Hallo zusammen,
hab grad dies bei t-online.de gefunden:
Keine Nachzahlung bei Rentenfehlern
Rentenbescheid mit Euro-Geldscheinen und Münzen (Foto: dpa)
Immer wieder kommt es zu Fehlern bei der Berechnung der Rente. Kein Wunder, dass so mancher Rentenbescheid vor Gericht angefochten wird. Bei Erfolg konnten die Rentner auch bisher mit einer Nachzahlung rechnen. Doch das dürfte sich nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" ändern. Danach werden die Korrekturen der Richter nur noch bei künftigen Rentenzahlungen berücksichtigt.
Kaum bekannte Klausel im Sozialgesetzbuch
Als Grund für das neue Verfahren bezeichnet das Nachrichtenmagazin eine bislang kaum bekannte Klausel des Sozialgesetzbuches, die zum 1. Mai in Kraft trat. Die Gesetzesverschärfung treffe vor allem Rentner, deren Bescheide aufgrund höchstrichterlicher Urteile nach oben korrigiert werden. Bislang musste die Rentenversicherung in diesem Fall zu wenig gezahlte Bezüge bis zu vier Jahre lang rückwirkend erstatten. Mit der Neuregelung sollen nur noch künftige Renten nach den Vorgaben der Richter aufgestockt werden.
Betroffene sollen Bescheide anfechten
Der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, Martin Reißig, übte scharfe Kritik an der Neuregelung. "Das ist eine echte Enteignung." Der Verband will die umstrittene Klausel nicht hinnehmen und vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Betroffenen rät er, möglichst viele Bescheide durch Einsprüche offen zu halten.
Ganzer Beitrag: http://onwirtschaft.t-online.de/c/12/33/80/64/12338064.html
Gruß Jens
hab grad dies bei t-online.de gefunden:
Keine Nachzahlung bei Rentenfehlern
Rentenbescheid mit Euro-Geldscheinen und Münzen (Foto: dpa)
Immer wieder kommt es zu Fehlern bei der Berechnung der Rente. Kein Wunder, dass so mancher Rentenbescheid vor Gericht angefochten wird. Bei Erfolg konnten die Rentner auch bisher mit einer Nachzahlung rechnen. Doch das dürfte sich nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" ändern. Danach werden die Korrekturen der Richter nur noch bei künftigen Rentenzahlungen berücksichtigt.
Kaum bekannte Klausel im Sozialgesetzbuch
Als Grund für das neue Verfahren bezeichnet das Nachrichtenmagazin eine bislang kaum bekannte Klausel des Sozialgesetzbuches, die zum 1. Mai in Kraft trat. Die Gesetzesverschärfung treffe vor allem Rentner, deren Bescheide aufgrund höchstrichterlicher Urteile nach oben korrigiert werden. Bislang musste die Rentenversicherung in diesem Fall zu wenig gezahlte Bezüge bis zu vier Jahre lang rückwirkend erstatten. Mit der Neuregelung sollen nur noch künftige Renten nach den Vorgaben der Richter aufgestockt werden.
Betroffene sollen Bescheide anfechten
Der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, Martin Reißig, übte scharfe Kritik an der Neuregelung. "Das ist eine echte Enteignung." Der Verband will die umstrittene Klausel nicht hinnehmen und vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Betroffenen rät er, möglichst viele Bescheide durch Einsprüche offen zu halten.
Ganzer Beitrag: http://onwirtschaft.t-online.de/c/12/33/80/64/12338064.html
Gruß Jens