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Kann vielleicht jemand helfen?

Hallo Seenixe,

ich weiß nicht, ob damals eine Unfallanzeige gemacht wurde. Mein Sportlehrer sagt, jeder Unfall wurde dokumentiert. Aber nicht gleich der Unfallkasse angezeigt. Möglicherweise hatte ich nicht wirklich Probleme oder nahm das nicht wichtig. Oder ich habe zu Hause nichts gesagt, weil da schon genug Probleme waren...

Jedenfalls müssen solche Dokumentationen 30 Jahre aufgehoben werden. Ich hatte die vage Hoffnung...., allerdings sind es mehr als 30 Jahre. Aber dazwischen kam die Wende und drei Kreisgebietsreformen. Momentan findet unsere Verwaltung überhaupt keine Unterlagen.

Es ist kein Gutachten. Aber danke für Deinen Rat.

@Sekundant..... die MRTs sind direkt vom Unfall. Der war am 30.01.2016. Das CT vom 03.02, das MRT vom 11.02.2016. Das Problem wird sein, die Zusammenhänge richtig zu wichten.

LG Christiane
 
hallo Sekundant,
weisst Du eigendlich wie Gutachten seitens der BG entstehen? hier die Antwort.
Meier hatt einen AU, der musste auch leider zu lasten der BG behandelt und so auch abgeschlossen werden. Dann geht die BG bei und lässt ein Neues Gutachten erstellen. Dabei ist sie verpflichtet, die 3 Gutachter zur Auswahl zu stellen, Meier denkt nun, wie großzügig, ich kann mir einen aussuchen. Schon hat Meier ein sehr gutes Gefühl dabei. Was Meier nicht weiss, die BG hat entliche Gutachter unter Vertrag. Zuvor schreibt sie 10 Gutachter an und teilt denen mit, worüber sie zu begutachten haben. Dass Kostet dann etwa 15 € pro Antwort. Nun geht die BG bei und sucht sich 3 Gutachter aus, die schon im Vorfeld der BG über Kund tun, dass ihre Entscheidung z Gunsten der BG ausgehen wird, und diese schlägt Sie Meier dann vor, ohne dass Meier davon erfahren muss. Das ist alles legal. Es gibt darüber einige fundamentierte Puplikationen im Netz, man muss diese nur finden.
Leider befasst man sich damit erst, wenn es fasst zu spät ist.
Gruß Jörg
 
die zusammenhänge ergeben sich wie gesagt in der gänze der aussagen und befunde. aber ich habe auch auf das wort "progiedent" hingewiesen. das sollte nicht unbeachtet bleiben.

@JörgS.
ich bin mir sicher, dass hierzu keine aufklärung mehr nötig ist. wenn die gelegenheit besteht, geh' gerne mal meine beiträge durch. du kannst im zweifel und falls für beide weiterführend auch meine sonstigen "ergüsse" dazu lesen. aber trotzfdem thx


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
ja, ich weiß. Heißt fortschreitend ... steht im D-Arztbericht vom 03.02.2016. Im Befund des Radiologen taucht es dagegen nicht auf .... dieselbe Klinik. Ebenso wie die discoligamentäre Lockerung.

.

Hallo Jörg,
ich hatte mir den Gutachter selbst ausgesucht. Im Gutachten taucht dann eine Diagnose auf (die es nicht gibt), die dann auch im Bescheid der BG auftaucht.

Die Klinik steckt nun in der Bredouille einer nicht nachweisbaren Diagnose..... o_O

LG Jani
 
Im Befund des Radiologen taucht es dagegen nicht auf

dann war es nachlässigkeit, unerfahrenheit, jedenfalls ist dem nicht widersprochen. will sagen: die gegenseite zieht und nutzt die ihr gelegen erscheinenden aussagen bis zur beharrlichkeit, selbst wenn denen irgendwann und irgendwo widersprochen wurde. und das ist hier noch nicht einmal der fall. also nutze es.


