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Kapitalisierung einer Unfallrente aus der PUV steuerfrei ?

Hallo Nicole,

danke für deine Rückmeldung - schön dass wir helfen konnten!

@DieHard:
Vlt. wurde da auch eine Kapitalisierung mit einer umgangssprachlichen Abfindung kombiniert?

Da ich nicht allwissend bin und deswegen immer wieder gerne dazulerne:

Worin siehst du in diesem konkreten Fall den Unterschied?
Wenn eine vereinbarte Rente nicht gezahlt gewerden soll und statt dessen ein nicht vereinbartes einmaliges Kapital, dann handelt es sich doch um eine Abfindung der Rentenzahlung in Form einer Kapitalisierung... oder nicht?

Danke vorab für die Aufklärung zur Befriedigung meiner Neugierde! :D

Gruß
greek
 
@ Hallo oohpss,,

Nach meiner Meinung kann es nicht schaden, wenn Du der Versicherung vorschlägst, dass Du denen entgegen kommen könntest, wenn die die Abzinsung mit 3 % berechnen.
Dein Anwalt könnte auch schauen ob es dazu schon Urteile gibt. Ich meine da war was.

Danke! Ich werde meinen Anwalt darauf ansprechen!

@ Hallo martinis,

jetzt bin ich ja platt!
Muss ich wirklich von dem Geld, wenn ich es anlege, noch Soli und Kirchensteuern zahlen?:eek:

Kapitalertragssteuern sind mir klar.

@ Hallo greek,

mir sind diese ganzen Begriffe neu, daher ist es möglich, dass ich es falsch formuliert habe und jetzt hier wieder falsch, verworren und lückenhaft formuliere.
Aber ich versuche es trotzdem mal:

Also, zuerst ging es darum, dass ich eine monatliche Unfallrente erhalten soll.
Dann meinte mein Anwalt, dass es besser sei, wenn die PUV es nicht monatlich, sondern als „Einmalzahlung“ komplett auszahlt.

Die monatliche Unfallrente wäre eine Abfindung gewesen, an der man dann nachträglich nichts mehr ändern kann, und ebenso diese komplette „Einmal-Zahlung“.
(Ich habe das Wort in Anführungszeichen gesetzt, weil ich nicht weiß, ob es der richtige Fachbegriff dafür ist.)

Wenn eine vereinbarte Rente nicht gezahlt gewerden soll und statt dessen ein nicht vereinbartes einmaliges Kapital, dann handelt es sich doch um eine Abfindung der Rentenzahlung in Form einer Kapitalisierung... oder nicht?

Ja, so ist es dann, wenn ich mich jetzt nicht selber vertu…
Dass mit dem „vereinbart“ und „nicht vereinbart“ verstehe ich jetzt wiederum nicht ganz.
Vorher war eine monatliche Zahlung vereinbart und dann haben wir eine komplette Zahlung in einer Summe vereinbart.
Also auch das, was vorher nicht vereinbart war, wurde dann vereinbart.
Diese Einmalzahlung, was man ja dann als Kapital bezeichnen kann.

Was ich wahrhaftig zum Teil zu kapitalisieren gedenke und mir daher schon im Vorfeld von dem Kapital was abgezogen wird… tststs.

Ich bin absoluter Laie auf diesem Gebiet, vielleicht kann es jemand anders hier besser erklären, sofern er durch meine Erklärung durchsteigen kann.

Aber ich krieg´s nicht besser hin…
 
@DieHard:


Da ich nicht allwissend bin und deswegen immer wieder gerne dazulerne:

Worin siehst du in diesem konkreten Fall den Unterschied?
Wenn eine vereinbarte Rente nicht gezahlt gewerden soll und statt dessen ein nicht vereinbartes einmaliges Kapital...

Gruß
greek

Hallo Greek,
es geht darum dass die Versicherung in ihren Absinzungsberechnungen vlt. doch einen einen weiteren Abschlag geschickt mit drin hat auf den sie nicht so direkt hinweist und den man schnell übersieht. Ist ja eben ein Angebot was man dem Versicherungsnehmer unterbreitet...
..dieser muss es ja nicht annehmen!

@Nicole die Frage: Hat die Versicherung den Leistungsfall grundsätzlich anerkannt und wäre auch bereit die Rente zu zahlen oder hast du dieses Abfindungsangebot stattdessen erhalten und wenn du ablehnst wäre alles noch offen?

noch @Nicole
"mein Anwalt rechnet damit, dass ich das Geld komplett anlegen werde.
Während ich aber damit rechne, dass ich auch jetzt was davon zum Leben brauche. Unabhängig davon, wie sicher eine Teilzeitstelle für mich ist, verdiene ich ja weniger als Vollzeit. Daher meine Ängste."

Habe schon verstanden, dass du nur eingeschränkt arbeiten kannst. Die Frage war eher da du auch den Hartz IV Satz in's Spiel brachtest ob du denkst auf die Rente angewiesen zu sein weil du nicht arbeiten kannst oder keine passende Halbtagsstelle findest?

Viel Erfolg bei deiner Entscheidung!

VG DH
 
Hallo DieHard,

die Versicherung hat den Leistungsfall grundsätzlich anerkannt.

Habe schon verstanden, dass du nur eingeschränkt arbeiten kannst. Die Frage war eher da du auch den Hartz IV Satz in's Spiel brachtest ob du denkst auf die Rente angewiesen zu sein weil du nicht arbeiten kannst oder keine passende Halbtagsstelle findest?

