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Keine Hüfte mehr - Versicherung bietet nur Abfindung

Happy Ann

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Sep. 2021
Beiträge
2
Hallo in die Runde,
mein Vater ( seit Jahrzehnten privat Unfallversichert), ist im Mai 2020 beim Spaziergang gestürzt - Schenkelhalsfraktur. Nun 13! Op´s später hat er endgültig keine Hüfte mehr, sog. Girdlestone Situation.
Seine Unfallversicherung hat im nun natürlich fristgerecht gekündigt und möchte den Vorfall mit einer Abfindung endgültig abschließen.
Falls wir diese nicht annehmen, lassen sie das Gutachten zur Abrechnung erst im November 2022 erstellen?
Kann das richtig sein?
Danke von jmd. völlig überforderten…Lg Ann
 
Hallo Ann,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Wir kennen leider Deine Versicherungsbedingungen nicht. Zumindest einen gewaltigen Vorschuß sollte die PUV zahlen.
Was soll Deine PUV zusätzlich zahlen? Wie hoch ist die vorgeschlagene Invaliditätsleistung in Prozent?

Zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung​


Die Invaliditätsleistung wird in aller Regel spätestens zum Ende des 3. Unfalljahres – bei Kindern kann die Frist verlängert werden – fällig (§ 188 VVG). Bis zu diesem Zeitpunkt kann, wenn eine Besserung oder Verschlechterung der Gesundheitsschädigung dies erfordert, die Neubemessung des Grades der Invalidität – nach der Erstbemessung – von beiden Seiten verlangt werden (§ 11 IV AUB 88, 94 und Ziff. 9.4 AUB 99, 2008, 2010, 2014).
Eine Neubemessung setzt eine Erstbemessung voraus. Diese ist in aller Regel 1–1,5 Jahre nach dem Unfall möglich. Lange Zeit war streitig, auf welchen Zeitpunkt sich die in einem Rechtsstreit zu klärende Erstbemessung zu beziehen hat. Abzustellen ist auf die Invaliditätseintrittsfrist, also 1 Jahr (§ 7 I. (1) AUB 88, 94, Ziff. 2.1.1.1 AUB 99, 2008, 2010) bzw. 15 Monate (Ziff. 2.1.1.2 AUB 2014) nach dem Unfall (BGH, Urteil vom 18.11.2015 – IV ZR 124/15). Auf diesen Zeitpunkt ist also auch für die Prognose der Unfallfolgen abzustellen, wobei alle Erkenntnisse zu den Prognosegrundlagen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Invaliditätseintrittspflicht schon im Grundsatz vorlagen, verwertet werden dürfen, jedoch spätere nicht vorhersehbare Entwicklungen, die die Prognose beeinflussen würden, nicht berücksichtigt werden können.

Du bist mit hier nicht allene mit Deinem Problem. Gehe bitte über die Suche, dann findest Du weitere Problemfälle.
Unter anderem in diesem Thread.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe Ann,
laßt Euch unbedingt von einem Fachanwalt beraten, denn auf der Seite der Unfallversicherung werden auch Anwälte die Angelegenheit bearbeiten.

Wenn ich Euch einen Hinweis für die Behandlung geben darf, wendet Euch einmal an die Endoklinik in Hamburg, dort ist man auf Komplikationen bei der Implantation von Endoprothesen spezialisiert.

Alles Gute,
KS 1973
 
Vielen Dank für die Antworten.
Anwalt habe ich nun zu Rate gezogen, da der Fakt, dass mein Vater keine Hüfte mehr hat, ja bestehen bleibt.
@ KS1973—Danke für den Tipp “Hamburg“, aber wir haben gleich nachdem Komplikationen auftraten, zu einem Endoprothetik Spezialisten gewechselt, der infizierte Implantate 5-6x pro Woche operiert.
Man ist sich gar nicht bewußt, wie oft solche Keime vorkommen…
 
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