gruss

Sekundant
 
Hallo Jani,
Du hast ein Recht darauf, dass ein Gutachten verständlich sein muss, wenn Du mit der BG nicht weiter kommst, wende Dich doch mal an die Gutachterkommission der Kassenärztlichen Vereinigung, die helfen Dir in solchen Fällen auch Kostenlos. Ich weiss nur nicht in welchem Bundesland Du wohnst, ansonsten mal im Netz nachlesen. Oder auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland anrufen, Nr. ebenfalls im Netz, die beraten dich rechtlich oder auch medizinisch, Dazu vereinbarst Du mit der Dame am Telefon einen Termin, wo Dich ein Arzt oder ein Rechtsanwalt zurückruft, TOP einrichtung.
Gruß Jörg
 
Weißt Sekundant, nichts was die Klinik schreibt - auch der Radiologe - ist Zufall. Allenfalls der D-Arztbericht ist zufällig 'vergessen' wurden. Der war nämlich vor dem schriftlichen Befund des Radiologen geschrieben. Der Oberarzt hat das CT in meinem Beisein gleich nach der Untersuchung angesehen. Und noch einen Oberarzt dazugeholt. Und sofort niedergeschrieben. Und dann hatte ich mir auch recht schnell meine Krankenakte geholt.....

Das ist ähnlich wie mit dem gefälschtem Eingangsprotokoll. Ich habe das handgeschriebene Original und das ins System übertragene der Sekretärin. :D


Hallo Jörg,
ich befinde mich bereits im Verfahren mit der BG.
Das Gutachten ist verständlich, aber enthält eine nicht existente Diagnose.

LG Jani
 
Hallo Jani,
eine nicht existente Diagnose, ist ein schlechtes Zeichen. Wenn Dum im Verfahren vor dem SG bist, aufpassen, da das Verfahren Kostenlos für den Kläger ist, arbeiten die Richter teilweise auch so, von amts wegen. Es muss gründlich ermittelt werden, wieso der Gutachter auf diese nicht existente Diagnose, im Zusammenhang mit Deinem Fall gekommen ist. Da müsst Ihr aus kleinste achten. Die Gutachter werden von der BG dahingehend geschult, wie ein Gutachten zu schreiben ist. Im Ersten drittel soll dem Unfallversicherten der Eindruck vermittelt werden, dass er zunächst anscheinend Recht hat, dann wird alles fadenscheinlich auseinandergenommen und am Ende hat die BG Recht. Wenn Du eindeutige Verfahrensfehler entdeckst, schalte Bitte das Bundesversicherungsamt in Bonn ein, das ist die Aufsichtsbehörde aller BG,s. Vor denen haben die BG,s mächtig respekt, mehr als vor einem Gerichtsurteil. Das erlebe ich gerade selbst. Nur das wissen die wenigsten. Die sind aber nur für Verfahrensfehler zuständig. Übrigens haftet die BG auch für Fehler ihrer Gutachter.
Es gibt im Netz auch einen Beitrag, Medizinische Gutachter im Interessenkonflickt, der ist sehr aufklärend.
Gruß Jörg
 
Herzlichen Dank Jörg!

Die nichtexistente Diagnose fußt auf einen neurologischen Befund, der "falsch interpretiert" wurde. Das habe ich im letzten Jahr beim Neurologen moniert und bekam schriftlich, dass er diese Diagnose nie gestellt hat und eine Erklärung, wie es gemeint war.
Ich bin nun gespannt, wie dieser Krimi weitergeht. Das läuft nebenher....

LG
 
Du musst nun immer wachsamer werden. Wen der Neurologe im Auftrage der BG gearbeitet hat, glaube nicht in Deinem Interesse, sondern im Interesse der BG. Da versuchen die auch so fadenscheinige Sachen, o Gott, habe ich mich wohl geirrt. Alle Ärzte die für die BG arbeiten, stehen in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis und sind auf die Einnahmen über die BG angewiesen. Entscheiden Sie gegen die BG, bekommen diese bald keine Aufträge mehr. Jemand der da wenig Erfahrung hat, kann das verständlicher Weise kaum nachvollziehen. Ich habe mich die letzten 3 Wochen, täglich bis zu 12 Stunden nur mit dieser Problematik in meinem Fall befasst. Es ist nicht zu glauben, wie sich mein Fall nun darstellt. Der von mir zuvor benannte Beitrag aus dem Netz, das wird der ehemalige Präsident des LSG NRW zitiert, wenn Du das gelesen hat, verlierst Du eh den noch restlich vorhandenen Glauben.
MfG
Jörg
 
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