zora100862
Neues Mitglied
Hallo,
ich habe hier schon berichte, also nur kurz zum Unfall:
ich wurde am 03.03.13 von meiner Katze gebissen.
Der erstbehandelnde Arzt im Krankenhaus Geldern, hat weder die Wunde gereinigt noch Antibiotika gegeben, trotz mehrmaliger Bitten nach Reinigung der Wunde, Antibiotika und Thetanusspritze und Schilderung des Unfalls (sehr tiefer Katzenbiss in den rechten Daumen, kaum geblutet).
Ich bekam Betaisadonna auf die Wunde und einen Verband.
Am 04.03.13 1. OP, 06.03 2. OP, 08.03 3.OP, 11.03. 4.OP, dann endlich auf mein Drängen verlegung nach Essen-Steel ins Alfried-Krupp-Krankenhaus am 12.03., dort eine sogenannte Not-OP, da die "Blutvergiftung" inzwischen bis in die Achselhöhle des rechten Arms fortgeschritten war.
HIer haben die Ärzte in nur einer gründlichen OP die Entzündung (Handphlegmone) endlich in den Griff bekommen, die Wunde ( inzwischen rechter Daumen, rechte Handinnenfläche und halber rechter Unterarm) wurde offengelassen, täglich gespült und regelmäßig Antibiose verabreicht.
Leider stellte sich recht schnell heraus, daß ich ein crps (Morbus Sudeck) entwickelt habe.
Bis zum heutigen Tag ist die Hand nicht vollfunktionsfähig (Daumen gefühlos, kann nicht gebeugt und abgespreizt werden und die Hand kann nicht voll geschlossen werden), ich bekomme 2x die Woche Physio- und Ergotherapie. Ich habe rückwirkend die Pflegestufe 1 vorübergehend anerkannt bekommen und ich bin krankgeschrieben.
Durch Lyrica wurde ich zwar relativ Schmerzfrei, aber ich hatte massive Probleme mit meiner "Gehirntätigkeit" (antriebslos, gleichgültig, vergesslich...). Im Mai/Juni entschloss ich mich gegen die Behandlung durch das Krankenhaus in Geldern vor zugehen, da für mich ein Behandlungsfehler vorlag.
Ich meldete den Vorfall meiner Krankenkasse und ging zu einem Anwalt.
Am 24.01.14 erhielt mein Anwalt von meiner Krankenkasse ein Schreiben, es wurde mitgeteilt, daß durch den den Mediziner des Zentralen Beraterdienstes festgestellt wurde,
-"daß die ausgewerteten Unterlagen einen ärztlichen Behandlungsfehler erkennen lassen oder hinreichend wahrscheinlich machen"-
Das Schreiben des Mediziners des zentralen Beraterdienstes (Sozialmedizin) war vom 16.12.13, es wurde daraufhin gewiesen, daß man am 15.10.13 das Krankenhaus aufgefordert hatte, entsprechende Unterlagen einzureichen, die aber bis zum 16.12.13 immer noch nicht vorlagen.
Mein Anwalt hat mich am 29.01.14 angeschrieben und teilte mit, wir müßen nun entscheiden, ob mit der Stellungnahme des Arztes des zentralen Beraterdienstes nun der Gang zur Gutachterkommission angetreten werden oder aber die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus in Geldern gesucht werden sollte.
Wer kann mir da einen Tipp geben?
Lieben Gruß
zora
ich habe hier schon berichte, also nur kurz zum Unfall:
ich wurde am 03.03.13 von meiner Katze gebissen.
Der erstbehandelnde Arzt im Krankenhaus Geldern, hat weder die Wunde gereinigt noch Antibiotika gegeben, trotz mehrmaliger Bitten nach Reinigung der Wunde, Antibiotika und Thetanusspritze und Schilderung des Unfalls (sehr tiefer Katzenbiss in den rechten Daumen, kaum geblutet).
Ich bekam Betaisadonna auf die Wunde und einen Verband.
Am 04.03.13 1. OP, 06.03 2. OP, 08.03 3.OP, 11.03. 4.OP, dann endlich auf mein Drängen verlegung nach Essen-Steel ins Alfried-Krupp-Krankenhaus am 12.03., dort eine sogenannte Not-OP, da die "Blutvergiftung" inzwischen bis in die Achselhöhle des rechten Arms fortgeschritten war.
HIer haben die Ärzte in nur einer gründlichen OP die Entzündung (Handphlegmone) endlich in den Griff bekommen, die Wunde ( inzwischen rechter Daumen, rechte Handinnenfläche und halber rechter Unterarm) wurde offengelassen, täglich gespült und regelmäßig Antibiose verabreicht.
Leider stellte sich recht schnell heraus, daß ich ein crps (Morbus Sudeck) entwickelt habe.
Bis zum heutigen Tag ist die Hand nicht vollfunktionsfähig (Daumen gefühlos, kann nicht gebeugt und abgespreizt werden und die Hand kann nicht voll geschlossen werden), ich bekomme 2x die Woche Physio- und Ergotherapie. Ich habe rückwirkend die Pflegestufe 1 vorübergehend anerkannt bekommen und ich bin krankgeschrieben.
Durch Lyrica wurde ich zwar relativ Schmerzfrei, aber ich hatte massive Probleme mit meiner "Gehirntätigkeit" (antriebslos, gleichgültig, vergesslich...). Im Mai/Juni entschloss ich mich gegen die Behandlung durch das Krankenhaus in Geldern vor zugehen, da für mich ein Behandlungsfehler vorlag.
Ich meldete den Vorfall meiner Krankenkasse und ging zu einem Anwalt.
Am 24.01.14 erhielt mein Anwalt von meiner Krankenkasse ein Schreiben, es wurde mitgeteilt, daß durch den den Mediziner des Zentralen Beraterdienstes festgestellt wurde,
-"daß die ausgewerteten Unterlagen einen ärztlichen Behandlungsfehler erkennen lassen oder hinreichend wahrscheinlich machen"-
Das Schreiben des Mediziners des zentralen Beraterdienstes (Sozialmedizin) war vom 16.12.13, es wurde daraufhin gewiesen, daß man am 15.10.13 das Krankenhaus aufgefordert hatte, entsprechende Unterlagen einzureichen, die aber bis zum 16.12.13 immer noch nicht vorlagen.
Mein Anwalt hat mich am 29.01.14 angeschrieben und teilte mit, wir müßen nun entscheiden, ob mit der Stellungnahme des Arztes des zentralen Beraterdienstes nun der Gang zur Gutachterkommission angetreten werden oder aber die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus in Geldern gesucht werden sollte.
Wer kann mir da einen Tipp geben?
Lieben Gruß
zora