Hallo,
ich habe nach einem privaten Unfall eine Anschlussheilbehandlung (AHB) von drei Wochen (innerhalb von 2 Wochen) nach dem Aufenthalt im Akutkrankenhaus bekommen. Verordnung erfolgte durch Akutkrankenhaus, welches die OP und Erstversorgung durchgeführt hat.
Kostenträger ist aber die Deutsche Rentenversicherung Bund und nicht die private Krankenversicherung. Da die AHB durch die Rentenversicherung bezahlt wird, lehnt nun die Private Krankenversicherung die Leistung Tagegeld sowie KRANKENHAUS-Tagegeld ab. Es bestünde hier ein Ausschluss, da es sich um eine Rehamassnahme eines gesetzlichen Rehabilitationsträgers handele, für die kein Versicherungsschutz bestünde. Ebenfalls bestünde kein Anspruch auf das vereinbarte Krankentagegeld ab der 7. Woche (= Ende der Lohnfortzahlung) für die Dauer der "Rehamassnahme". Ob es Geld über die BfA gibt, weiss ich nicht. Übergangsgeld wurde beantragt.
Ich habe die Leistung Krankenhaustagegeld abgeschlossen für die Mehrkosten, die während eines stationären Krankenhausaufenthaltes entstehen (Besuche, Fernseher; Telefon, zeitweise Unterbringung von Angehörigen usw.) und bin jetzt sehr enttäuscht, dass meine private Krankenversicherung nicht zahlen will, obwohl ich eindeutig stationär im Krankenhaus liege.
Zu dieser Thematik soll es ein Urteil des Landgerichtes Hildesheim geben, welches ich nirgendwo finden kann. Kann jemand helfen bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen mit privaten Krankenversicherungen?
ich habe nach einem privaten Unfall eine Anschlussheilbehandlung (AHB) von drei Wochen (innerhalb von 2 Wochen) nach dem Aufenthalt im Akutkrankenhaus bekommen. Verordnung erfolgte durch Akutkrankenhaus, welches die OP und Erstversorgung durchgeführt hat.
Kostenträger ist aber die Deutsche Rentenversicherung Bund und nicht die private Krankenversicherung. Da die AHB durch die Rentenversicherung bezahlt wird, lehnt nun die Private Krankenversicherung die Leistung Tagegeld sowie KRANKENHAUS-Tagegeld ab. Es bestünde hier ein Ausschluss, da es sich um eine Rehamassnahme eines gesetzlichen Rehabilitationsträgers handele, für die kein Versicherungsschutz bestünde. Ebenfalls bestünde kein Anspruch auf das vereinbarte Krankentagegeld ab der 7. Woche (= Ende der Lohnfortzahlung) für die Dauer der "Rehamassnahme". Ob es Geld über die BfA gibt, weiss ich nicht. Übergangsgeld wurde beantragt.
Ich habe die Leistung Krankenhaustagegeld abgeschlossen für die Mehrkosten, die während eines stationären Krankenhausaufenthaltes entstehen (Besuche, Fernseher; Telefon, zeitweise Unterbringung von Angehörigen usw.) und bin jetzt sehr enttäuscht, dass meine private Krankenversicherung nicht zahlen will, obwohl ich eindeutig stationär im Krankenhaus liege.
Zu dieser Thematik soll es ein Urteil des Landgerichtes Hildesheim geben, welches ich nirgendwo finden kann. Kann jemand helfen bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen mit privaten Krankenversicherungen?