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kein Anspruch auf eine Papierakte? Gerichtsbescheid SG Gießen vom 05.11.2021 - S 20 AL 70/21 -

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,
das Sozialgericht Gießen, Gerichtsbescheid vom 05.11.2021 - S 20 AL 70/21 - hat entschieden:

Kein Anspruch auf Seitennummerierung und Übersendung eines Papierausdrucks einer elektronischen Verwaltungsakte
Elektronische Akteneinsicht ausreichend

Bei einer elektronischen Verwaltungsakte besteht kein Anspruch auf Seitennummerierung und Übersendung eines Papierausdrucks. Vielmehr genügt die elektronische Akteneinsicht. Dies hat das Sozialgericht Gießen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2021 ein Zahnarzt vor dem Sozialgericht Gießen auf Einsicht in Verwaltungsakten. Der Zahnarzt befand sich in einem Rechtsstreit über die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Behörde führte die Akten elektronisch und hatte dem Anwalt des Zahnarztes Akteinsicht dadurch gewährt, dass ihm sämtliche Unterlagen in sein elektronisches Anwaltspostfach übersandt wurden. Der Anwalt hielt dies aber für unzureichend. Er bestand auf eine Übersendung von Papierausdrucken mit Seitennummerierungen.
Kein Anspruch auf Übersendung von Papierausdrucken mit Seitennummerierungen

Das Sozialgericht Gießen entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Übersendung von Papierausdrucken mit Seitennummerierungen zu, wenn die Behörde die Akten elektronisch führt und eine elektronische Akteneinsicht gewährt wurde. Nach Auffassung des Gerichts sei die Seitennummerierung ein Relikt aus der papierhaften Dokumentenbearbeitung, die zwar als Komfortfunktion auch elektronischen Dokumenten hinzugefügt werden kann, die aber zur Gewährleistung von Aktenwahrheit, Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit in der elektronischen Dokumentenbearbeitung nicht erforderlich sei. Denn es gebe andere, effektivere und zugleich effizientere Maßnahmen zur Gewährleistung des Gebots ordnungsgemäßer Aktenführung.

Das vollständige Urteil folgt im FAQ-Bereich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,


wie ich das Urteil im Netz gelesen habe, konnte ich mich vor lauter lachen schon garnicht mehr festhalten.
Noch mehr Realitätsverlust wie von diesen Richtern an den Tag gelegt wird gibt es kaum noch, die glauben "Augenscheinlich" noch an Santa-Klaus und der Klapperstorch bringt die Kinder, nur glauben heißt nicht wissen.

Allein schon die Behauptung, es gebe nie irgendwelche unvollständigen und manipulierten BG-Akten, ist M.E. ein Zeichen von völliger Unkenntnis der Herrschaften.

Ich persönlich nehme ja an, dass dieser völlige Verlust von Realität daher kommt, dass M.E. die Herrschaften vor Gericht die BG-Akten nie lesen und daher immer davon auszugehen haben, was die BG anschafft, muss schon stimmen, sind ja Ihre Kollegen vom Staat einer Bundesbehörde.

Das geht dann soweit, dass M.E. "Massenweise Gerichtbescheide" raus gehaut werden, in denen dann "Pauschal" behauptet wird, alle Gutachten der BG(DGUV eV) seinen immer richtig und werden dann zu Urkundenbeweisen geadelt schöngeredet, selbst wenn die Fragestellung in diesen Schrottgutachten auf einen falschen Unfallhergang(C-Version) aufbaut und zur Krönung, der gerichtliche Sachverständige einen völlig anderen Unfallhergang(A-Version) feststellt, wie in den Akten von der BG mit Version-C falsch angenommen bzw, falsch festgestellt wurde.
Wie kann dann ein Gericht diese falschen BG-Gutachten zu Urkundenbeweisen machen?

Mit dem Oberhammer, dass genau dieser Unfallhergang(Version-A) was der gerichtliche Sachverständige richtig festgestellt hat, zeitlich nach den falschen BG-Gutachten(+falschen Unfallhergang(Version-C)), mit BG-Bescheid der richtige gerichtliche Unfallhergang(Version-A) verbescheidet wurde, lange vor dem fragwürdigen Gerichtbescheid.

Wenn M.E. die Traumtänzer-Nummer stimmern würden, dürfte es doch nur die eine Version des richtigen Unfallhergangs Version-A in der BG-Akte geben und zwar von Anfang an, wenn es diese angeblichen perfekten BG-Akten des SG-Gießen jemals gegeben haben sollte, was ich M.E. als eine Märchen- Fabel halte hoch-10, da es auch eine angeblich unfehlbare E-Akte mit falscher Seitenummerierung war, ein Traum, holt mich hier raus ich bin ein vermutlicher Star-Jurist, mit sehr wenig Mut zur Wahrheit.

