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Kapitalisierung einer Unfallrente aus der PUV steuerfrei ?

Hallo Lea1961,

Sterbetafel 2003/2005
Frau 45 Jahre,
lebenslange Leibrente, monatlich 1.300 / jährlich 15.600 €
5 % Verzinsung,
Kapitalisierungsfaktor: 16,741
Kapitalbetrag: 16,741 x 15.600 = 261.159,60 €

Entnommen: Küppersbusch „Ersatzansprüche bei Personenschäden“, 30,00 €

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kapitalisierung der lebenslangen Rente, d.h. die Parteien müssen sich auf einen Betrag einigen. Stell bitte keine hohen Erwartungen an das, was der Versicherer zu zahlen bereit ist.

Ob und wie die monatliche Rente und die kapitalisierte Rente zu versteuern ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber, dass die Finanzbehörde sich da schon was hat einfallen lassen. Geh mal von einer Steuerpflicht aus.

Mein Vater bezieht Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rente aus einer Zusatzversorgungskasse. Von beiden Renten ist der Ertragsanteil zu versteuern.

Rentenzahlungen – wie sie mein Vater erhält - setzen sich aus der Rückzahlung des angesammelten Kapitals und der Verzinsung dieses Kapitals (Ertragsanteil) zusammen. Nur der Ertragsanteil wird versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Rentenbeginn.

Bei Rentenbeginn im 45. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 34 % (bei der gesetzlichen Rente) Bei einer Rente von jährlich 15.600 € beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil somit 5.304 €. Dieser Anteil wird den übrigen Einkommen zugerechnet und gemeinsam versteuert.

Gruß
Luise
 
Hallo,

es ist tatsächlich schwer zu verstehen, wie die Rentenbesteuerung funktioniert. Ich versuche es nochmal zu erklären:

Die Rentenbesteuerung geht von einem Standardfall aus: Nach ende der Schulpflicht, also mit dem 15. Lebensjahr, beginnt Herr Mustermann seine Ausbildung, ist also Rentenversicherungspflichtig. Dabei zahlt er von seinem Lohn (der ja bereits Bruttobesteuert wird) einen (Anspar)Beitrag zu einer Rentenversicherung. Mit 65 Jahren (demnächst mit 67, also gibt es bald eine neue Tabelle) geht Herr Mustermann in Rente. Nun wird die monatliche Rente ausgezahlt. Zur Berechnung der Rente geht man von der durchschnittlichen Lebenserwartung aus. Herr Mustermann stirbt also mit 78 Jahren. Zum Rentenbeginn hat er ein theoretisches "Guthaben" aus seinen Beiträgen angesammelt. Dieser Betrag würde nun bei klassicher Anlage verzinst. Er bekommt also monatlich einen Betrag seines "Guthabens" und einen Teil Zinsen ausbezahlt. Sein Guthaben ist bereits versteuert und darf deshalb nicht erneut zur Steuer herangezogen werden. Die "Zinsen" sind aber nicht versteuert,das ist der sogenannte Ertragsanteil, weil ja keine echten Zinsen anfallen. Da der Herr Mustermann 50 Jahre einbezahlt hat, aber nur 13 Jahre Rente bezieht ist sein Anteil an den Zinsen sehr klein, der Ertragsanteil also niedrig. Die Höhe der Rente richtet sich ja in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Entgeltpunkten, die nur bedingt den tatsächlichen Beitrag widerspiegeln.
Dies ist der Basisfall, von dem alle anderen Überlegungen abgeleitet werden.

Wenn nun jemand statt mit 65 Jahren schon mit 40 Jahren eine Rente bezieht, reicht sein (besteuerter) Beitrag ja bei weitem nicht aus um eine Rente bis zu seinem Lebensende (angenommene 78 Jahre) auszuzahlen. Obwohl seine Rente natürlich auch niedriger ausfällt bekommt er doch einen größeren Anteil an den Erträgen der "Gesamtheit aller Versicherten", muss also auch mehr besteuern.

