• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Karin Evers-Meyer "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Mensch

Paro

Sponsor
Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Liebe Mitleidende,
ich gönne mir ab und zu das Vergnügen die Rentnerbravo sprich Apothekenumschau zu lesen. In der Ausgabe vom 15.02.09 geht es in einem Artikel um die Schwierigkeiten von Behinderten einen ausreichenden Behinderungsgrad zu erreichen, auch um Differenzen bei gleicher Behinderung bzw. Krankheit. Zu selbigem Thema wurde unsere Beauftragte interviewt.
AU:
Frau Evers-Meyer, warum werden behinderte Menschen hinsichtlich des Grads der Behinderung (GdB) nicht einheitlich beurteilt?
KEV:
Menschen mit Behinderungen lassen sich nicht in einheitliche Kategorien einordnen. Jeder Mensch, ob behindert oder nicht, hat ganz individuelle Bedürfnisse. Auch behinderte Menschen mit annähernd gleichen gesundheitlichen Störungen sind in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterschiedlich beeinträchtigt. Dies gilt ebenfalls für behinderte Menschen mit identischer Grunderkrankung wie etwa einem Herzfehler.
Kommentar (ausnamsweise Farbe):
Wir passen also nicht jeder in eine Schublade. Derjenige, der im Rollstuhl in die Vereins- oder Dorfgemeinschaft integriert ist, ist weniger beinträchtigt, wie der Einsame im Hochhaus?
AU:
Was sagen Sie dazu, dass Betroffene oft monatelang auf den Bescheid mit der Einstufung warten müssen?
KEV:
Auch ich bekomme immer wieder Eingaben von behinderten Menschen, die sich über lange Bearbeitungszeiten bei den Versorgungsämtern beschweren. Ich plädiere sehr für eine Beschleunigung des Verfahrens zur Feststellung einer Behinderung, auch wenn ich auf Grund der föderalen Strukturen nur an die Länder appellieren kann.
Kommentar:
Sind unsere Volksvertreter hilflos oder doof. Wenn ein armes Schweinchen (oder arme Sau) es schon bis in den Augenschein der KEV geschafft hat, wäre ihr es ein leichtes, das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung durch einen Anruf zu beschleunigen, trotz der föderalen Strukturen. Aber dann müsste man sich ja mit den Einzelheiten der Eingaben beschäftigen.
Die föderalen Strukturen liefern immer "Fluchtmöglichkeiten".
AU
Was raten Sie Menschen, die ihren GdB - oder den der Kinder - als ungerecht eingestuft empfinden?
KEV
Wer sich oder seine Kinder vom Versorgungsamt ungerecht eingestuft fühlt, dem rate ich, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
Zum einen Kann er sich an die Rechtsaufsichtsbehörde wenden.
Kommentar:
Was kosten die Rechtsmittel, wovon lebt der Rechtsmittel Schöpfende? Wo in der BRD gibt es eine Rechtsaufsichtsbehörde? in Ostfriesland?
KEV
Zum anderen steht ihm auch immer die
Möglichkeit offen, Widerspruch gegen den vom Versorgungsamt erlassenen Bescheid einzulegen.
Kommentar:
Während des Widerspruchs, lebt er von Luft und Liebe?
Jeder Mensch hat das Recht, sein Recht wahrzunehmen, solange er es bezahlen kann?
KEV
An welche Stelle der Widerspruch bzw. die Klage zu richten ist, lässt sich dem jeweiligen Bescheid unter "Rechtshilfsbelehrung"- entehmen.
Kommentar:
Darf es denn wahr sein, das ein "Volksvertreter" soviel Bla Bla drucken lässt und sich hinter dem Föderalissmus verstecht?
Nun, es ist Euch überlassen, mit der Dame zu diskutieren. Nur ich fand ihre Äusserung, sind an Ihrer Teilhabe unterschiedlich beeinträchtigt.
Bemühe ich mich, habe ich ausreichende Teilhabe, sinkt der GdB?
Wir wollen doch, (sorry) appes Bein = appes Bein, ob der eine damit tanzt oder nur im Rolli in der Stammkneipe sitzt, der GdB sollte gleich sein.
 
HALLO

G R A N D I O S der Kommentar der Rest ist bla bla bla .

Karin Evers-Meyer Liebe Mitleidende ja auch ich danke Ihnen für ihre Anteilnahme einen schönen beschaulichen Tag in ihrem Büro.

vg natascha
 
freie Persönlichkeitsentfaltung und erschwerte Entfaltungsmöglichkeit!

Hallo Paro,

vielen Dank für deine Mühe für diesen Beitrag.

Wir wollen doch, (sorry) appes Bein = appes Bein, ob der eine damit tanzt oder nur im Rolli in der Stammkneipe sitzt, der GdB sollte gleich sein.

Der Artikel 3. I. GG sagt:
" Verbot nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlungen"
---> Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, und umgekehrt.

(z.B. Privatparient und Kassenpatient)

Dann gibt es die Rechtfertigung von Ungleichbehandlung, z.B. wenn ein geistig Behinderter oder körperlich Versehrter seinen Rechtsansprüche nicht selbst wahrnehmen kann. ---> dann hat er halt - gesetzlich - Pech!

Das ganze unterliegt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Ob das von den verfassungsgebenden Peronen so gewollt war, ?
Aber die Lobby in den Ministerien, die waren fleißig.

Wenn alles nur noch unter der Marke Ökonomisierung geprüft ablaufen darf, dann doch auch das Verfassungsrecht, alle Menschen sind gleich, alle haben das gleiche Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.
Da denkt der Lobbyist, aber wenn doch der eine weniger seine Persönlichkeitsenfaltung wahrnehmen will, dann braucht er doch auch nicht die Möglichkeiten dazu bekommen.:eek:

Also auf die Rechtfertigung kommt es an, egal welche!

Gruß Ariel
 
Hallo zusammen, bin selbst durch einen Unfall schwerbehindert geworden und habe mit der "Kompetenz" dieser Behörde schon mal Bekanntschaft gemacht: Es ging damals um das Nicht-Funktionieren der Beratungsstellen für Behinderte nach SGB in meiner Region. Sinngemäß antwortet die Behindertenbeauftragte damals: "... für das funktionieren bzw. die Einhaltung der Gesetze sei sie nicht zuständig und könne das auch nicht ändern ...". Dafür bekam ich eine dicke Broschüre, in der all die Gesetze stehen, für deren Einhaltung durch staatliche Einrichtungen unsere staatlichen Repräsentanten nicht zuständig sind! Gruß sunbird
 
Top