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Keine Bearbeitung des Antrages GdB

schatti1978

Mitglied
Registriert seit
3 Dez. 2011
Beiträge
32
Hallo zusammen,

ich habe im Februar diesen Jahres einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt: Dieser wurde auf Grundlage eines Reha-Berichtes abgelehnt. (ohne meine anderen Ärzte zu fragen)

Natürlich habe ich gegen dies Ablehnung Wiederspruch (das war im Juni) eingelegt. Mittlerweile ist Dezember und es noch garnichts passiert.

Kann man dagegen vorgehen?
 
Hallo Schatti,

wenn Du schon Widerspruch im Juni eingelegt hast und noch nichts vom VA gehört hast, dann kannst Du nun Untätigkeitsklage gegen das VA beim SG einreichen.

Untätigkeitsklage im Widerspruchsverfahren ist nach 3 Monaten möglich.

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke Wenn mann vor dem Arbeitsunfall keine Beschwerden hatte und das Vorsorgungsamt ein GdB von bspw. 30 feststellt = MdE ? ? ?
 
Hallo Schatti,

das VA muss ALLE Deine Erkrankungen in die Bewertung miteinfliesen lassen, d. h. wenn Du z. B. einen Herzschrittmacher hast, Diabetiker bist sonstige organischen Probleme hast.

Die BG bewertet nur die Einschränkungen der Unfallfolgen.

Das VA muss alle körperlichen Einschränkungen / Erkrankungen in die Bewertung einfliessen lassen.

Somit darf der GdB/GdS nicht gleich oder geringer liegen wie die MdE-Bewertung der BG, weil beim GdB alles einfließt, was Dich auch im alltägl. Leben behindert.

Lies viel hier im Forum - da steht schon eine Menge bzgl. Deiner Fragen.

Grüße
Kasandra
 
Hallo schatti1978,

bevor Du gegen den Bearbeitungsstand vorgehst, solltest Du folgendes überlegen:

welche Beeinträchtigungen sollen aufgrund welcher Basis festgestellt und berücksichtigt werden? Welche Tatsachen der gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen im Alltag liegen dem VA vor - sprich, welche Informationen zur Entscheidung hast Du vorgelegt? Du schreibst

Dieser wurde auf Grundlage eines Reha-Berichtes abgelehnt. (ohne meine anderen Ärzte zu fragen)


  • ad 1: ein Reha-Bericht ist hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der vorliegenden Einschränkungen wenig aussagefähig.
  • ad 2: warum wurden die anderen Ärzte nicht befragt? Liegen dem VA darüber überhaupt Informationen und eine Schweigepflichtentbindung vor?
Da ich jetzt nicht herausgelesen habe welche gesundheitlichen Störungen vorliegen oder welche Du von den vorliegenden zu einer Anerkennung bringen willst, nur soviel:


Das VA benötigt sämtliche Arztberichte zu den geltend gemachten Krankheiten; ein Reha-Bericht reicht dazu sicher nicht.
Weiter bzw. alternativ zur Einholung der Berichte müssen entsprechende Schweigepflichtentbindungen ggü. den behandelnden Ärzten vorliegen, damit das VA entsprechende Auskunft einholen kann.
Drittens reicht es iA nicht, die bestehenden Krankheiten und gesundheitlichen Störungen vorzubringen. Ausschlaggebend und daher notwendig ist es daher, die dadurch entstehenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen im Alltag und im allgemeinen Lebensablauf zu erläutern.


Damit erleichterst Du die Arbeit des VA und verkürzt auch dementsprechend die Bearbeitungszeiten.




Gruss


Sekundant
 
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