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Kann man beim Gewerbearzt einen Termin bekommen bzgl. Mitbeurteilung im BK Verfahren

Trollin68

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Juni 2017
Beiträge
143
Hallo @ all,

Das Schreiben der UK an meine RÄ zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Unterlagen gerade an den zuständigen Gewerbearzt übermittelt wurden, betrachte ich als böswillige Verzögerungstaktik! Jetzt paßt ihnen das von ihnen selbst in Auftrag gegebene Gutachten nicht mehr. Ein zweites soll her!!! Aber egal.....meine Beschwerden nehmen zu und ich bin da mal gespannt...!!!
Ich wollte mal wissen, ob mich ein Gesräch mit dem Gewerbearzt jetzt weiterbringt.
Danke!!!
 
Hallo Trollin68,

der Gewerbearzt entscheidet meines Wissens nur nach Aktenlage und wird die UK/BG im besten Fall zu neuen Ermittlungen auffordern.

In den meisten Fällen sind die Akten welche zum Gewerbearzt gehen inklusive Anschreiben schon so manipuliert, dass die Gewerbeärzte der Entscheidung der UK/BG folgen, schon aus Mitarbeitermangel.

Ich befürchte, dass du da keinen Termin bekommst, Deine UK hat das Verfahren momentan noch komplett selbst in der Hand und versucht abzulehnen.

VG Andi73
 
Hallo Trollin68,

Deine Vermutung mit der Verzögerungstaktik durch Vorlage der Unterlagen an den staatl. Gewerbearzt kann ich nicht teilen.

Fakt ist, dass nach § 9 Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 9 die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen (also der Gewerbearzt) zwingend von der BG bei einer BK zu unterrichten und ggf. um Stellungnahme zu bitten ist.

Diese Zuleitung der Unterlagen an den Gewerbearzt ist also gesetzlich vorgeschrieben.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Andi73 und Fender01,
Danke erstmal für eure Einschätzung! Nun hatte ich ja gehofft ein Bescheid zur Bk2108 würde im August in Sicht sein, aber weit gefehlt!!! Nun teilt die UK mit das erste für mich positive Gutachten sei für eine Entscheidung nicht zu verwerten. Die Argumentation der SB umfasst....eine fehlende Bandscheibenerkrankung und die nicht ausreichende Würdigung konkurrierender Ursachen, sowie fehlerhafte bzw.nicht schlüssige Auswertung der radiologischen Befunde im vorliegenden Gutachten. Jetzt soll eiligst ein neues her!!! Natürlich mit passendem Ergebnis!!! Ich frage mich, warum sie dann nicht ablehnen und einen rechtskräftigen Bescheid erlassen, damit ich endlich klagen kann!!! Damit wird der Rechtsweg immer weiter hinausgezögert!!! Ein neurologisches Zusatzgutachten wäre sogar im Moment sinnvoll, da ich vermehrt Ausfälle durch die chronischen Wurzelreizungen habe.
Trotzdem mache ich jetzt erstmal Urlaub und warte ab!
euch eine gute Zeit
Wie immer Trollin68
 
Hallo Trollin68,

dies ist leider die gängige Praxis der UK/BG alles unsinnig zu verzögern um Beweise durch die Zeit zu vernichten (Beweislast im Gerichtsverfahren hat der Versicherte, objektive Beweislast).

Es ist halt immer wieder die gleiche Masche, wenn die arbeitstechnischen Voraussetzungen gegeben sind schrauben die an den medizinischen Voraussetzungen und dann wieder andersherum. ….

Ich gehe mal davon aus, dass deine UK sich bisher strickt an § 103 Absatz 1 SGB VII gehalten hat?
(1) Kann der Unfallversicherungsträger in den Fällen des § 36a Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches innerhalb von sechs Monaten ein Verfahren nicht abschließen, hat er den Versicherten nach Ablauf dieser Zeit und danach in Abständen von sechs Monaten über den Stand des Verfahrens schriftlich oder elektronisch zu unterrichten.
Du kannst versuchen mit einer Untätigkeitsklage auf Grund unnötiger Verfahrensverschleppung zu drohen, wenn dann der Bescheid (wahrscheinlich ablehnend) kommt musst du leider noch das Wiederspruchsverfahren über dich ergehen lassen bis du vor Gericht gehen kannst.

Es entscheiden leider nicht die Sachbearbeiter sondern die Rechtsabteilung der UK/BG, schau dir bei deiner UK mal das Organigramm an und du wirst feststellen, dass die Rechtsabteilung immer den Sachbearbeitern der Leistungsfeststellung Weisungsberechtigt ist. Die Sachbearbeiter werden "Hirnmäßig eingenordet" und sind nur "Mittel zum Zweck". ...

Als Anhang mal ein schönes Beispiel aus einem Jahresbericht.

Ich wünsche dir trotz alle dem einen schönen Urlaub und versuche in Schubladen zu denken, die Schublade UK musst du im Urlaub schließen!

LG Andi73
 

Anhänge

  • Seiten aus Jahresbericht 2017.pdf
    103.4 KB · Aufrufe: 7
Hallo Trollin68,

ich habe hier mal etwas gefunden:

Zahl staatlicher Gewerbeärzte stark gesunken

Zitat: Erkrankte Arbeitnehmer, die eine Anerkennung ihrer Beschwerden als Berufskrankheit erreichen wollen, müssen einen mehrstufigen Begutachtungsprozess durchlaufen. Ein Facharzt untersucht Betroffene und erstellt ein Gutachten. Gewerbeärzte, in der Regel Beamte der Bundesländer, sind an dem Prozess beteiligt. Sie prüfen und beurteilen die medizinischen Gutachten.

Dies heißt für mich, jede BG o. UK - muss das GA an den Gewerbearzt zur Prüfung & Beurteilung weiter leiten.

Dieser Prozess muss dann auch zwangsweise in der Akte der BG o. UK vorfindbar und nachvollziehbar sein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra, Andi73,
Die Verfahrensspraxis der Uk spricht sich in meinem Arbeitsbereich immer weiter rum. Vielen meiner Kollegen war das so gar nicht klar!
Danke für eure Hinweise nochmal.....jetzt erstmal Urlaub!!!!
L.g. Trollin68
 
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