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Keine Nachzahlung bei Rentenfehlern

j_e_n_s

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Feb. 2007
Beiträge
1,329
Ort
Sachsen
Hallo zusammen,

hab grad dies bei t-online.de gefunden:

Keine Nachzahlung bei Rentenfehlern





Rentenbescheid mit Euro-Geldscheinen und Münzen (Foto: dpa)
Immer wieder kommt es zu Fehlern bei der Berechnung der Rente. Kein Wunder, dass so mancher Rentenbescheid vor Gericht angefochten wird. Bei Erfolg konnten die Rentner auch bisher mit einer Nachzahlung rechnen. Doch das dürfte sich nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" ändern. Danach werden die Korrekturen der Richter nur noch bei künftigen Rentenzahlungen berücksichtigt.


Kaum bekannte Klausel im Sozialgesetzbuch
Als Grund für das neue Verfahren bezeichnet das Nachrichtenmagazin eine bislang kaum bekannte Klausel des Sozialgesetzbuches, die zum 1. Mai in Kraft trat. Die Gesetzesverschärfung treffe vor allem Rentner, deren Bescheide aufgrund höchstrichterlicher Urteile nach oben korrigiert werden. Bislang musste die Rentenversicherung in diesem Fall zu wenig gezahlte Bezüge bis zu vier Jahre lang rückwirkend erstatten. Mit der Neuregelung sollen nur noch künftige Renten nach den Vorgaben der Richter aufgestockt werden.

Betroffene sollen Bescheide anfechten
Der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, Martin Reißig, übte scharfe Kritik an der Neuregelung. "Das ist eine echte Enteignung." Der Verband will die umstrittene Klausel nicht hinnehmen und vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Betroffenen rät er, möglichst viele Bescheide durch Einsprüche offen zu halten.

Ganzer Beitrag: http://onwirtschaft.t-online.de/c/12/33/80/64/12338064.html

Gruß Jens
 
Hallo JENS,

schön das der Focus mal wieder eine Schlagzeile draus macht, aber wer lesen konnte, der hat dies hier schon vor Monaten lesen können. Wir haben über diese Sauerei schon berichtet. Aber wir können nur hoffen, dass sich viele wehren und so die Aufhebung erreichen.

Gruß von der Seenixe
 
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