Neben der gesetzlichen Altersrente gibt es die unterschiedlichsten Spielarten von Renten, die irgendwie behandelt werden müssen (Private RV, LV mit Abfindung + Rente, betriebliche Renten mit und ohne eigenen Beitrag, Vermögensübergang auf Rentenbasis etc.). Deshalb geht man nur vom Alter zu Beginn des Renteneintritts aus um den Ertragsanteil zu ermitteln. Die Rente aus der PUV ist eine Leibrente, da sie am Leben des Bezugsberechtigen hängt. Demnach ist sie nach § 22 Einkommensteuergesetz zu versteuern. Und dies geschieht wie bei allen Rentenansprüchen nach dem Ertragsanteil.

Die Kaptialisierung des Rentenanspruchs bewirkt nun folgendes: Der Auszahlungsbetrag ist eine abgezinste Größe, d. h. es gibt ja eben keinen Ertrag aus der "theoretischen Kapitalanlage". Es bleibt also beim reinen Ansparbetrag, der aus dem bereits versteuerten Einkommen besteht. Und der darf nicht besteuert werden. Das dieser Betrag ja nicht tatsächlich von diesem speziellen Versicherten zusammengespart wurde, spielt dabei keine Rolle, da das gesamte Rentenbesteuerungssystem abstrakt gehalten ist und auf einer Basisannahme mit Pauschalwirkung beruht.

Und genau deshalb ist es auch schwierig zu beweisen, dass diese Abfindungen steuerfrei sind. Sie sind kein Besteuerungsgegenstand. Das ist in etwa so wie der Sparstrumpf. Wenn ich dort 50 Jahre lang jeden Monat 100,- € reinstecke habe ich auch 60.000 ,- in der Hand. Aber neimand käme auf die Idee davon Steuern zu verlangen. Es steht auch nichts dazu im Einkommensteuergesetz da es keinen Regelungsgrund gibt. Nur in den Richtlinien zum Einkommensteuergesetz, also einer Art Anwendungshilfe für die Finanzämter findet sich zu § 22 EStG (B. Klörgmann, RN 373) der Hinweis: "Die Kapitalisierung/Ablösung eine Leibrente unterliegt beim Berechtigten nicht der EST; die Ablösesumme ist als Kapitalrückzahlung beim Verpflichteten keine Sonderausgabe und nicht als Werbungskosten abziehbar" BFH vom 23.4.58.

Ich hoffe es ist nun etwas klarer geworden.

Gruß
Olli
 
Hallo,

ich bin bei meiner Suche nach dem Thema „Kapitalisierung der Unfallrente“, „Abzinsung“ auf diese Antworten gestoßen und möchte dieses Thema nochmal „ausgraben“.
Denn ich habe Fragen dazu:

Meine PUV hat mir einen Betrag angeboten, als sog. Einmalzahlung/Abfindung, bei dem eine Differenz von fast 100.000 Euro zu dem eigentlichen Betrag besteht.
Ich habe daraufhin meine Berechnungen der PUV geschrieben (über meinen Anwalt) und ich erhielt folgende Antwort:

„Ihre Mandantin gibt die verhandelten Beträge richtig wieder. Offenbar verkennt sie aber, dass sich der genannte Abfindungsbetrag aus dem Beitrag der kapitalisierten Beiträge ergibt.“

Dazu schrieb Olli hier:

Das Angebot Deiner Versicherung ist "abgezinst". Das hat nichts mit Steuern zu tun, sondern ist eine fiktive Berechnung des Wertes Deiner Rente, gemessen an den späteren Werten. Ist ne ziemlich theoretische Sache, mit der die Versicherungen Geld sparen wollen. Das lohnt sich in den wenigsten Fällen. Also seeeeeehr genau hinschauen.

