Hallo,
wie Einsteht z. B. ein strafrechtliches Urteil?
Die Rechtsanwendung steht am Ende, die Sachverhaltsfeststellung kommt am Anfang, hier wird ermittelt was war oder gewesen sein soll, und hier beginnt ggf. das eigentliche Problem
!
Ja, und was hat es mit unseren Geschichten gemeinsam!
Grob dargestellt:
z. B. nach einem Arbeitsunfall -BG sollte eigentlich die "Sachverhaltsfeststellung"
"was-wo-wann-warum"....war festgestellt werden, was und wo für eine Schädigung-Einschränkung resultiert aus diesem Unfall, war eine Schadensanlage oder Vorschaden schon und in welchem Umfang vorhanden usw. Danach später wird von Ärztlicher-gutachtlicher Seite ermittelt, ob ausgeheilt oder der Unfall zu einem Dauerschaden geführt hatte. (MdE)
Jetzt wie ggf. im strafrechtlichen Fall beginnt auch oft hier im sozialrechtlichen Fall das eigentliche
Problem:
1. Verletzungen werden von dem KH oder BG-Klinik
nicht richtig und-oder umfangreich befundet oder Befunde-Festellungen
zurückgehalten usw.
( z. B. Schwellungen-Prellmarken- Blutergüsse im BG-Durchgangsarztbericht nicht aufgeführt. (das v. g. braucht Std. Tage bis es sich ggf. entwickelt)
2. Die BG-TAD kommt nicht oder nur zäh-zwiespältig seiner-ihrer Ermittlungspflicht nach.
(z. B. der Leitersturz im BG- Bericht auf einmal, ein Stolpern nur von der 3 Stufe, in Wirklichkeit, ein Fallen von der 6 Stufe)
3. Gerne wird der überwiegende Unfallschaden einer Schadensanlage bzw. überwiegenden degenerativen Vorschädigung zugeordnet.
4. Wenn z. B. schon ein BG-Arzt-Gutachter 40 % MdE festgesellt, wird nicht selten von der BG- Verwaltung 10% -MdE abgezogen.
Resümee der BG:
alles halb so wild, ausgeheilt, weiter Beschwerden sind nicht mehr dem Unfall sondern
überwiegende Schadensanlage- Vorschädigung zuzuscheiben.
(vorübergehende Verschlimmerung einer überwiegenden Schadensanlage bzw. degenerativen Vorschädigung- ab zur gesetz. Krankenkasse
)
Es folgt ggf. ein SG-Prozess auf dem Rücken von
unzureichenden- fehlenden- unterschlagenden Anknüpfungstatsachen, und natürlich
werden viele Gutachter gerne nur dies und das mit in ihr Gutachten einfließen lassen, dass auf dem Tisch liegt.
(was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß)
Beweise sollten vollständig und ordnungsgemäß erhoben worden sein,
dass Gericht muss die Gutachten kritisch auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit
prüfen , gerade bei unterschiedlichen pro und kontra Gutachten .
Info:
Die Überzeugungskraft eines Gutachtens steht und fällt nach den Worten Freudenbergs mit dessen Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit, und zwar in Bezug auf das Gutachten selbst, auf den Fall insgesamt, auf rechtliche Vorgaben und den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand. Dazu gehört, dass der Gutachter sowohl alle eigenen Befunde als auch weiteren Unterlagen und Befunde „vollständig verwertet“, sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinandersetzt und das Vorbringen des Klägers auf Konsistenz prüft.
Quelle:
http://www.aekno.de/page.asp?pageId=6353&noredir=True
Ja, und jetzt was heißt dies ggf. für den Verunfallten- Antragsteller
""Arschkarte"" den viele Richter spielen das Spiel auf der Grundlage von dem nur unzureichenden- ermittelten Sachverhaltsfeststellung weiter, und zugleich sind die eigentlichen Richter......
die Gutachter!
Grüße
Siegfried21