Rentsch-Marion
Neues Mitglied
Das falsche System
Hallo!
Ich denke es liegt am falschen System, die Gutachter werden von der BG beauftragt, dadurch sind die Ärzte befangen. Die BG dürfte nicht mehr die Ärzte beauftragen, sondern ganz alleine der Patient. Und wenn die BG einen Gutachter beauftragen möchte, zwecks Gegengutachten, soll sich der Patient selber einen Gutachter beauftragen können, vielleicht durch die Krankenkasse, die wiederum mit der BG abrechnet. Was sie ja sowieso tut, wenn vorweg Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieses verlangt jedoch eine Eingabe beim Petitionsausschuss beim Deutschen Bundestag. Hier sollten wir mal überlegen eine Sammelpetition abzugeben.
LG
Marion
Hallo!
Ich denke es liegt am falschen System, die Gutachter werden von der BG beauftragt, dadurch sind die Ärzte befangen. Die BG dürfte nicht mehr die Ärzte beauftragen, sondern ganz alleine der Patient. Und wenn die BG einen Gutachter beauftragen möchte, zwecks Gegengutachten, soll sich der Patient selber einen Gutachter beauftragen können, vielleicht durch die Krankenkasse, die wiederum mit der BG abrechnet. Was sie ja sowieso tut, wenn vorweg Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieses verlangt jedoch eine Eingabe beim Petitionsausschuss beim Deutschen Bundestag. Hier sollten wir mal überlegen eine Sammelpetition abzugeben.
LG
Marion