M.E. muss das Urteil durch die BG-Brille gelesen werden, folgerichtig ist es der Freibrief wie man Akten manipulieren darf, insbesondere die Datenschutzbeauftragten der BGn keine Ahnung haben von Datenschutz, aller Personenbezogene Daten wären nur der Name mit Anschrift und ob die richtig geschrieben wären, M.E. genau auf diesem Niveau bewegt sich dieses Urteil des SG-Gießen und zeigt umsomehr, wie aus Wahnsinn Realität gemacht wird, da man rechtlich alles begründen kann...und wenn es noch so abwegig ist.

Hoffentlich wird dieses M.E. Unding-Urteil bald kassiert, weil dann ist der Russe schon da im Keller, mit einem "lupenreinen Demokraten”,klaro.


Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Seenixe,

Akteneinsicht beim LG (Zivilprozess).

Denn es gebe andere, effektivere und zugleich effizientere Maßnahmen zur Gewährleistung des Gebots ordnungsgemäßer Aktenführung.

Welche das sind wäre schön zu erfahren. Gerade weil öfters als man denkt, Gerichtsakten nicht vollständig an Gutachter gehen.

Jedenfalls hat anläßlich einer Anhörung eines Psychiatrischen Gutachters durch die Beklagte, dieser sich dem Richter gegenüber geäußert, dass er keinerlei Attests meiner Psychotherapeutin vorgelegt bekommen hätte und dann der Richter lapidar antwortete "Ja, das weiß ich".
Interessant ist dabei nur, dass mein Anwalt - wie immer stumm - zuhörte und keine Einwände brachte.

Wenn man aber weiß, dass genau diese mich langjährig behandelnde Ärztin und Psychotherapeutin als einzige unter den Behandlern bei mir eine PTBS diagnostizierte und diese Diagnose auch als Streitgegenstand im ersten Beweisbeschluß stand, dann frage ich mich, ob das nicht sogar Beweisvereitelung war.
Was war ich naiv, denn das wurde nicht protokolliert. Also hätte mein Anwält eine Protokollergänzung beim Gericht beantragen müssen.

Gruß Bobb
 
Hallo,

bei o.g. Sozialgericht wundert mich gar nichts mehr. Hege sogar die Vermutung, dass diese Ungeheuerlichkeit vom Leiter selber kam. Selbiger hat ein Urteil verfasst, dass ich in den meisten Punkten widerlegen könnte. Beim ersten Mal lesen hatte ich das Gefühl, dass es gut verfasst ist und ich dagegen keine Chance hätte. Spätestens beim 5. Mal lesen ist mir echt der Kragen geplatzt. Erst dann ist mir nämlich aufgefallen, dass die Literatur von Pinocchio oder dem Baron von Münchhausen erbauender und ehrlicher gewesen wäre. Leider verlieren wir ein Gerichtsverfahren nach dem Anderen weil ein Richter dem nächsten die Klinke in die Hand gibt. Es geht um viel Geld und einen Großkonzern mit entsprechender BG (einem Liebling der Bundesregierung) und die Richter sind durch die Bank weg unhöflich, überheblich und entweder des Lesens nicht mächtig oder Lügen, m.A.n., mit voller Absicht. Unsere Rechtsvertretung hat jetzt sogar das Handtuch geworfen weil die einzelnen Verfahren 6-10 Jahre, nach drei maligem Richterwechsel, in der ersten Instanz gedauert haben und allein die Länge des Verfahrens für unzumutbar erachtet wird. Auch die Behandlung durch die Richter ist mehr als unwürdig wenn man als Geschädigter vor ihnen steht und man sich anhören muss, dass man ja wohl nicht so krank sei, man würde ja nicht so aussehen. Die Krönung ist, dass unser oberster Gerichtshof dieses unwürdige Spielchen auch noch mitmacht. Obwohl wir das Verfahren eigentlich hätten gewinnen müssen, wurde es - OHNE SCHRIFTLICHE BEGRÜNDUNG - abgeschmettert. Ich kann keinen Respekt mehr vor Richtern und Gerichten haben die ihre eigene Rechtsprechung nicht kennen. Gibt es hier in dem Forum eine Liste wo man solche Richter/Innen bekannt machen kann? Und last but not least verlieren wir natürlich auch ein Gerichtsverfahren nach dem anderen. Erst letzten Freitag das Berufungsverfahren. Ähnliche Rhetorik würde man nur in einer Autokratie erwarten aber nicht in einem angeblichen "Rechtsstaat".

