Keine Pauschalen für Nebenkosten,
Bei der Übernahme von Heiz - und Nebenkosten für Wohnungen von Arbeitslosen dürfen die Kommunen keine Pauschalen zu Grunde legen.
Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts ( LsG ) Rheinland- Pfalz hervor,
Az: L 3 ER 148 / 06 AS.
Dagegen sei der Leistungsträger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen.
Nach Ansicht der Richter darf die Höhe der Kaltmiete nicht mit einer Pauschalierung von Neben - und Heizkosten verknüpft werden.
Die tatsächlichen Kosten seien zu übernehmen.
Bei der Übernahme von Heiz - und Nebenkosten für Wohnungen von Arbeitslosen dürfen die Kommunen keine Pauschalen zu Grunde legen.
Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts ( LsG ) Rheinland- Pfalz hervor,
Az: L 3 ER 148 / 06 AS.
Dagegen sei der Leistungsträger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen.
Nach Ansicht der Richter darf die Höhe der Kaltmiete nicht mit einer Pauschalierung von Neben - und Heizkosten verknüpft werden.
Die tatsächlichen Kosten seien zu übernehmen.