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...kaum noch unabhängige Gutachten

Das falsche System

Hallo!
Ich denke es liegt am falschen System, die Gutachter werden von der BG beauftragt, dadurch sind die Ärzte befangen. Die BG dürfte nicht mehr die Ärzte beauftragen, sondern ganz alleine der Patient. Und wenn die BG einen Gutachter beauftragen möchte, zwecks Gegengutachten, soll sich der Patient selber einen Gutachter beauftragen können, vielleicht durch die Krankenkasse, die wiederum mit der BG abrechnet. Was sie ja sowieso tut, wenn vorweg Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieses verlangt jedoch eine Eingabe beim Petitionsausschuss beim Deutschen Bundestag. Hier sollten wir mal überlegen eine Sammelpetition abzugeben.

LG
Marion
 
Liebe Leute,
wir sollten doch eine starke Lobby durch unsere Krankenkassen haben, die bei der Behandlung der "zweifelhaften" Berufskrankheiten und Berufsunfällen, zu ungunsten der Allgemeinheit einspringen.
Dummerweise findet sich da kein Ansatz, meine KK fragte nach dem gewonnenen Prozess nur nach dem Ergebnis!
Ist der MDK für solche Fälle zu gunsten der Kranken nicht zuständig?
Überprüft der MDK Gutachten zu ungunsten der KK, oder lassen die KK ihre Mitglieder im Regen stehen?
Da sollte man mal etwas tiefer bohren!
Bohrer
Paro
 
Hallo Paro,

es gibt zwischenzeitlich mehrere Urteile von Sozial- und Landessozialgerichten, dass die Krankenkassen rechtskräftige Entscheidungungen (Bescheid, Widerspruch, Klage) von Berufsgenossenschaften nicht mehr mit Feststellungsklage anfechten dürfen, bzw. nur dann wenn diese Entscheidungen offensichtliche Unrichtigkeiten aufweisen. Damit sind im Wesentlichen auch die Krankenkassen an diese Entscheidungen gebunden und sie werden damit nur noch in den allerwenigsten Fällen Klage erheben.

Mit der Rechtsauffassung von Marion hab ich auch noch ein kleines persönliches, objektives und rechtliches Problem. Wenn der Patient das Gutachten beauftragt, ist es dann kein Parteigutachten mehr? Ich denke schon, dann aber für den Patienten. Vor allen Dingen dann, wenn der Leistungsträger das Gutachten zahlen soll. Damit fällt die Katze dann wieder auf die selben Füße, wie man so schön sagt.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Zusammen,

die Lösung des Problems - unabhängige neutrale Gutachter.

Dann kann der Geschädigte und die Unfallkassen ein GA beauftragen.

Aber das ist von meiner Seite ein Wunschdenken, vielleicht kann Chinie helfen
 
Hallo Fender,

Wenn der Patient das Gutachten beauftragt, ist es dann kein Parteigutachten mehr?

Eher nicht! :eek:

Die Grundproblematik ist ja, dass die "Gesellschaften" / Versicherungsträger u. ä. eine sehr hohe Anzahl an GA zu vergeben haben.
Somit ist ein GA durchaus geneigt sich weitere Aufträge zu sichern.

Wieviele GA hat denn deiner Meinung nach ein Patient zu vergeben? :D

Was für einen Grund / Anreiz könnte ein GA haben, für einen Patienten, den er i. d. R. nur einmal im Leben sieht und von dem er i. d. R. nur einmal im Leben einen Auftrag bekommt, Partei zu ergreifen? ;)
Darüber hinaus sind Patienten, die zum ersten Mal zu einem GA müssen erfahrungsgemäß eher "eingeschüchtert" ob der Autorität des GA... kaum einer würde auf die Idee kommen, geschweige denn sich auch nur ansatzweise trauen zu versuchen (geschweige denn überhaupt die finanziellen Mittel haben um es zu können)die Gunst des GA irgendwie zu "erkaufen".

Die Unternehmen sind da sicherlich in einer ganz anderen Position! :eek:

Wie siehst du das nach reiflicher Überlegung? Bin sehr gespannt auf deine Reaktion, auch wenn es schwierig für dich sein dürfte, dich in diese spezielle Situation eines Betroffenen hineinzuversetzen...




Und @ oerni:
du bist ein hoffnungsloser Romantiker und realitätsfremder Träumer :D


VG
greek
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann doch bei eindeutiger Feststellung nicht einfach Gutachten anleiern
Das muss geändert werden-die Begutachtungen verstoßen gegen Menschenrechtskonvention aus 2011.
Hier geht es um die Menschen mit Schwerbehinderung

Da muss ich nun schmunzeln. Bis heute hat die Menschenrechtskonvention niemanden mit Entscheidungsgewallt interessiert.