Viele Grüße
Olli

Danke, Olli.
Mein Anwalt hat auch schon versucht, es mir zu erklären, aber entweder habe ich da ein Brett vorm Kopf oder eine sog. innerliche Weigerung.
Denn für mich bedeutet es doch, dass ich weniger bekomme, wenn die PUV den Betrag im Voraus „abzinst“.

In meinen Augen klingt diese fiktive Berechnung der möglichen Abzinsung einfach allgemein unlogisch.
Abgesehen davon muss ich von dem Geld auch leben, ich bin alleinstehend und kann mit meinen dauerhaften Unfallverletzungen nur noch Teilzeit arbeiten oder einen 400 Euro-Job annehmen. Mir geht es finanziell und gesundheitlich nicht so gut, dass ich den ganzen Abfindungsbetrag für mehrere Jahre komplett anlegen könnte. Denn wovon soll ich dann in der Zeit bis dahin leben?
Ich verstehe das Ganze nicht.

Wenn ich diese Unfallrente nicht als Einmalzahlung nehme sondern als monatliche Zahlung, bin ich mit der monatlichen Unfallrente knapp beim Sozialhilfeniveau. Mit einem Teilzeitjob läge ich etwas drüber.
Muss man denn unbedingt als Schwerbehinderter am Existenzminimum herumkrakseln?

Daher hat mir mein Anwalt empfohlen, es als Einmalzahlung zu nehmen, damit ich es anlegen kann und am Ende mehr davon habe.
Und jetzt kommt es mir so vor, als ob die PUV den Betrag verringert, damit ich bloß nicht am Ende noch mehr davon habe.

Ist es wirklich so üblich, dass PUV im Voraus einfach ins Blaue hinein den Abfindungsbetrag verringert?
Mein Anwalt drängt mich, zu unterschreiben, er sagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt was bekomme.
Wobei ich allerdings alles andere als froh darüber bin, mit 60% Schwerbehinderung aus dem Unfall hervorgekommen zu sein und diese Unfallrente nicht unbedingt als Geschenk betrachte.
Ich wäre lieber gesund und putzmunter und würde normal wie andere auch Vollzeit arbeiten und fröhlich mein eigenes Geld verdienen.

Oder sehe ich das alles falsch?
Ich bin so unsicher und weiss nicht, wie ich entscheiden soll und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir einen Rat geben könnt!

Vielen Dank im Voraus,
 
Hallo Nicole,

Du kannst nicht mehr bekommen...als Du versichert hast.
Läuft Dein Versicherungsbetrag über ...sagen wir mal....100.000€ bei 100% Invalidität....dann bekommst Du auch nicht mehr als 100.000% (Ausser Du hast eine Progression im Vertrag)

Der PUV ist es überhaupt egal ob Du mit dem Betrag bis an Deine Lebensende leben kannst.
Es ist ganz alleine Deine Wahl.....ob Du Dich abfinden läßt oder eine Rentenzahlung bis an Dein Lebensende wählst.
Ob es Dir zum Leben reicht.....warum soll sich die PUV darüber Gedanken machen:confused:

Fakt ist.....ist Deine Invalidität richtig berechnet und die Summe XXX ist richtig ausgerechnet....dann wirst Du nicht mehr bekommen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Nicole,

