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Kann man auch nach Jahren noch Anspüche geltend machen?

Santafee

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2007
Beiträge
1,591
Hallo,

ich habe mal einige Fragen zu folgendem Problem:

Ich hatte vor 14 Jahren einen Unfall. Da der Dauerschaden nach einem halben Jahr noch nicht absehbar war, wurde ein GA nach 1,5 Jahren gemacht. Man kam zu dem Ergebnis von 1/4 Beinwert = 17,5%.

Im Laufe der Zeit hat sich aber der Unfallschaden immer mehr verschlechtert (Im Nachhinein betrachtet, hätten mir bestimmt schon damals mehr zugestanden, aber das kann man ja nicht mehr ändern...). Jedenfalls habe ich z.Zt. einen GdB von 40%...

Mir wurde nun mündlich gesagt, dass dieses Unfallereignis mit diesen 17,5% für IMMER abgegolden ist. Ist das so richtig? Hat man da keine Chancen noch etwas von der UV zu bekommen? Selbst, wenn man aufgrund einer damaligen postoperativen Infektion, die vielleicht später wieder aufbricht, das Bein verliert?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Santafee
 
Hallo Santafee,

Du hast Dich damals mit dem Versicherer auf eine Invalidität von 17,5 % geeinigt. Damit ist die Sache für immer erledigt.

Gruß
Luise
 
Danke Luise, für Deine Antwort!

Das hatte ich mir zwar denken können, die Folgeschäden waren aber damals nicht absehbar, bzw. man hat mir nie die Wahrheit gesagt! Dass z.B. eine Infektion vorlag, habe ich erst nach Jahren erfahren...

Scheiß Spiel!
VG Santafee
 
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