet. Dann muss der RA dem Mandanten beide Wege vorstellen und die wesentlichen Chancen und Risiken jedes Weges.

(c)
Wählt der Mandant dann den riskanteren Weg, ist das in Ordnung. Diesen riskanten Weg muss der RA dann wieder auf möglichst sichere Weise beschreiten.


02 "Begleitperson zum Gutachter"

Da ist m.E. ein Irrtum passiert. Das Thema bohren wir jetzt aber mal gründlich aus!

(a)
WENN der Proband das haben will, darf m.E. immer der eigene Anwalt dabei sein, aus Gründen der Chancengleichheit auch der gegnerische.


(b)
Begründung ist eigentlich einfach:

(ba)
Zur Diskussion steht der Schutz der Intimsphäre des Probanden. Ob und wieviel Schutz er haben will, entscheidet der Proband, sonst keiner, weil der Proband Inhaber seiner Persönlichkeitsrechte ist, Art. 1 und 2 des Grundgesetzes! Speziell für die Gerichte: § 171 b Absatz 4 GVG. In § 171 b GVG steht, dass Dir gegen Deinen Willen kein Intimschutz aufgerängt werden kann. Auch nicht vom Gericht oder vom Gutachter. Ob auf den Schutz der Intimsphäre verzichtet wird, muss jeder selbst entscheiden (BVerfG NJW 84/419). Bundesverfassunggericht, also: Dann ist es so, ausdiskutiert!


(bb)
Wenn der Proband seinen RA dabei haben, hat der Anwalt ein Recht auf Teilnahme bei der Begutachtung, weil das ein Teil des Prozesses ist, das Prozessieren sein Beruf ist und er nach Art. 14 GG ein Recht hat auf freie Berufsausübung: Das Recht auf freie Berufsausübung kann zwar durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Aber wo wäre das Gesetz, das hier eine SChranke bildet? Das Gesetz gibt's nicht!

(c)
Immer wieder werden 2 Entschiedungen zitiert, wonach das angeblich falsch ist:

Das OLG München (NJW-RR 91/896) versagte einem Zahnarzt, der wegen Kunstfehlers verklagt war nicht, bei der Begutachtung dabei zu sein. Aber der dortige Kläger hatte seiner Anwesenheit nicht zugestimmt: Die Entscheidung paßt also nicht, wenn Du zustimmst, anderer Sachverhalt also.

Das OLG Köln (NJW 92/1568): Die wegen Kunstfehlers beklagte Ärztin wollte dabei sein, ging nicht: Das bedürfe das "der ausdrücklichen Zustimmung der Gegenpartei". Nun, wenn Du aber zustimmst, dann: Siehe OLG München!

Was sollen uns Entscheidungen sagen, die zu einem definitv anderem Sachverhalt ergangen sind? (Komisch, wie oft irgendwelche Entscheidungen zitiert werden, von denen nach gründlicher Lektüre hinterher nur klar ist: Themaverfehlung! Gefühlt, ist jedes 4. Zitat eine geistige Fehlzündung!)


(d)
So, und jetzt wird --! Jetzt wird geklotzt!

Die Anwesenheit der Prozessbevollmächtigten haben in klarstellenden Beschlüssen folgende Gerichte als zulässig beurteilt:

Landgericht Hamburg (Beschluss 332 O 511/02 vom 30.10.2003)
Landgericht München I (Beschluss 12 O 2400/07 vom 6.12. 2007)
Landgericht Nürnberg (Beschluss 8 O3862/08 vom 30.12.2009)
Landgericht Passau (Beschluss 4 O 63/07 vom 31.07.2007)
Landgericht Passau (Beschluss 1 O 1027/08 vom 16.06.2009)
Landgericht Ravensburg (Beschluss 4 O 168/03 vom 7.11.2003)
Landgericht Traunstein (Beschluss 3 O 4178/09 vom 31.7.2009)
Landgericht Traunstein (Beschluss 8 O 5039/13 vom 11.11.2014)
Sozialgericht Konstanz (Beschluss S 8 U 551/08 vom 02.06.2008)
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, (Beschluss L 4 B 33/06 vom 23.02.2006)
Sächsisches Landessozialgericht (Beschluss L 2 U 143/09 vom 03.01.2011
Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss 5 U 115/99 v. 5.5.2006)
Oberlandesgericht Zweibücken 3 W 25/00 (Beschluß v. 2.3.2000)

So, das sollte doch mal langen, oder? (Ein Hoch eine wohlgepflegte Sammlung an Entscheidungen. Mit Gold nicht aufzuwiegen, sage ich!)