der Abfindungsvergleich kann Vorteile haben, aber es kommt tatsächlich sehr auf die individuelle Situation an.
Denn für mich bedeutet es doch, dass ich weniger bekomme, wenn die PUV den Betrag im Voraus „abzinst“.
Finanzmathematisch darf da skein Unterschied sein.
... klingt diese fiktive Berechnung der möglichen Abzinsung einfach allgemein unlogisch.
Na ja, selbst mit Dr.-Titel erschließen sich nicht jedem die Zusammenhänge und die Komplexität. Ohne die Literatur dazu, würde das wohl niemand aus dem Stand (auswendig) richtig hinbekommen.
... Denn wovon soll ich dann in der Zeit bis dahin leben?
Wenn die Rentenzahlung pro Monat Dein Überleben nicht sichert, dann mancht es der Abfindungsvergleich auch nicht.
Wie gesagt, finanzmathematisch soll es da keinen Unterschied geben.
Wenn ich diese Unfallrente nicht als Einmalzahlung nehme sondern als monatliche Zahlung, bin ich mit der monatlichen Unfallrente knapp beim Sozialhilfeniveau.
Siehst Du, es gibt praktisch keinen Unterschied. Beides reicht nicht.
... Muss man denn unbedingt als Schwerbehinderter am Existenzminimum herumkrakseln?
So ganz verstehe ich das nicht, denn eigentlich ist vorgesehen, dass Du Leistungsansprüche aus dem sozialen Sicherungssystem hast. Es sei denn Du warst Selbstständig, aber da ist ja vorgesehen, dass Du Dich angemssen privat versicherst.
Daher hat mir mein Anwalt empfohlen, es als Einmalzahlung zu nehmen, damit ich es anlegen kann und am Ende mehr davon habe.
Diese absolute Aussage halte ich für mutig. Es kann sein, dass Du bei günstiger Entwicklung der Verzinsung, mehr davon hast. Aber sicher ist das sicher nicht.
Und jetzt kommt es mir so vor, als ob die PUV den Betrag verringert, damit ich bloß nicht am Ende noch mehr davon habe.
Ja, darum geht es: Aus Versicherungssicht sollst Du, egal wie Du Dich entscheidest, nicht mehr haben.
Ist es wirklich so üblich, dass PUV im Voraus einfach ins Blaue hinein den Abfindungsbetrag verringert?
Nein, so ist das nicht üblich. Es gibt dazu finanzmathematische Überlegungen und Berechnungen.
Mein Anwalt drängt mich, zu unterschreiben, er sagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt was bekomme.
Kein Wunder, mit jedem Telefonat kostest Du Geld und bringst nichts rein.
Du siehts nicht alles falsch, aber es gibt, ich nenne es mal "Korrekturbedarf".

Ich würde wohl die einmalige Abschlagzahlung nehmen, auch wenn man über den Zinssatz, den die bei der Abzinsung heranziehen, diskutieren könnte, denn die letzten Jahre ist diese Zinssatz massiv gesunken und die rechnen mit größt anzunehmender Wahrscheinlichkeit mit 5 %.
Du kannst denen ja vorschlagen, dass die die Abzinsung mal mit 3 % durchrechnen sollen und das die Versicherung überlegen soll, ob sie dann auch ein Angebot unterbreitet.

Der Vorteil der einmaligen Auszahlung ist, dass der ganze Versicherungskram erstmal erledigt ist. Keine Nachprüfungsaufforderungen oder sonst was. Endlich mal ein Ende, dass der Gesundheit auch zuträglich sein kann.

Wie immer Du entscheidest: Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo Nicole,

zunächst einmal möchte ich noch einmal eine sehr wichtige Aussage betonen:
Der Vorteil der einmaligen Auszahlung ist, dass der ganze Versicherungskram erstmal erledigt ist. Keine Nachprüfungsaufforderungen oder sonst was. Endlich mal ein Ende, dass der Gesundheit auch zuträglich sein kann.

Zum zweiten ist das alles ein Rechenexempel.
Ohne konkrete Zahlen ist das schwierig dir einen Rat zu geben.

Abfindungsbetrag, derzeitige Rentenhöhe, dein Alter und Geschlecht sind die nötigen Faktoren um da eine fundierte Beispielrechnung für dich zu erstellen wenn du das möchtest.

Grundsätzlich halte ich, in den meisten Fällen zumindest, eine Kapitalisierung für sinnvoll.