Jeder mit Moral in diesem Land denkt Menschen mit Schwerbehinderung hätten Unterstützung satt und diese würden vom Staat versorgt. Man kommt gar nicht auf die Idee, das dem nicht so sei, weil es einfach nicht sein dürfe. Jemand der unverschuldet in Existenznot gerät, dem wird das gewährt, was ihm nach Recht zusteht.

An dieser Stelle aufgewacht, ist das Recht jedoch nichts weiter als ein Traum. "Menschenrechtskonvention" Was davon wird wirklich beachtet. Da wischen sich doch viele bestenfalls den ********** mit ab.

Alles was Geld kostet wird heutzutage beschissen. Willkommen in der Realität.

Nichts für ungut. Der harsche Ton soll nur die Ernsthaftigkeit des Themas verdeutlichen. Denn zu lachen haben die betroffenen Menschen tatsächlich nichts.
 
Hallo greek,

Zitat:
Und @ oerni: du bist ein hoffnungsloser Romantiker und realitätsfremder Träumer

NEIN das bin ich nicht, ich habe nur geschrieben was die Lösung wäre.

Das es das nie geben wird, ist mir auch klar.
Vor kurzem hatte das BSG eine Veranstaltung und da wurde unten den Gästen ( Richter usw.) gesprochen,
dass Deutschland immer mehr zu einer "Bananenrepublik" wird.
Wenn selbst in den obersten Kreisen diese Tatsache besteht, können wir nicht an Wunder glauben.
 
Hallo

Es gibt nur noch eine handvoll Gutachter mit Gewissen die noch nicht auf der Lohnliste der BG stehen,aber wie lange noch.
Es ist schon ein Hohn unsere Betriebe bezahlen ihre Beiträge in die BG,in der Meinung das ihre Mitarbeiter dann auch im Fall der Fälle abgesichert sind, die BGs investieren das Geld nicht in uns sondern sie kaufen gewissenlose Gutachter/Ärzte. Wenn die letzten ehrliche Gutachter auch gekauft sind,die BG bezahlt sehr gut,gibt es keine Berufsunfälle mehr.
Wir kämpfen nur noch gegen Windmühlen.
 
Hallo Greek,

leider komme ich erst jetzt dazu, Dir auf Deinen Post zu antworten.

Parteien in einem Streit ist immer die Versicherung auf der Einen und der/die Versicherte auf der anderen Seite.

Damit ist jedes Gutachten das von einer dieser Parteien beauftragt wird immer ein Parteigutachten.

Aber wir wollen hier ja keine Wortklaubereien durchführen.

Ich bin überzeugt, dass bei eurem Thema davon ausgegangen wird, dass der Versicherte zwar das Gutachten beauftragt, die Versicherung es dann aber zahlen muss.
Ich glaube ich muss kein Hellseher sein um festzustellen, dass wenn das Gutachten nicht im Sinne des Versicherten ausfällt, es dann allein wegen dieser Zahlschiene wieder als Parteigutachten für die Versicherung angesehen wird, denn der Gutachter erhält ja von dort sein Geld. Dies würde aus meiner Sicht selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall zutreffen.

Eine Lösung des Problems glaube ich würde der Quadratur des Kreises entsprechen.

Viele Grüße
Fender
 
Ich kann bestätigen das der GA Dr. H. Scheele Gutachten mit mehr als deutlicher Tendenz für seine Auftraggeber erstellt. Ich selber war lange Zeit selber als Gutachter im Großraum Köln tätig und wurde sehr häufig mit GA oder Stellungnahmen von Dr. Scheele konfrontiert. Es fiel mir auf das der GA Scheele nahezu immer den Sachverhalt zu Gunsten seiner Auftraggeber ausgelegt hat - obwohl e.E. betrachtet er damit mehr als oft unrecht hatte. Ich habe aber auch gesehen das die Richter am LG - nicht wie noch früher - wie "blinde Schaafe" den GA Scheele, Meißner, Twehues etc. folgten - sondern anfangen mit zu denken. Daher ist es für diese GA - die ja teilweise beratend tätig sind in der Versicherungswirtschaft - und sich damit noch parallel "finanzieren"- nicht mehr so einfach die Versicherungsintressen in den GA durchzusetzen. Leider kann ich meinen Namen nicht nennen - aber ich fühle mit den Personen die in Köln oder ganz Deutschland von Gutachtern und Versicherungen betrogen werden und wurden. Ich bitte die Vertreter des Journalismus hier weiter "Aufklärungsarbeit" zu leisten. In meinen Augen sind diese Personen Straftäter und Handlanger der Versicherungen.
 
Hallo mussgeheimbleiben, ich finde Deinen Kommentar hier hinterhältig und widerlich. So benimmt man sich gegenüber ehemaligen Kollegen nicht, selbst wenn Deine Anwürfe auch zuträfen. Gruß Rehaschreck
 
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