Grüß Euch alle!
01
Ich verstehe jedes Unfallopfer, das sich befremdet, ja beleidigt fühlt, wenn es so einen Ausgang des Ermittlungsverfahrens sieht.
Es ist möglich, das Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat wieder aufzunehmen. Die Rechtskraft des Bußgeldbescheides muss dem nicht entgegegenstehen, § 84 OWiG.
02
Nur....ist das wirklich hilfreich? Und da habe ich Zweifel:
(a) Die Kräfte von Onyx sind begrenzt. Das, glaube ich, sieht man, wenn man die Beiträge mit ihrer großen Verzweiflung liest.
(b) Sind Kräfte begrenzt, muss man sie auf die "Hauptkriegsschauplätze" konzentrieren. Die heißen bei Onyx:
(ba) Hilfe beschaffen vor allem im Psychischen BEreich, damit Onyx aus dem Loch wieder rauskommt.
(bb) Schadensersatzforderungen schnell bewirtschaften.
(c) Nebenkriegsschauplätze: Keine Mühe und Plage da rein investieren, das fehlt hinterher als Kraft im Kampf um die wirklich wichtigen Dinge. Daher meint harter (!) Rat:
Onyx muss jetzt an die Ermittlungsakte ran. Wenn sie zu einer Bußgeldakte "herabgestuft" wurde, bitte in der Bußgeldbehörde Radau machen, wieso die gesetzliche Akteneinsicht nicht kommt, da auch mal einen Vorgesetzten auf Schalmperei in seinem Laden ansprechen und ahrt anchfragen, mit welchen Methoden er das wiedergutmachen will (z.B.: Akte mit dem Polizeiauto in die Kanzeli fahren, damit die Postlaufzeit erspart wird), und die beiden, unter (ba) und (bb) genannten Punkte ansteuern.
03
Aus isländischer Erfahrung: Wenn Du Dich mit einem Gelände-Lastwagen durch Lavageröll arbeitest, dann frag nicht lang, ob das einen Beule im Blech geben kann oder nicht. Die gibt's immer wieder mal, aber was soll's? Hauptsache, Du hats auf diese Weise Deine Schafe in Sicherheit gebracht, die irgendwo zwischen den Lavablöcken rumlaufen.
ISLÄNDER
01
Ich verstehe jedes Unfallopfer, das sich befremdet, ja beleidigt fühlt, wenn es so einen Ausgang des Ermittlungsverfahrens sieht.
Es ist möglich, das Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat wieder aufzunehmen. Die Rechtskraft des Bußgeldbescheides muss dem nicht entgegegenstehen, § 84 OWiG.
02
Nur....ist das wirklich hilfreich? Und da habe ich Zweifel:
(a) Die Kräfte von Onyx sind begrenzt. Das, glaube ich, sieht man, wenn man die Beiträge mit ihrer großen Verzweiflung liest.
(b) Sind Kräfte begrenzt, muss man sie auf die "Hauptkriegsschauplätze" konzentrieren. Die heißen bei Onyx:
(ba) Hilfe beschaffen vor allem im Psychischen BEreich, damit Onyx aus dem Loch wieder rauskommt.
(bb) Schadensersatzforderungen schnell bewirtschaften.
(c) Nebenkriegsschauplätze: Keine Mühe und Plage da rein investieren, das fehlt hinterher als Kraft im Kampf um die wirklich wichtigen Dinge. Daher meint harter (!) Rat:
Onyx muss jetzt an die Ermittlungsakte ran. Wenn sie zu einer Bußgeldakte "herabgestuft" wurde, bitte in der Bußgeldbehörde Radau machen, wieso die gesetzliche Akteneinsicht nicht kommt, da auch mal einen Vorgesetzten auf Schalmperei in seinem Laden ansprechen und ahrt anchfragen, mit welchen Methoden er das wiedergutmachen will (z.B.: Akte mit dem Polizeiauto in die Kanzeli fahren, damit die Postlaufzeit erspart wird), und die beiden, unter (ba) und (bb) genannten Punkte ansteuern.
03
Aus isländischer Erfahrung: Wenn Du Dich mit einem Gelände-Lastwagen durch Lavageröll arbeitest, dann frag nicht lang, ob das einen Beule im Blech geben kann oder nicht. Die gibt's immer wieder mal, aber was soll's? Hauptsache, Du hats auf diese Weise Deine Schafe in Sicherheit gebracht, die irgendwo zwischen den Lavablöcken rumlaufen.
ISLÄNDER