Gruß
greek
 
Hallo,

ich bin bei meiner Suche nach dem Thema „Kapitalisierung der Unfallrente“, „Abzinsung“ auf diese Antworten gestoßen und möchte dieses Thema nochmal „ausgraben“.

Wenn ich diese Unfallrente nicht als Einmalzahlung nehme sondern als monatliche Zahlung, bin ich mit der monatlichen Unfallrente knapp beim Sozialhilfeniveau.

Daher hat mir mein Anwalt empfohlen, es als Einmalzahlung zu nehmen, damit ich es anlegen kann und am Ende mehr davon habe.
Und jetzt kommt es mir so vor, als ob die PUV den Betrag verringert, damit ich bloß nicht am Ende noch mehr davon habe.

Ist es wirklich so üblich, dass PUV im Voraus einfach ins Blaue hinein den Abfindungsbetrag verringert?

Oder sehe ich das alles falsch?
Ich bin so unsicher und weiss nicht, wie ich entscheiden soll und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir einen Rat geben könnt!

Vielen Dank im Voraus,

Hallo Nicole,
also mit der Abfindung will die Versicherung doch immer Geld sparen, die wird doch nicht aus kundenfreundlichkeit angeboten: Sein sie froh, dass sie was bekommen, dafür ist es weniger.

Das mit der Abzinsung ist grundsätzlich finanzmathematisch bzw. betriebswirtschaftlich richtig:
Für Geld was du jetzt nicht hast aber braucht must du Zinsen zahlen, auch wenn die Inflation null ist. Andersrum wird Geld was du jetzt ausgezahlt bekommst, dir aber erst später zusteht abgezinst!
Aber bei dir geht es doch nicht um eine normale Umwandlung in eine Einmalzahlung sondern eine Abfindung, das dürfte die Summe am meisten verringern!

Was ich nicht verstehe ist die Aussage vom Anwalt mit dem Anlegen und später mehr davon haben. Du must ja zwischendurch auch von irgendwas leben?
Wie sicher ist das denn mit einer Halbtagstätigkeit?

VG DH
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo DH

also mit der Abfindung will die Versicherung doch immer Geld sparen, die wird doch nicht aus kundenfreundlichkeit angeboten

Versicherer sind zwar grundsätzlich keine Gutmenschen, aber in einem solchen Fall ist das primäre Ziel ein anderes:
hierbei geht es denen darum diesen Posten abzuschließen und nicht als ständige widerkehrende Leistung in der Statistik zu haben. Für solche müssen sie nämlich ohnehin Rücklagen bilden, die die Bilanzen belasten und solche verschlechtern die Ratings, beispielsweise in den Belastungstests / Finanzstärke etc. - also ist es für die Vers. günstiger, wenn auch nicht immer billiger, diese Renten abzufinden.

Aber bei dir geht es doch nicht um eine normale Umwandlung in eine Einmalzahlung sondern eine Abfindung, das dürfte die Summe am meisten verringern!

Sorry wenn ich dich in diesem Punkt korrigieren muss, aber die Umwandlung einer vereinbarten Rente in eine Einmalzahlung nennt man Abfindung / Kapitalisierung, denn eigentlich ist eine Einmalzahlung ja nicht vorgesehen.

Zum Argument des RA: man sollte ihm solche Aussagen nicht verübeln: er ist RA und bekanntlicherweise kann der Jurist ja nicht rechnen (frei nach iurex noch calculat) :D
Er hat halt keine Ahnung von Geldanlagen und ähnlichem.