Wie gesagt, wundert euch nicht über die angebliche "Rechtsprechung" dieses Gerichtes. Der Leiter des Gerichtes sorgt offenbar schon dafür, dass "Gerechtigkeit" im Sinne der Mächtigen gesprochen wird.​

Viele Grüße
Duckyduck
 
Hallo,

bei o.g. Sozialgericht wundert mich gar nichts mehr. Hege sogar die Vermutung, dass diese Ungeheuerlichkeit vom Leiter selber kam. Selbiger hat ein Urteil verfasst, dass ich in den meisten Punkten widerlegen könnte. Beim ersten Mal lesen hatte ich das Gefühl, dass es gut verfasst ist und ich dagegen keine Chance hätte. Spätestens beim 5. Mal lesen ist mir echt der Kragen geplatzt. Erst dann ist mir nämlich aufgefallen, dass die Literatur von Pinocchio oder dem Baron von Münchhausen erbauender und ehrlicher gewesen wäre. Leider verlieren wir ein Gerichtsverfahren nach dem Anderen weil ein Richter dem nächsten die Klinke in die Hand gibt. Es geht um viel Geld und einen Großkonzern mit entsprechender BG (einem Liebling der Bundesregierung) und die Richter sind durch die Bank weg unhöflich, überheblich und entweder des Lesens nicht mächtig oder Lügen, m.A.n., mit voller Absicht. Unsere Rechtsvertretung hat jetzt sogar das Handtuch geworfen weil die einzelnen Verfahren 6-10 Jahre, nach drei maligem Richterwechsel, in der ersten Instanz gedauert haben und allein die Länge des Verfahrens für unzumutbar erachtet wird. Auch die Behandlung durch die Richter ist mehr als unwürdig wenn man als Geschädigter vor ihnen steht und man sich anhören muss, dass man ja wohl nicht so krank sei, man würde ja nicht so aussehen. Die Krönung ist, dass unser oberster Gerichtshof dieses unwürdige Spielchen auch noch mitmacht. Obwohl wir das Verfahren eigentlich hätten gewinnen müssen, wurde es - OHNE SCHRIFTLICHE BEGRÜNDUNG - abgeschmettert. Ich kann keinen Respekt mehr vor Richtern und Gerichten haben die ihre eigene Rechtsprechung nicht kennen. Gibt es hier in dem Forum eine Liste wo man solche Richter/Innen bekannt machen kann? Und last but not least verlieren wir natürlich auch ein Gerichtsverfahren nach dem anderen. Erst letzten Freitag das Berufungsverfahren. Ähnliche Rhetorik würde man nur in einer Autokratie erwarten aber nicht in einem angeblichen "Rechtsstaat".

Wie gesagt, wundert euch nicht über die angebliche "Rechtsprechung" dieses Gerichtes. Der Leiter des Gerichtes sorgt offenbar schon dafür, dass "Gerechtigkeit" im Sinne der Mächtigen gesprochen wird.​

Viele Grüße
Duckyduck
Hallo @duckyduck,

wann hattest du ein Verfahren am SG Gießen?

Gruß MM
 
hallo Duckyduck,

ja, das kennt man. und vergleichsfälle sind auch immer gesucht. wohl gemerkt: nachprüfbar und belegbar.

Gibt es hier in dem Forum eine Liste wo man solche Richter/Innen bekannt machen kann?

auch das, ja. siehe unter form:formatvorlage_beispiel [MedJur-Fallakte Wiki] (eigenes beispiel), aber wie gesagt, immer belegt und geprüft, sonst wird es unseriös, abgesehen von möglichen problemen. aber was da steht, hat dann ja seinen grund.


gruss

Sekundant
 
Hallo Meanmachine,

es waren insgesamt drei Verfahren. Erstes Verfahren war der Nikolausbeschluss. Die Übernahme der Kosten für die Behandlung wurde damals mit der Begründung abgewiesen, dass man suggestiv unterstellte, dass man ja nicht krank aussehen würde. Folge davon ist mittlerweile Pflegestufe 3. Außerdem kam der Richter schon polternd in den Gerichtssaal und schrie uns an, dass er wegen "so was" eigentlich gar nicht aufstehen würde.

Die zweite Verhandlung wurde ebenfalls abgeschmettert. Es gibt kein Recht auf eine Behandlung, auch wenn es die einzig Mögliche ist. Es gäbe außerdem keinen Nachweis. Könnte ja sein, dass alles psychisch ist, trotz Gutachten eines Psychiaters der gerade dies nicht feststellen konnte und trotz mindestens ca. 20 Gutachten und, z.T. bildgebende, Untersuchungsergebnisse (von verschiedenen Ärzten), die nachweisen, dass massive körperliche Schäden nach dem Unfall eingetreten sind.