Ja, das sind meine Ängste vor dem absoluten sozialen Abstieg.
Ich habe letztes Jahr einige Monate Arbeitslosengeld erhalten und weil ich ja nur Teilzeit gearbeitet habe und dementsprechend wenig Arbeislosengeld bekam, musste ich es durch HartzIV aufstocken lassen. In der Firma, in der ich gearbeitet habe, musste ich aus gesundheitlichen Gründen aufhören.
Es war mir zuwider, dieses HartzIV.

Ich habe letztes Jahr meine Geschichte hier geschrieben, es ging zwar um das Regulierungsgespräch, das ich damals nicht verstanden habe, aber ich schrieb dort auch eine Zusammenfassung über meinen Unfall und meine Situation.

Ich hätte es hier nochmal kurz ansprechen sollen, ich bitte um Entschuldigung, denn ich schrieb jetzt einfach drauflos.
Hier mein Beitrag vom letzten Jahr:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=157290#post157290



Danke!
 
Halt, Stopp!

Nicole, jetzt verwirrst du mich!

In dem Link ist dein Beitrag vom letzten Jahr zu finden, in dem du über die Situation bezüglich der Haftpflichtversicherung schreibst...
Jetzt schreibst du allerdings etwas über PUV = private Unfallversicherung!

Um was geht es denn nu?

Geht es um deine PUV oder geht es um die Schadenersatzansprüche gegen die Haftpflichtvers. des Unfallverursachers:confused:

Das sind zwei grundlegend und völlig unterschiedliche Angelegenheiten. Wir gehen die ganze Zeit von deiner PUV aus, in der Leistungen vertraglich vereinbart sind. Wenn es aber um die Haftpflichtvers. geht, dann geht es um Schadenersatz und das würde alles verändern, was bisher hier geschrieben wurde!

Bitte um Aufklärung!

Gruß
greek
 
Au Mist!
Mein Fehler!
Ich komme durcheinander mit den Begriffen, weil ich daran dachte, dass es ja keine gesetzliche Versicherung ist, sondern die Versicherung des Autofahrers, der den Unfall verursacht hat.

Also, es ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Puh, jetzt habe ich hier Chaos gestiftet, weil ich mich so laienhaft und wirr ausdrücke.
Entschuldigung!

Aber ich kann trotzdem mit euren Antworten was anfangen.
 
Hey Nicole,

du brauchst dich nicht entschuldigen, aber das ändert fast alles, was ich geschrieben habe!

Du bist erst 45 Jahre alt (wenn ich richtig gerechnet habe).

Das heißt, dass es noch um eine Leistungsdauer von 22 Jahren handelt zuzügl. Ausgleich der später niedrigen Rente etc.

Die 750.- € monatlich halte ich für deutlich zu wenig, aber das ist ein Thema, das von vielen Faktoren abhängt.

Der gerichtliche entschiedene Ersatzanspruch, den du gegen die Vers. des Unfallverursachers hast besagt viel weitreichendere Leistungen!

Unter diesen Voraussetzungen halte ich es nicht unbedingt für clever eine Einmalzahlung zu akzeptieren, außer natürlich sie ist entsprechend hoch!

Wenn dein Anwalt dir dazu rät, hat er entweder wesentliche Informationen, die uns hier fehlen oder er ist mit dieser Angelegenheit schlicht überfordert!

Mach nix falsches!

Gruß
greek
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo greek,

du hast richtig gerechnet, ich bin 45 geworden.:eek:

Die gesetzl.Rente gleichen sie separat aus, also unabhängig von der Abfindung.

Ich will doch schwer hoffen, dass mein Anwalt wesentliche Infos hat, und mir diese sicher auch mitgeteilt hat – ich nur zu konfus und unkonzentriert bin, mir alles zu merken, bzw. da durchzusteigen.

Die 750 € betreffen 6 Jahre aus der Vergangenheit, für die Zukunft wurde ein anderer Betrag angeboten.
Letztendlich wird mir nun eine Summe im Ganzen angeboten.

Ich hatte hier jetzt nicht so viele Details geschrieben, weil ich nur Fragen wegen dem Thema Kapitalisierung hatte.
Mir ist es im Moment noch nicht so lieb, über genaue Summen hier öffentlich zu schreiben.

Danke, dass du dir so viel Mühe mit mir gibst!
 
Wenn dein Anwalt dir dazu rät, hat er entweder wesentliche Informationen, die uns hier fehlen oder er ist mit dieser Angelegenheit schlicht überfordert!

greek

Hallo Greek und Nicole,
oder der Anwalt ist einfach unmotiviert, vlt. weil es sich finanziell kaum noch lohnt für ihn?

@Nicole
vermutlich würde es nicht mal weiterhelfen wenn du jetzt die konkrete Summe nennen würdest, da es ja nicht um eine reine Abfindung der Rentenzahlung geht sondern auch um die ggf. weiteren Schadensersatzansprüche auf die du mit der Abfindung verzichten würdest.

Vlt. würde es Sinn machen noch mal einen anderen Anwalt zu konsultieren? Das Problem ist nur einen guten zu finden!

VG DH
 
Da sagst du was, DieHard!
Ich habe bereits 3 Anwälte „verbraten“…

Ich war/bin bis jetzt wach, konnte nicht schlafen und habe hier gelesen, aber jetzt merke ich, dass ich doch mal langsam müde werde, ich schreib morgen weiter…
 
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