Trotzdem könnte er Recht haben, doch um das zu berechnen sind mehr Infos nötig.
Alternative:
Nicole, du könntest bei dem Versicherer ja ein Angebot anfordern:
Die meisten Versicherer bieten sog. "sofortbeginnende Renten" an. Das sind Policen bei denen du einmalig einen Betrag einzahlst und dann eine lebenslange Rente bekommst (bei guten Policen gibts das "Restkapital" bei Tod und auch bei Kündigung zurück).
Dann bekommst ein ungefähres Gefühl dafür, wie gut das Angebot für die Abfindung ist ;)

Gruß
greek
 
hierbei geht es denen darum diesen Posten abzuschließen und nicht als ständige widerkehrende Leistung in der Statistik zu haben. Für solche müssen sie nämlich ohnehin Rücklagen bilden, die die Bilanzen belasten und solche verschlechtern die Ratings, beispielsweise in den Belastungstests / Finanzstärke etc. - also ist es für die Vers. günstiger, wenn auch nicht immer billiger, diese Renten abzufinden.


Sorry wenn ich dich in diesem Punkt korrigieren muss, aber die Umwandlung einer vereinbarten Rente in eine Einmalzahlung nennt man Abfindung / Kapitalisierung, denn eigentlich ist eine Einmalzahlung ja nicht vorgesehen.

greek

Hallo Greek,
natürlich hast du schon mit deiner vorherigen Aussage recht, dass man einiges mehr an Details braucht um das ganze beurteilen zu können.

So wie ich den Bericht von Nicole, verstanden hab bin ich mir nicht sicher wie Nicole den Begriff verwendet bzw. was ihre Versicherung genau damit meint bzw. ob der betriebswirtschaftlich korrekt benutzt wird wie du es beschrieben hast.
Das ist eine der grundlegenden Fragen. Vlt. wurde da auch eine Kapitalisierung mit einer umgangssprachlichen Abfindung kombiniert?

Und noch ein Hinweis zu dem Thema Belastung der Bilanzen: Bis vor gut zehn Jahren hattest da sicherlich uneingeschränkt recht.
Aber durch die Börsenkriesen ist auch bei vielen Versicherungen die Liquidität erheblich gesunken. Deshalb ist deren Interesse größere Auszahlungen zu machen die die Bilanz verbessern bei weitem nicht mehr so groß wie früher. Bei einer entsprechend starken Abzinsung steigt das Interesse der Versicherung natürlich wieder erheblich an!

VG DH
 
Hallo ihr Lieben,

danke euch für eure turboschnellen und guten Antworten!

(Ich hab heute nicht mehr genug Dankebuttons übrig, aber hole es in den nächsten Tagen für euch noch nach!)

@ Hallo Kai-Uwin:
Ja, darin lag mein Denkfehler, denn ich dachte, dass die Versicherung für mein Leben aufkommen muss, irgendwie bin ich davon ausgegangen…
Danke, dass du mir auf die Sprünge geholfen hast!


@ Hallo oohpss,
stimmt, es macht es keinen Unterschied.
Jetzt wo du es sagst!

So ganz verstehe ich das nicht, denn eigentlich ist vorgesehen, dass Du Leistungsansprüche aus dem sozialen Sicherungssystem hast.

Nun ja, aber diese Leistungsansprüche decken gerade mal die Lebenshaltungskosten ab, bzw. noch nicht mal, soweit ich weiß.
Und ich habe Angst, dass es soweit kommen könnte.
Nicht, dass ich in Saus und Braus leben würde, es sind wahrscheinlich nichts anderes als meine Ängste, am Ende komplett zu verarmen, weil ich nicht mehr richtig arbeiten kann.
Durch diese Angst bin ich höchst misstrauisch geworden.

Der Vorteil der einmaligen Auszahlung ist, dass der ganze Versicherungskram erstmal erledigt ist. Keine Nachprüfungsaufforderungen oder sonst was. Endlich mal ein Ende, dass der Gesundheit auch zuträglich sein kann.

Damit hast du auch Recht. Das ganze nimmt mich mehr mit als ich mal dachte, diese ganze Prozedur war nicht so einfach. Zumal der ganze Unfall und alles, was damit zusammen hängt, was ich vergessen (oder vergraben) glaubte, wieder bei mir hochkam.

