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Kapitalisierung von HFS, Verdienstschaden und vermehrte Bedürfnisse

welat

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2010
Beiträge
16
Hallo zusammen,

ich bitte um euren Rat. Die Versicherung hat mir angeboten den Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Verdienstschaden zu kapitalisieren. Was mich interessiert ist, was mit der monatlichen Rente und Rentenbeiträge passiert?
Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente von der DRV und die Versicherung stockt auf, so dass ich meinen Gehalt vor dem Unfall hab.

meine Fragen:
1. was passiert mit der monatlichen Rente von der DRV? Wird das mit kapitalisiert?

2. zur Zeit werden auch für mich Rentenbeiträge an die DRV gezahlt, so als würde ich ganz normal arbeiten. Was passiert mit diesen Beiträgen?

vielen Dank für eure Unterstützung
Welat
 
Hallo Welat,
dies hängt davon ab, wie Du verhandelst und entscheidest.
Wenn die Versicherung den Verdienstschaden kapitalisieren will, dann ist genau die Differnz zwischen Erwerbsminderungsrente und ehemaligen Verdienst gemeint. Ob darin die Beiträge zur Rentenversicherung abgegolten werden können, wage ich zu bezweifeln, da diese Ansprüche auf die Rentenversicherung übergegangen sein dürften und Du nicht im Namen der Rentenversicherung handeln kannst. Allerdings würde ich da schon sehr aufpassen. Auch die Leistungen der DRV werden und können nicht durch die Versicherung kapitalisiert werden. Diese Ansprüche hast Du gegen die DRV und nicht gegen die Versicherung. Die DRV holt sich jeden Cent von der Versicherung wieder.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank, das habe ich fast vermutet.
Liebe Grüße
 
Hallo Welat,
die DRV hat eine Regreßabateilung in Berlin. Du kannst Dich telefonisch mit denen in Verbindung setzen. Die DRV hat Dich doch bestimmt schon mal angeschrieben wegen Beitragsschäden usw.? Schaue mal auf den Namen des Sachbearbeiters auf dem Briefbogen der DRV. Die DRV macht den Beitragsschaden normalerweise bei der Versicherung geltend und nimmt auch die Versicherung für die Erwerbsunfähigkeitsrente in Regreß.
Wie schon Seenixe geschrieben hat, wird nur die Differenz zwischen ehemaligem Verdienst und EU-Rente von der Versicherung bezahlt bzw. kapitalisiert.

Wenn die Versicherung Deinen Haushaltsführungsschaden für die Zukunft kapitalisieren will, dann berücksichtige auch, dass bei einem fiktiv geltend gemachten Schaden, ja auch jährliche Lohnanpassungen zu berücksichtigen sind. Wie will den die Versicherung Deinen HFS für die Zukunft hochrechnen bzw. welches Berechnungsmodell wird da zugrundegelegt.
Da ein HFS nicht steuerbar ist, muß dieser Schaden in einer Vereinbarung auch explizit definiert sein. Eine pauschale Kapitalisierung aller Schäden wird evtl. das Finanzamt freuen :-(

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

herzlichen Dank. HFS ist theoretisch schon durch. Ich hatte geklagt und gewonnen. Die monatlichen Beträge hat das Gericht festgelegt. Es wird bis zum 75. Lebensjahr hochgerechnet, habe ich mir sagen lassen.
Wie sieht es denn eigentlich bei vermehrten Bedürfnissen aus? Gibt’s da Pauschalbeträge? Im Moment habe ich nur die Wege zum Arzt und Medikamente, die einmal im Jahr ersetzt werden. Aber das kann sich ja ständig ändern? Gibt’s irgendwelche Urteile?
Gruß Welat
 
Hallo Welat,

was für ein Stundenlohn für den HFS wurde Dir angerechnet?

Ich hoffe nicht einen Stundenlohn von anno Schnee.... und Du hast Dich darauf eingelassen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß DIch, Welat,


01
Der Stundensatz beim Haushaltsführungschaden würde mich auch interessieren. Könntest Du ihn bitte mitteilen?


02
Zur Frage mit der DRV und der Rente:

(a)
Meine Antwort setzt voraus, dass Du in dem Augenblick des Unfalles Arbeitnehmer gewesen bist. Nur dann, wenn Du zum Unfallzeitpunkt rentenversicherter Arbeitnehmer warst, gilt das, was folgt:


(b)
Bereits in dem Augenblick, in dem der Unfall passiert ist, sind die Ansprüche deswegen, weil nichts mehr in der Rentenversicherung einbezahlt wird (Beitragsraten) auf die Rentenversicherung übergegangen.

Das bedeutet: darum muss sich die Rentenversicherung selbst kümmern.

(c)
Tut sie es nicht, entsteht ein sogenannter sozialrechtlicher Herstellungsanspruch. Das bedeutet im Ergebnis nichts anderes als, dass die Rentenversicherung Dir gegenüber schadensersatzpflichtig wird.

(d)
Die Rentenversicherung ist aber – und das ist das Problem daran – weit weg von dem Geschehen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, wenn Du einmal an die Deutsche Rentenversicherung, Abteilung für Regress schreibst und einmal nachfragst, ob alles gut funktioniert mit dem Beitragsregress, bei der DRV kann man Dir auch Auskunft geben, was jetzt (von der gegnerischen Kraft-Haftpflichtversicherung) für Dich einbezahlt wird.


ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Welat!

Mir ist noch etwas eingefallen:

01
Bitte teile mir mit, von wie viel Stunden pro Woche Hilfebedarf gerechnet worden ist.

02
Dann wäre noch hilfreich, man könnte erfahren: wohnst Du in den alten Bundesländern oder in den neuen Ländern? Wohnst Du auf dem Lande oder in einer größeren Stadt oder im Stadtrandbereich/einer Kleinstadt?

Das könnte nämlich helfen abzuschätzen, ob der Stundensatz stimmt.

03
Bei dem Stundensatz gibt es nämlich häufig Denkfehler. Bei sogenannter „fiktiver Abrechnung“, also dann, wenn Du keine Haushaltshilfe beschäftigst, passiert häufig der Irrtum: wir 39 Stunden Hilfe in der Woche braucht (das habe ich jetzt einmal nur als Beispiel aus der Luft gegriffen), dem wird häufig angeboten, dass er so viel bekommt, wie eine Arbeitskraft verdient, die eine Vollzeitstelle hat.

04
Wenn Du das einem Personalplaner in einer größeren Firma erzählst, dann wird er Dich nur noch mitleidig anschauen und sagen: „Das möchte ich einmal erleben!“ - Und dann wird Dich fragen:

"Mann, sag mal: Haste noch nie was von Urlaub gehört?"

Nun, die Frage ist berechtigt. In der Urlaubszeit wird ein Mitarbeiter bezahlt – aber er leistet keine Hilfe. Im Gegenteil. Jetzt muss jemand her, der für die fiktive Haushaltshilfe, die sich fiktiv auf Mallorca einen Sonnenbrand holt, im Haushalt auch Vertretung macht. Und soll ich Dir etwas sagen? Auch diese Urlaubsvertretung will Geld haben.

Es gibt halt eben einen Unterschied zwischen bezahlten Stunden und tatsächlich gearbeiteten Stunden. Ausgefallene Stunden kannst Du also nur vergleichen mit Stunden, in denen auch wirklich gearbeitet worden wäre.

05
Vorsicht – auf diesem Gebiet kommen Denkfehler teuer zu stehen.


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