Die dritte Verhandlung: Die BG hat immer Recht - auch dann, wenn sie mit Studien daher kommt die wissenschaftlich nicht relevant sind und völlig unsinnige Daten erhoben werden und vor Gericht nur einen Satz zu sagen hat. Arbeitsschutz in einem Flugzeug braucht man sowieso nicht. Und wenn eine Doppelblindstudie eine Nummer enthält die mit dem Untersuchten nachweisbar verbunden werden kann, dann wird ganz einfach mal behauptet, dass man dies nicht könne. Obwohl man kein Hausrecht in einem Flugzeug hat und man entlassen werden kann wenn man versucht gewisse Dinge nachzuweisen, ist man vor Gericht verpflichtet dies doch zu tun. Ergo wird vom Gericht verlangt, dass man etwas Unrechtes tut, also ein Verbrechen begeht, um einen Schaden nachweisen zu können. Da es aber absichtlich (!!!) keine Messgeräte in diesen Räumen gibt, obwohl von der EU-Gesetzgebung nachweisbar vorgeschrieben (FIUUG, die Paragraphen müsste ich jetzt nachsehen), hat man als Verunfallter keinerlei Chance etwas nachzuweisen. Übrigens gibt es auch keine Gefährdungsanalyse, obwohl diese gerichtlich angeordnet wurde. Aber hat ja Zeit... Usw. usw. usw.

Aus heutiger Sicht behaupte ich, dass dieser Kreislauf absichtlich hergestellt worden ist damit ja keiner auf die Idee kommt, Ansprüche zu erheben und niemand nachweisen kann, dass da was ganz Elementares nicht in Ordnung ist. Versichertenseits wird in diesem Bereich pro Monat und pro Arbeitnehmer gerade mal etwas über einen Euro bezahlt, fliegen ist ja nicht gefährlich. Kommt einer bei Gericht durch, käme ein Rattenschwanz hinterher. Kenne leider viele Betroffene. Es gab schon Einige die morgens deshalb nicht mehr aufgewacht sind oder mittlerweile so krank sind, dass sie sich nicht mehr wehren können. Übrigens sind es hit and run Stoffe, die nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar sind (wie bei Nawalny das Nowitschok). Sie sind so gefährlich, dass der Körper sofort versucht diese umzubauen und man nur noch die Abbaustoffe nachweisen kann, aber nachhaltig die AChE zerstört. Konnte man übrigens, nachweisen meine ich. Aber auch dies verhallte im Nirvana des Gerichtssaales wie so vieles Andere auch. Übrigens lautete die Empfehlung des Richters nach der Verhandlung: Man solle sich doch überlegen, ob man dieses Verfahren wirklich weiter verfolgen wolle, es psychisch doch wohl sehr anstrengend sei und es wohl besser wäre, wenn man damit aufhöre. Es war übrigens nicht der erste und einzige "gut gemeinte Rat" seitens der schwarzen Robe während der Verhandlung.

Wie nennt man eigentlich so was wenn absichtlich systematisch von Arbeitgeber, BG, Gutachtern (vom Gericht bestellt) und Gerichten jemand so "kalt gestellt" wird?

Ich denke um jemanden "um die Ecke zu bringen" braucht man heute weder Messer, noch Pistole. Für meine Begriffe (also m.M.n.) reicht ein gewissenloser Arbeitgeber in Verbindung mit der Legitimation seitens unserer Judikativen völlig aus.​

Urteil stammt vom März 2019, AZ gerne auf Anfrage.

Viele Grüße
duckyduck
 
Hallo Sekundant,

sry, ich verstehe deinen link nicht.

Was ich sage, kann ich nachweisen, im Gegensatz zur BG und den Richtern.

viele Grüße
duckyduck
 
Hallo @duckyduck,
also eine "Fume-Event"-Sache.
Wie so oft BG-Verkehr :mad: - alles klar.

Danke für die Informationen

LG und (trotz allem) schönes Wochenende

Gruß MM
 
Hallo Sekundant,
ist dieser Rudert eigentlich noch Ärztlicher Direktor am KLH? Sein Adlatus Dr. Barthel seines Zeichens Oberarzt und inzwischen in Rente gegangen, war ja kurz vor seiner Pensionierung schnell noch zum Ärztlichen Direktor des KLH ercoren worden.
Nun wird mir das Gutachten dieses seinerzeitigen PD Barthel "zum Verhängnis", da mein Anwalt es versäumt hatte, dieses Gutachten, dass nicht einmal die Standards erfüllt, zu entwerten.

Dr. Uwe Oppel, der ja seit geraumer Zeit spurlos verschwunden ist und auch nicht mit Hubschraubereinsatz der Iserlohner Polizei gefunden wurde, hatte sich in einem von mir privat veranlaßtem Gutachten nach Aktenlage zum Gerichtsgutachten des Dr. Barthel derart krass geäußert, dass ich es nicht öffentlich wiedergeben kann, um nicht eine Strafanzeige wegen Verleumdung mir einzuhandeln.

Diese Würzbuger universitäre Gutachter-"Elite" :-(

Gruß Bobb
 
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