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Keine Pauschalen für Nebenkosten

sam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
1 Sep. 2006
Beiträge
795
Keine Pauschalen für Nebenkosten,

Bei der Übernahme von Heiz - und Nebenkosten für Wohnungen von Arbeitslosen dürfen die Kommunen keine Pauschalen zu Grunde legen.

Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts ( LsG ) Rheinland- Pfalz hervor,
Az: L 3 ER 148 / 06 AS.

Dagegen sei der Leistungsträger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter darf die Höhe der Kaltmiete nicht mit einer Pauschalierung von Neben - und Heizkosten verknüpft werden.

Die tatsächlichen Kosten seien zu übernehmen.
 
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