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Kein Kniefall vor dem weißen Kittel

Die wichtigsten Aussagen hierzu - Achtung Verjährung

Achtung Verjährung
Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB), nachdem der Patient Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt hat.


Wird der Behandlungsfehler nicht rechtzeitig bekannt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 199 BGB). Die Regelungen für den Übergang zwischen altem und neuem Recht sind kompliziert. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Juristen beraten.


Gruss von Cateye :)
 
Hallo ruediger,

danke für den Link,
jede Sendung, die hilft aufzuklären, ist für Geschädigte, und solche die demnächst dazugehören, ein Minitrost.

Ich kann es mir nicht verkneifen, zu dem letzen Satz auch meinen Kommentar abzugeben:
Zitat:
"Strafverfahren gegen Ärzte führen nur selten zu einer Verurteilung."

Mein Kommentar: Und wenn sie nicht der Schlag trifft, dann pfuschen sie noch heute!:rolleyes:

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

ich versuche einen Schlag auszuteilen, aber die Sendung machte mir klar , dass es sehr schwer werden wird.

Meine Hoffnung stirbt zu letzt.

MFg Pharao50
 
für mich war die aussage interessant, lieber einen vergleich anzustreben, als sich auf klagen einzulassen, da die summen hier höher liegen würden, als bei einem gewonnenen prozess!

ausserdem, alles entscheidet sich in der ersten instanz, die zweite wäre (sinngemäss) larafari.

nur, wozu brauchen wir dann eine zweite?

mfg
pussi
 
Hallo,

Eine "Weich-Ei-Mentalität" hat mir bei den Ärzten (besonders bei meinem damaligen Hausarzt) auch nie weitergeholfen, wurde vertröstet und passiert ist gar nichts! Hatte das irgendwann mal abgeschafft und nun klappt es viel besser!

gruß

Hollis
 
Hallo zusammen,

wir kommen peu á peu vorwärts.

Allein, dass Pharao50 den Mut hat, "auszuholen", das ist gut.

Nun müssen wir zusammen helfen, dass die Erkenntnis von pussi, nämlich dass sie in der ersten Instanz erfolgreich sein muss, Wirklichkeit wird.

Das Forum hat irgendwann mal den Vorschlag gemacht, einen eigenen Anwalt für uns zu engagieren.

Das wäre nicht schlecht. Er muss nicht im Vordergrund in Erscheinung treten, es reicht, wenn er sich darum kümmert, dass alles seine Richtigkeit hat im Sinne der Unfallopfer.

Ich hatte einen Anwalt, der z.B. behauptet, er sei auch Arzt.
Davon habe ich während seiner Mandatsarbeit für mich rein garnichts gemerkt. Im Gegenteil!

Wir brauchen solche Möchtegerns nicht, die sich nur an unserem Schicksal bereichern wollen.

Deshalb sollte jemand für uns da sein, der alles Überwacht, an den man sich wenden kann, ohne ausgeschmiert zu werden.

Medizinische Kenntnisse haben wir genug im Forum und im google, auch unsere behandelndene Ärzte sind meist in Ordnung.

Unser Problem ist die Gutachterei, das Gericht und unsere Mandatsvertreter (Anwälte).

Erste Instanzen können gewonnen werden, müssen keinen Vergleich annehmen - der sowieso überflüssig ist, wenn unsere Sache vor Gericht korrekt vorgetragen wird, und alle Prozessabläufe korrekt überwacht werden, auch die "unsichtbaren Nischen" beachtet werden, und alles im Sinne des Unfallopfers ausgeführt wird.

Kein Anwalt braucht sich bei guter Vorbereitung von einem Richter vorführen zu lassen, nach Marionettenart der konstanten Prozesspartei!
Das tun nur Anwälte, die ebenfalls in dem "Hase und Igel"-Wettkampfgebaren involviert sind.

Joker schrieb es deutlich an, es liegt am Richter, und seiner Gesinnung.
Also muss seine Gesinnung korrigiert werden, so sagt auch der Richter im Justizministerium.

Kniefall vor etwas heißt doch nichts anderes, als blind vertrauender Glaube!

Also macht die Augen auf und vertraut auf euer Bauchgefühl.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

ich alleine hätte den Mut nicht und ich kann der Anwältin, wie schon geschrieben, nicht so viel helfen.
Die Kanzlei wurde mir hier in diesem Forum empfohlen und mein Bauchgefühl sagt mir, dass die gut sind.

Wie alles wird und was dabei rauskommt das weiß niemand.

Nur mein Gegenüber gibt nichts zu und so kann ich vorher keinen Vergleich eingehen. Es wurde ja alles richtig gemacht bei mir.
Also muss ich Klage einreichen.

Wohl ist mir aber nicht bei der ganzen Sache.

Naja kommt Zeit kommt Rat........

MFG Pharao50
 
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