(e)
Wenn der Proband einen Beobachter schicken darf, muss auch der Gegner einen Beobachter schicken dürfen: Gleiches Recht für alle (BGH NJW 75/1363)! Selbstverständlich ist auch, dass das Gericht dabei sein darf.

(f)
Tipp: Rechtzeitig vor der Begutachtung ankündigen, dass der eigene RA mitkommt, und, um Befangenheitsanträge gegen den Gutachter zu vermeiden: Diesen vorher darauf hinweisen, dass er auch den Gegner laden muss!

Noch Fragen?


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer

Dank für deine Ausführungen.
Gutachten ist ja gelaufen und Rechtsanwältin wollte nicht mit. Gericht lehnte "Bitte" nach der Begleitperson ab, da es sich da nicht drin einmischt. Aussage Richterin: Die Sachverständigen sind gut informiert und kennen die Regeln. Sie schreib nicht das sich die Sv an an die gesetzlichen Vorgaben halten und welche Konsequenzen das Gericht daraus zieht.

Trotz Ankündigung der Begleitperson (schriftlich) durfte meine Freundin nicht dabei bleiben.
Resultat: Wichtige Aussagen von mir wurden natürlich wie befürchtet nicht berücksichtigt.

Aber: Das darf nun meine Rechtsanwältin glatt bügeln. SIe wollte nicht mit (Freitags hat sie ja immer frei), schrieb mir sogar ich solle dann halt alleine rein. Meine Ankündigung der Begleitperson nach §XYZ SGB 10 an den SV bliebt unbeachtet. Da wird sie also auch den sichersten Weg einschlagen müssen um die Kurve zu bekommen.

Nun aber genug der sachfremden Ausschweifungen in diesem Thread
Schönen Tag an Alle

Chris1966
 
Hallo ihr Lieben

ich habe vor 2 Wochen einen heftigen Schlag ins Gesicht erhalten, den ich erstmal verarbeiten musste. Die Versicherung des Unfallverursachers sowie mein Anwalt und die dritte Unfallbeteiligte haben nun die Ermittlungsakte vorliegen. Seither obwohl zu 100% die Schuld dem 18 jährigen laut Polizei gegeben wurde streitet seine Versicherung die Haftung ab. Schuld sei nun die 3te Unfallbeteiligte. Sprich einfach einen Streit anfangen um weiterhin Mätzchen zu spielen und nicht zahlen zu müssen. Und alles auf meinem Rücken austragen.

Nun muss ich mich als 2te Instanz an die Krankenkasse wenden in der Hoffnung, dass diese die Heilbehandlung einer ambulanten bzw stationären Traumtherapie übernehmen.

Ein neuer Kampf beginnt.

Ein ganz unsinniger und kräftezehrender Kampf.

Leider hat mir die Traumklinik in Bielefeld abgesagt, da ich zuvor keine ambulante Psychotherapie gemacht habe. Diese Klinik ist gesetzlich. ich habe nun 2 neue Adressen von Kliniken erhalten, jedoch beides Private: EOS-Klinik und Christoph-Dornier Klinik in Münster

Habt Ihr Erfahrungen? Soll ich einen neuen Beitrag eröffnen dazu?

Ich habe zb Fragen:

- Wie sieht eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung aus? Muss ich zum sozialen Dienst der Krankenkasse?
- Inwieweit darf ich eine Klinik aussuchen?
- Wenn ich 2 Kliniken vorstelle, muss ich die nehmen, die die Krankenkasse möchte?
- Wie sieht ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse für Kostenerstattung aus? Welche Punkte muss ich beschreiben? Bsp.: Auswirkungen der Krankheit, Beeinträchtigungen etc.?



Ich danke auch.
 
Top