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Karpaltunnelsyndrom durch Winkelschleifer

Hallo Slahan,

Dr. Böck ist bekannt für seine Ansichten und hier im Forum ist auch schon über ihn berichtet worden.

Im Prinzip stehe ich mit ihm auf den Kriegsfuß, aber nur auf der anderen Plattform.
Dort habe ich auch schon eine Mahnung des Moderators bekommen, weil ich seine Art der Umsetzung von Gesetzen kritisiert hatte.

Hallo Sven, Du machst das bestimmt und nicht klein kriegen lassen.

Ein guter Anwalt ist hier im Forum oder auch in HH (R.H) zu finden.

Ließ doch auch: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=33371
 
Oh Gott,
ich habe die Vorahnung dass das eher ein Kampf gegen als für mich wird.
Problematisch sehe ich schon seit dem Termin heute morgen das meine HA im selben Ort wie der Unternehmer praktiziert.
Ärzte kenne ich hier keine.
In München gibt es einen meiner Schwiegermutter in spee bekannten Handchirurg, das war es aber auch.
Wenn die Bg den Arbeitsplatz begutachtet wird das sicher angemeldet sein wie bei sonstigen Kontrollen meiner Erfahrung nach auch.
Bis jetzt bekam ich immer morgens bescheid: "Heute kommt die BG, guck das alles passt"

Hier läuft einiges ganz verkehrt!
Inwiefern ein Anwalt nötig wird klärt sich innerhalb der nächsten Woche denke ich.
Ach ja, die Frau Dr. meinte heute morgen das sie mir wenn es aus meinen Akten ersichtlich ist auch ein Attest ausstellen könne. Zu Anfang habe ich ihr gedagt das ich die Anzeige stellen werde, egal wie.
Evtl. hätte ich nicht so forsch vorgehen sollen, momentan bin ich aber ein wenig aufgewühlt.
Wie immer wenn ich Unrecht erfahre oder mitbekomme.
 
Hallo, mach dir nicht zu viel Gedanken im Voraus. Es ist nicht entscheidend, wie es am Tag der Begehung durch die BG aussieht. Eine BK entwickelt sich. Das Arbeitsleben ist entscheidend. In deinem Fall die letzten Jahr. Also lass dich nicht verrückt machen. Gruß
 
Die Messung hat nichts ergeben.
Ich habe den Neurologen gefragt ob er weiß welche Schäden an Gelenken, Sehnen und Nerven durch Arbeit mit vibrierenden Geräten verursacht werden.
Er weiß nichts davon.
Nungut, ich habe zumindest in der Sache Glück das ich am Donnerstag ein Termin beim Handchirurg in München habe.
Irgendwas stimmt nicht mit meinen Händen seit der Arbeit damals, kein Arzt glaubt mir.
Immer habe ich das Gefühl als Drückeberger gesehen zu werden.
In Richtung BK ist so nichts zu machen sagt meine HÄ da es ja keine Diagnose gibt und das KTS versorgt wurde.
Ergo bin ich ja auch vom Rücken her 100% belastbar weil der BSV ja versorgt wurde.
Was für eine Logik.
Wahrscheinlich bilde ich mir meine Beschwerden nur ein....
Ich sagte eben noch zu der Frau Doktor (bin sofort nach der Diag. vom Neurologen zu ihr gefahren) das es mir um die nächsten Leute geht denen selbiges passiert.
Sie sagte das wird auch nichts ändern.
Ich denke wir sind vor unserer Zeit. Beim Aspest war es sicherlich anfangs genauso.
Grüße
 
Hallo,
lass dich nicht einfach abschütteln. Wenn die Ärzte nicht wollen, dann stelle einfach selbst bei der BG einen Antrag. Die müssen dann aktiv werden. Viel Erfolg und Gruß
 
Hallo,

wenn du selber Meldung machst, weiß ich nicht, ob gut ist zu erwähnen, dass die Ärztin keine Verdachtsmomente sah (dann hätte sie ja eine Meldung machen müssen).
Die Erfahrenen werden es wissen.

Hier zum Nachlesen, wie das mit der Meldung geregelt ist:
http://www.arbeitssicherheit.de/de/...736/Was-tun-bei-Verdacht-auf-Berufskrankheit/
Daraus das Folgende:

Aber nicht nur der Arzt steht in der Meldepflicht, auch der Betroffene, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse können eine mögliche Berufskrankheit melden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Erkrankte die Meldung der Erstattung der Anzeige untersagen. Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Überprüfung des Verdachts
Der für den Betroffenen zuständige Unfallversicherungsträger tritt nach Erhalt der Meldung direkt mit dem Erkrankten in Kontakt und klärt mit ihm die relevanten Sachverhalte ab. Gemeinsam wird der Verlauf der Krankheit unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz erörtert. Zum Schluss der Ermittlung überprüft der Unfallversicherungsträger, ob die Erkrankung tatsächlich beruflich bedingt ist. In einigen Fällen werden fachärztliche Gutachten herangezogen.​

LG
 
Hallo Sven,

gehe zu Deinem Hausarzt, auch er ist verpflichtet eine BK Anzeige zu erstatten.
Natürlich werden sich die Ärzte davor drücken, ich empfehle dazu die UV GOÄ zu lesen,
dort steht etwas von
Vordruck F 6000 Ärztliche Anzeige über eine Berufskrankheit
(§ 44 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
Der Anspruch auf die Gebühr besteht auch dann, wenn der Arzt die Anzeige an die für den Arbeitsschutz zuständige Stelle übermittelt und der Unfallversicherungsträger sie von dieser Stelle erhält. € 15,22
142 Vordruck F 6120 Bericht Wirbelsäule BK 2108, 2109, 2110 € 16, 14

Daher braucht sich kein Mensch wundern, wenn keine BK Anzeigen erstell werden.

Du kannst Dir selber das Formblatt F 6000 herunter laden und Ausfüllen und an zur BG.

ES kann aber auch Deine Krankenkasse, der Rentenversicherungsträger eine BK Anzeige erstatten.

Wichtig für Dich: Es muss gemacht werden!
 
Ich telefonier gleich mal mit der Barmer nachdem ich gefrühstückt habe.
Danke fürs Mutmachen, ich halte euch auf dem laufenden.
 
Nachdem mir 4 Ärzte gesagt haben das ich mit der Anerkennung kein Glück haben werde, habe ich aufgegeben.
Zum Glück finanziert mir die Arge nun eine Umschulung was wenigstens etwas ist.
 
Hallo! Ich verstehe nicht ganz, warum du aufgegeben hast. Wenn dir Ärzte gesagt haben, dass du keine Aussichten hast, müssen die ja begründen, warum. Entweder du hast CTS oder nicht. Wenn du es hast und hast auch mit vibrierenden Geräten gearbeitet und das auch noch in einem zeitlichen Zusammenhang, steht einer Anerkennung (fast) nichts im Wege. Ganz so "schlimm" ist deine Aufgabe aber auch nicht. Wenn die BK anerkannt wird, wird in der Regel operiert und dann sind deine Beschwerden weg (so sagen die Ärzte). Dann ist alles so wie vorher. Also keine Einschränkungen und auch keine Leistungen durch die BG. Trotzdem alles Gute. Gruß
 
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