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Kann man die BG wg. Untätigkeit verklagen?

bienchen99

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Mai 2007
Beiträge
23
Hallo,
wer hat schon mal in Erwägung gezogen die BG wegen "Untätigkeit" und Verschleppung des Verfahren zu verklagen?

Es ist so: In 2001 wurde eine Erkrankung vom Hausarzt gemeldet, welche sich später als Berufserkrankung heraustellte. Im Laufe der Zeit hat sich noch eine psychische Erkrankung dazugesellt.

Die BG will erst jetzt nach 6 Jahren Maßnahmen nach § 3 BKV leisten. Toll..! Ich würde die BG-ler gerne auf Schadensersatz verklagen, denn durch die Untätigkeit hat sich die Erkrankung noch verschlimmert.
Geht so etwas Hat man nicht ein Recht darauf das der Fall zügig behandelt wird?
Grüße, bienchen99
 
Hallo Bienchen,

ja es gibt die Möglichkeit die BG wegen Untätigkeit zu verklagen. Aber von einer Schadensersatzklage wegen der Verschleppung habe ich noch nichts gehört. Eine Untätigkeitsklage bringt wenigstens vorrübergehend eine Verzögerung, da die ganzen Unterlagen dann erst einmal zum zuständigen Gericht gehen.

Gruß von der Seenixe
 
Na klar

Hallo,

auf dem SG-Verfahrenswege gibt es nach §§ 88 SGG zweierlei Untätigkeitsklageformen, einmal die im Antragsverfahren und einmal die im Widerspruchsverfahren. Hierbei sind zwei unterschiedliche Fristen (6 und 3 Monate) auf der Klägerseite zu beachten.

Auch auf dem Zivilwege kann gegen die BG-liche Verletzung der AMTSERMITTLUNGS-PFLICHT selbstverständlich prozessiert werden. In Gibbus`Fall liegt eine solche offen (und vorsätzlich mit BG-lich verursachten Folgeschäden) vor, und es wird nach Obsiegen gegen die BG beim SG eine solche Klage eingereicht.

Gruß
Gibbus:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, hört sich so an wie bei mir.
Also wenn die BG zu spät (also erst nach 6 Jahren) Maßnahmen nach § 3 BKV einleitet, und ich deswegen einen Folgeerkrankung erleide kann ich die BG wg. Verletzung der Amtsermittlungspflicht zivilrechtlich verklagen. Order muss ich damit vors Sozialgericht?

Grüße, Bienchen99
 
Halöchen Leute,

ich bin Unfallrentner aber den §3 BKV kenne ich nicht,:confused:

ich habe einen Nachfolgeschaden angezeigt und auch Antwort nach 2 Monaten erhalten das ich zur Untersuchung muß und ich hoffe das ich nicht auch noch ins Gericht muß mit dehnen bei der BG,beim Unfall 1998 haben die mir Probleme gemacht und da sind wir einfach Persöhnlich zur BG nach Frankfurt und aufn Tisch gehauen -------he ,ich hab mein Geld (ein Teil 5000,- DM) sofort erhalten,

aber es sind trotzdem sturre Böcke bei der BG:mad:
 
Hallo Bienchen,

das ist sicher eine interessante Frage. Ich hatte mich darüber schon mal mit meinem Anwalt unterhalten. Er sieht keine Chance, wenn man der BG in Ihren Ermittlungen keine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht unterstellen bzw. beweisen kann.

Ich weiß nicht, welche Berufskrankheit Du hast. In meinem Fall, bei einer BK 2108, ist die Aufgabe aller Tätigkeiten, die zur BK geführt haben, eine Voraussetzung. Und das ab dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht der BK gemeldet wurde. Das heißt also, dass ich in meinem Beruf (Steinmetz) nicht mehr arbeiten kann und darf, weil die meisten Tätigkeiten belastend sind.

Die BG erbringt in meinem Fall keinerlei Leistungen, solange der BK-Verdacht nicht bestätigt ist. Und da machst Du nichts dagegen!
Der soziale Abstieg ist vorprogrammiert, wenn man nicht anderweitig abgesichert ist. Wenn man dann nach vielleicht 6 oder mehr Jahren Recht kriegt, ist nichts mehr zu retten. Pech gehabt! Entschädigung über die vorgeschriebenen Leistungen hinaus, ist für die BG ein Fremdwort.

Das sind meine bisherigen Erkenntnisse. Es wäre schön, wenn Jemand Bienchen und mich eines Besseren belehren könnte.

Grüsse von
IngLag
 
BG - Verschleppung / Untätigkeit Wie kann man sich wehren?

Hallo,
bei mir gehts um die BK 4301 (auch Berufsasthma genannt). Bei mir gilt auch der Unterlassungszwang neben der medizischen Sache als Voraussetzung für die Anerkennung der BK. Kurze Übersicht meiner Sache:

4/2001 Hausarzt schickt Verdachtsmeldung einer BK an die BG
1/2002 Begutachtung MDE 20%
4/2002 Befundanerkennung § 9 Abs.4 SGB VII
6/2004 Ablehnung der BK durch Widerspruchsbescheid, da BG Unterlassungszwang noch nicht vollzogen.
6/2004 Klage auf Anerkennung der BK und weiterer Leistungen, da gefährdende Tätigkeit schon seit 4/2001 mit AU
fortlaufend vom Artzt bestätigt, aufgegeben

Und jetzt kommt´s
6/2006 1. Erörterungstermin (2 Jahr nach Klage) Darf das so lange dauern?
2/2007 2. Erörterungstermin - Richter stellt fest, daß BG hätte auch ohne Versicherungsfall schon längst nach § 3 BKV
leisten müssen - HAT DIE BG ABER NICHT
Kann die BG einfach NICHTS tun?
Deshalb meine Frage, ich war bei Beginn dieser ganzen Sache erst 27 Jahre, mittlerweile bin ich 33. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind durch die lange Untätigkeit der BG verringert worden. Wäre die BG direkt mit den § 3 BKV Maßnahmen begonnen, wäre ich mit 30 schon wieder im Beruf gewesen. Jetzt soll evtl. eine Umschulung starten in 2007.
Wer kommt für diesen Schaden auf, den diese Bürokraten anrichten?

Grüß, Bienchen99
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo bienchen99,:)

die verschleppung und ignorierung von Kranken ,ja ,ich möchte sogar sagen das ,ob LVA,BG oder Versorgungsamt nur auf Zeit spielen egal was für ein Leid dahinter steht,:(

ich rate Dir nur bleib am Ball und laß dich auf keinen Fall für Dumm Verkaufen wenn Du sicher bist,
da es bei mir um Kriegsbeschädigung geht und Klage 3 Jahre schon wo sogar das Gericht verschleppt , das Versorgungsamt und die BG warten ab und lassen mich in der Luft ,egal wie ich über dem Monat komme ,Sozial bekomme ich nicht ,na ja,

immer am Ball bleiben und Nerven ,,,,,,,,,,,:rolleyes:
 
Hallo,
ich bin noch jung und kann warten. Ich sehe dass dann mal als meine Rentenversicherung an.
Grüße, bienchen99
 
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