@ Hallo greek,

Ohne konkrete Zahlen ist das schwierig dir einen Rat zu geben.

Ja, aber ich wollte es nicht alles so öffentlich machen…
Ich bitte um Entschuldigung, denn es leuchtet mir natürlich ein, das du, bzw, ihr alle, mir ohne genauere Infos ja gar nicht konkret helfen kannst/könnt.

Aber dass du schreibst, dass du in den meisten Fällen eine Kapitalisierung für sinnvoll hältst, beruhigt mich schon. Wie gesagt, findet mein Anwalt das auch. Ich muss vielleicht einfach aufhören, immer so misstrauisch zu sein.

Alternative:

Nicole, du könntest bei dem Versicherer ja ein Angebot anfordern:

Die meisten Versicherer bieten sog. "sofortbeginnende Renten" an. Das sind Policen bei denen du einmalig einen Betrag einzahlst und dann eine lebenslange Rente bekommst (bei guten Policen gibts das "Restkapital" bei Tod und auch bei Kündigung zurück).

Dann bekommst ein ungefähres Gefühl dafür, wie gut das Angebot für die Abfindung ist.

Geniale Idee! Das mach ich!



@ Hallo DieHard,
mein Anwalt rechnet damit, dass ich das Geld komplett anlegen werde.
Während ich aber damit rechne, dass ich auch jetzt was davon zum Leben brauche.
Unabhängig davon, wie sicher eine Teilzeitstelle für mich ist, verdiene ich ja weniger als Vollzeit. Daher meine Ängste.

@ Hallo nochmal ihr alle zusammen,

obwohl ich keine konkreten Zahlen hier veröffentlichen wollte, habt ihr mir trotzdem gut weitergeholfen!
 
Hallo Nicole 67,
Danke für die Rückmeldung.

Es ist für die Communityteilnehmer, die sich hier einbringen doch immer wieder interessant ob und was der Infoempfänger mit den Beiträgen anfangen konnte.

Den "Danke"-Button solltest Du nicht überbewerten, besser, hilfreicher und interessanter ist da für mich Dein Kommentar.

Dann noch eine Empfehlung:
Bei der Berechnung der Abzinsung rechnen die Versicherungen auch heute noch mit 5 %. Verkürzt gesagt, würde dies bedeuten, dass Du die monatliche Rente mit 5 % anlegen könntest.
Das ist nun zu bezweifeln.
Nach meiner Meinung kann es nicht schaden, wenn Du der Versicherung vorschlägst, dass Du denen entgegen kommen könntest, wenn die die Abzinsung mit 3 % berechnen.

Dein Anwalt könnte auch schauen ob es dazu schon Urteile gibt. Ich meine da war was.

Grüße
oohpss
 
Dann noch eine Empfehlung:
Bei der Berechnung der Abzinsung rechnen die Versicherungen auch heute noch mit 5 %. Verkürzt gesagt, würde dies bedeuten, dass Du die monatliche Rente mit 5 % anlegen könntest.
Das ist nun zu bezweifeln.
Nach meiner Meinung kann es nicht schaden, wenn Du der Versicherung vorschlägst, dass Du denen entgegen kommen könntest, wenn die die Abzinsung mit 3 % berechnen.

Dein Anwalt könnte auch schauen ob es dazu schon Urteile gibt. Ich meine da war was.

Es gibt zumindest viele Regulierungsgespräche wo Einigungen mit deutlich unter 5 % möglich waren. Es ist halt immer eine Sache der Argumente. 5 % Verzinsung sind auf dem Kapitalmarkt derzeit einfach nicht möglich und waren es auch nicht in den letzten Jahren. Für Tages-/ Festgeld gibt es max. 4 %. Da musst du dann noch die Kapitalertragsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer abziehen... abzüglich Inflation. Da werden dann aus 4 % ganz schnell weniger als 1 %! :rolleyes:

Lass dich nicht übers Ohr hauen! ;)
 
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