Hallo Lea1961,
Sterbetafel 2003/2005
Frau 45 Jahre,
lebenslange Leibrente, monatlich 1.300 / jährlich 15.600 €
5 % Verzinsung,
Kapitalisierungsfaktor: 16,741
Kapitalbetrag: 16,741 x 15.600 = 261.159,60 €
Entnommen: Küppersbusch „Ersatzansprüche bei Personenschäden“, 30,00 €
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kapitalisierung der lebenslangen Rente, d.h. die Parteien müssen sich auf einen Betrag einigen. Stell bitte keine hohen Erwartungen an das, was der Versicherer zu zahlen bereit ist.
Ob und wie die monatliche Rente und die kapitalisierte Rente zu versteuern ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber, dass die Finanzbehörde sich da schon was hat einfallen lassen. Geh mal von einer Steuerpflicht aus.
Mein Vater bezieht Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rente aus einer Zusatzversorgungskasse. Von beiden Renten ist der Ertragsanteil zu versteuern.
Rentenzahlungen – wie sie mein Vater erhält - setzen sich aus der Rückzahlung des angesammelten Kapitals und der Verzinsung dieses Kapitals (Ertragsanteil) zusammen. Nur der Ertragsanteil wird versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Rentenbeginn.
Bei Rentenbeginn im 45. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 34 % (bei der gesetzlichen Rente) Bei einer Rente von jährlich 15.600 € beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil somit 5.304 €. Dieser Anteil wird den übrigen Einkommen zugerechnet und gemeinsam versteuert.
Gruß
Luise
Sterbetafel 2003/2005
Frau 45 Jahre,
lebenslange Leibrente, monatlich 1.300 / jährlich 15.600 €
5 % Verzinsung,
Kapitalisierungsfaktor: 16,741
Kapitalbetrag: 16,741 x 15.600 = 261.159,60 €
Entnommen: Küppersbusch „Ersatzansprüche bei Personenschäden“, 30,00 €
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kapitalisierung der lebenslangen Rente, d.h. die Parteien müssen sich auf einen Betrag einigen. Stell bitte keine hohen Erwartungen an das, was der Versicherer zu zahlen bereit ist.
Ob und wie die monatliche Rente und die kapitalisierte Rente zu versteuern ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber, dass die Finanzbehörde sich da schon was hat einfallen lassen. Geh mal von einer Steuerpflicht aus.
Mein Vater bezieht Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rente aus einer Zusatzversorgungskasse. Von beiden Renten ist der Ertragsanteil zu versteuern.
Rentenzahlungen – wie sie mein Vater erhält - setzen sich aus der Rückzahlung des angesammelten Kapitals und der Verzinsung dieses Kapitals (Ertragsanteil) zusammen. Nur der Ertragsanteil wird versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Rentenbeginn.
Bei Rentenbeginn im 45. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 34 % (bei der gesetzlichen Rente) Bei einer Rente von jährlich 15.600 € beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil somit 5.304 €. Dieser Anteil wird den übrigen Einkommen zugerechnet und gemeinsam versteuert.
Gruß
Luise